Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 414

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 414 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 414); 414 Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 15. November 1978 in die Pflanzenproduktion, die Produktion, Lagerung und Aufbereitung von Saat- und Pflanzgut, die Reservehaltung, die Saatgut- und Pflanzgutprüfung sowie die Versorgung und den Handel mit Saat- und Pflanzgut. Die Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft ist entsprechend den Anforderungen der sozialistischen Intensivierung und der industriemäßigen Produktion in der sozialistischen Landwirtschaft sowie den Bedürfnissen der Kleingärtner, Siedler, Kleintierzüchter und änderen Bürger in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Ar-„ beiterklasse und auf der Grundlage der Rechtsvorschriften sowie der staatlichen Pläne durch die im § 1 Abs. 1 genannten Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Betriebe zu entwickeln. (2) Der Bedarf an Saat- und Pflanzgut ist durch eine stabile Produktion von Saat- und Pflanzgut und Bildung einer Saatgutreserve und durch Importe auf der Grundlage der Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung in der Saatgut-und Pflanzgutproduktion zu decken. Dazu sind die Leistungsfähigkeit, Produktivität und Effektivität in der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik planmäßig zu erhöhen, ausreichend Reserven zu bilden und die Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsländern des RGW in der Saatgut- und Pflanzgutproduktion zu erweitern. (3) Saat- und Pflanzgut ist auf der Grundlage von Verbrauchsnormen für Saat- und Pflanzgut sparsam und zweckentsprechend zu verwenden. §3 Aufgaben des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (1) Das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist für die staatliche Leitung und Planung der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft sowie deren Produktivität und Effektivität mit hoher Versorgungszuverlässigkeit verantwortlich. Durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist auf der Grundlage langfristiger Programme und im Rahmen der Volkswirtschaftspläne zu sichern: die langfristige Entwicklung einer effektiven Züchtungsforschung, Neu- und Erhaltungszüchtung volkswirtschaftlich wichtiger Kulturpflanzenarten; die Sortenprüfung und -Zulassung von Kulturpflanzenarten; die schnelle Vermehrung ertragreicher Neuzüchtungen und optimale Rayonierung der Intensivsorten; die bedarfsgerechte Produktion und Versorgung mit Saat-und Pflanzgut auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Fortschritts; die schrittweise Konzentration und Spezialisierung der Saatgut- und Pflanzgutproduktion auf die geeignetsten Standorte bei gleichzeitiger Herausbildung spezialisierter V ermehrungsbe triebe; die planmäßige Erweiterung und effektivste Nutzung der materiell-technischen Basis in der Züchtung, Produktion, Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung von Saat- und Pflanzgut; die Aus- und Weiterbildung und die Förderung der Kader in der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist für die umfassende Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit in der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft verantwortlich. Es sichert die Ausnutzung aller Möglichkeiten der sozialistischen ökonomischen Integration zur Beschleunigung des Züchtungstempos und zur Überleitung der Züchtungsergebnisse in die Pflanzenproduktion und ist für die Erfüllung der der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik übertragenen internationalen Verpflichtungen verantwortlich. (3) Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft entscheidet in außergewöhnlichen Versorgungssituationen über die erforderlichen Maßnahmen zur Saatgut- und Pflanzgutversorgung. Er ist berechtigt, hierzu die staatlichen Reserven an Saat- und Pflanzgut freizugeben. §4 Aufgaben der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (1) Der Präsident der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik ist für die Leitung, Organisation und Planung der langfristig festgelegten Aufgaben der Züchtungsforschung und Pflanzenzüchtung in den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik verantwortlich. Die Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik arbeiten zur Lösung dieser Aufgaben eng mit der WB Saat-und Pflanzgut und den ihr unterstellten Betrieben und Einrichtungen sowie mit der Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik und den Universitäten und Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik in Züchtergemeinschaften und der Forschungskooperationsgemeinschaft Züchtungsforschung zusammen. (2) Durch die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik ist in enger Zusammenarbeit mit der WB Saat- und Pflanzgut die Wissenschaftskooperation mit Einrichtungen der UdSSR und der anderen Mitgliedsländer des RGW auf dem Gebiet der Züchtungsforschung und Pflanzenzüchtung planmäßig weiter zu entwickeln. §5 Aufgaben der WB Saat- and Pflanzgut (1) Die WB Saat- und Pflanzgut ist das wirtschaftsleitende Organ des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für die Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft und nimmt die ihr übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet der Leitung, Planung, Bilanzierung und Organisation der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft wahr. (2) Die WB Saat- und Pflanzgut führt auf der Grundlage des vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft bestätigten Programms für die Pflanzenzüchtung der Deutschen Demokratischen Republik und der staatlichen Auflagen Wissenschaft und Technik in enger Zusammenarbeit mit der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik die Neuzüchtung wichtiger landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzenarten und die Saatgutforschung durch. Sie gewährleistet die Erhaltungszüchtung bei allen in der Deutschen Demokratischen Republik zur Vermehrung und zum Vertrieb zugelassenen Sorten von Kulturpflanzenarten und die Vorvermehrung aussichtsreicher Neuzüchtungen bei allen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturpflanzenarten. Sie organisiert die bedarfsgerechte Saatgut- und Pflanzgutproduktion auf der Grundlage des Saatguterzeugungsplanes, die Vermittlung und Durchsetzung der Ergebnisse der Saatgutforschung und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der Saatgut- und Pflanzgutproduktion in enger Zusammenarbeit mit den Räten der Bezirke und Kreise. (3) Die WB Saat- und Pflanzgut ist für die artengerechte Einhaltung der Anbaufläche der Vermehrungskulturen, für die Einhaltung der verbindlichen Technologien der Saatgut-und Pflanzgutproduktion sowie für die Erfüllung und gezielte Überbietung des Saatguterzeugungsplanes nach Menge, Anbaustufe und festgelegten Qualitätsparametern in den VEG Pflanzenproduktion der WB Saat- und Pflanzgut direkt verantwortlich. Sie nimmt auf der Grundlage des Planes über Wirtschaftsverträge über die VEB Saat- und Pflanzgut Einfluß auf die Erfüllung der Aufgaben der Saatgut- und Pflanz-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung eines Aus-gangsmaterials getroffene Entscheidung des zuständigen Leiters über den Beginn der Bearbeitung eines Operativen Vorganges.

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