Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 422

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 422 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 422); 222 Gesetzblatt Teil I Nr. 39 Ausgabetag: 28. November 1978 dem Ministerium für Kultur, dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und dem Verband Bildender Künstler der DDR zusammen. (5) Das Amt vertritt die Deutsche Demokratische Republik auf dem Gebiet der industriellen Formgestaltung in den entsprechenden Organen des RGW, in anderen speziellen internationalen Organisationen, insbesondere im Internationalen Rat der Gesellschaften für industrielle Formgestaltung (ICSID), gegenüber nationalen Organen und Einrichtungen anderer Staaten, die auf diesem Gebiet tätig sind. (6) Das Amt schließt Vereinbarungen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der industriellen Formgestaltung mit den Partnerinstitutionen der UdSSR und den anderen sozialistischen Ländern ab. (7) Dem Amt untersteht der VEB Produkt- und Umweltgestaltung. §2 (1) Das Amt ist im Zusammenwirken mit den zuständigen Staatsorganen für die Durchsetzung der industriellen Formgestaltung verantwortlich. Es analysiert den internationalen Stand und die Entwicklungstendenzen der industriellen Formgestaltung und leitet Maßnahmen für die weitere Entwicklung der industriellen Formgestaltung in der Deutschen DemokratischRepublik ab. (2) Das Amt richtet seine anleitende, koordinierende und kontrollierende Tätigkeit auf eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der industriellen Formgestaltung. Es trägt mit seiner Arbeit zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und zur weiteren Herausbildung einer den sozialistischen Bedürfnissen entsprechenden Kultur der Umwelt bei. Im Zusammenwirken mit anderen zentralen Staatsorganen konzentriert es sich vor allem darauf, daß mit den Plänen Wissenschaft und Technik der gestalterische Fortschritt über die Erzeugnisentwicklung und die Anwendung effektiver Technologien entsprechend dem notwendigen Tempo durchgesetzt wird und daraus größtmöglicher Nutzen erwächst; die gestalterische Arbeit konsequent an den gesellschaftlichen Erfordernissen orientiert und eine anspruchsvolle gestalterische Erzeugnisqualität mit geringstmöglichem Aufwand an Arbeitszeit, Material und Energie verwirklicht wird; mit der Ausarbeitung von Erzeugnisentwicklungskonzeptionen die langfristigen Vorlaufaufgaben zur Sicherung eines hohen gestalterischen Niveaus der Erzeugnisse, deren Vorstufenprodukte und Zulieferungen bestimmt und diese planmäßig einer Lösung zugeführt werden. Das Amt unterstützt die Kombinate und Betriebe bei der Lösung ihrer Aufgaben zur Erfüllung der gestalterischen Zielstellungen. Es kann Auflagen für das Erreichen und die Sicherung des geplanten gestalterischen Qualitätsniveaus der Erzeugnisse erteilen. (3) Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit für die industrielle Formgestaltung wirkt das Amt an der Ausarbeitung des Staatsplanes Wissenschaft und Technik sowie der Kontrolle seiner Durchführung mit. Es konzentriert sich dabei auf die Sicherung eines hohen gestalterischen Niveaus bei der Entwicklung von Spitzenerzeugnissen. (4) Das Amt unterbreitet dem Ministerium für Wissenschaft und Technik gestalterische Zielstellungen für die Entwicklung von volkswirtschaftlich wichtigen Spitzenerzeugnissen und für bedeutende Vorlaufarbeiten zur Aufnahme in den Staatsplan Wissenschaft und Technik, Es schätzt wissenschaftlich-technische Aufgaben hinsichtlich des erforderlichen gestalterischen Niveaus ein, kontrolliert die Realisierung geplanter gestalterischer Qualitätsziele, analysiert die Ergebnisse gestalterischer Leistungen und leitet daraus Maßnahmen für die Erhöhung der Wirksamkeit der gestalterischen Arbeit ab. Das Amt schlägt dem Ministerium für Wissenschaft und Technik vor, für welche Aufgaben die Zustimmung zu den formgestalterischen Zielstellungen in den Pflichtenheften durch das Amt erforderlich ist. §3 (1) Das Amt vergibt für Erzeugnisse im Rahmen seiner staatlichen Qualitätsbewertung Prädikate (Gestalterische Spitzenleistung „SL“ und Gute gestalterische Leistung „GL“) für das erreichte gestalterische Niveau. Diese Prädikate sind eine Voraussetzung für die Aufnahme der Produktion prädi-katisierungspflichtiger Erzeugnisse. In Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Freigabe für die Produktion durch das Amt erteilt werden. (2) Das Amt konzentriert sich bei der Prädikatisierung auf solche Erzeugnisse, die in der „Nomenklatur der anmeldepflichtigen und prüfpflichtigen Erzeugnisse“ festgelegt sind. (3) Das Amt legt der Erteilung von gestalterischen Prädikaten Anforderungen und Kriterien zugrunde, die aus den gesellschaftlichen Erfordernissen und individuellen Bedürfnissen der Bürger sowie aus dem international fortgeschrittenen Niveau der Formgestaltung sowie von Wissenschaft und Technik abgeleitet werden. §4 (1) Das Amt beruft zur Lösung der Aufgaben bei der Prädikatisierung Gutachter. Aufgaben und Arbeitsweise der Gutachter werden in einer Ordnung geregelt. Das Amt trägt die Verantwortung für die ständige Weiterentwicklung der Maßstäbe der gestalterischen Qualität der Erzeugnisse und für die Anleitung und Kontrolle der Gutachtergruppen für Formgestaltung. Es arbeitet dabei eng mit dem Verband Bildender Künstler der DDR zusammen. (2) Das Amt kann die gestalterische Prüfung und die Erteilung von gestalterischen Prädikaten anderen Einrichtungen übertragen. Die mit der Übertragung zusammenhängenden Fragen werden durch Vereinbarungen geregelt. Das Amt leitet diese Einrichtungen an und gibt die Kriterien für die Bewertung der gestalterischen Qualität vor. §5 (1) Zur Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufs und der kulturellen Zielstellungen auf dem Gebiet der industriellen Formgestaltung werden vom Amt Aufträge für Forschungsund Entwicklungsarbeiten, einschließlich Studien- und Vorlaufentwicklungen, ausgearbeitet, die in Abstimmung mit den zuständigen Organen über die Pläne Wissenschaft und Technik an Betriebe und wissenschaftliche Einrichtungen erteilt werden. (2) Auf der Grundlage des durch die Industrieministerien, das Ministerium für Handel und Versorgung und andere Organe ermittelten Bedarfs an Gestaltungskadern nimmt das Amt in Abstimmung mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und dem Ministerium für Kultur Einfluß auf die Bilanzierung des Kaderbedarfs, eingeschlossen die erforderlichen Beauflagungen an die Ausbildungsstätten. (3) Das Amt nimmt in Zusammenarbeit mit den Ministerien und den anderen zentralen Staatsorganen Einfluß auf die Entwicklung der Gestaltungskapazitäten in den Kombinaten und wirtschaftsleitenden Organen. §6 Das Amt schreibt in Zusammenarbeit mit zentralen Staatsorganen, Betrieben, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen für die Lösung bestimmter Schwerpunktaufgaben unter Nutzung der schöpferischen Initiative der Werktätigen Gestaltungswettbewerbe aus. §7 Das Amt konzentriert sich im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf eine wirksame Verbreitung der besten Erfah-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 422 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 422) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 422 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 422)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten -müssen sich intensiv darum bemühen, diese Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um diese Möglichkeiten sowohl für die Abwehrarbeit. Im Innern als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er führt die Bearbeitung, Registrierung und Weiterleitung von Eingaben und Beschwerden von Inhaftierten und Strafgefangenen durch.

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