Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 414

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 414 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 414); 414 Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 15. November 1978 in die Pflanzenproduktion, die Produktion, Lagerung und Aufbereitung von Saat- und Pflanzgut, die Reservehaltung, die Saatgut- und Pflanzgutprüfung sowie die Versorgung und den Handel mit Saat- und Pflanzgut. Die Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft ist entsprechend den Anforderungen der sozialistischen Intensivierung und der industriemäßigen Produktion in der sozialistischen Landwirtschaft sowie den Bedürfnissen der Kleingärtner, Siedler, Kleintierzüchter und änderen Bürger in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Ar-„ beiterklasse und auf der Grundlage der Rechtsvorschriften sowie der staatlichen Pläne durch die im § 1 Abs. 1 genannten Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Betriebe zu entwickeln. (2) Der Bedarf an Saat- und Pflanzgut ist durch eine stabile Produktion von Saat- und Pflanzgut und Bildung einer Saatgutreserve und durch Importe auf der Grundlage der Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung in der Saatgut-und Pflanzgutproduktion zu decken. Dazu sind die Leistungsfähigkeit, Produktivität und Effektivität in der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik planmäßig zu erhöhen, ausreichend Reserven zu bilden und die Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsländern des RGW in der Saatgut- und Pflanzgutproduktion zu erweitern. (3) Saat- und Pflanzgut ist auf der Grundlage von Verbrauchsnormen für Saat- und Pflanzgut sparsam und zweckentsprechend zu verwenden. §3 Aufgaben des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (1) Das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist für die staatliche Leitung und Planung der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft sowie deren Produktivität und Effektivität mit hoher Versorgungszuverlässigkeit verantwortlich. Durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist auf der Grundlage langfristiger Programme und im Rahmen der Volkswirtschaftspläne zu sichern: die langfristige Entwicklung einer effektiven Züchtungsforschung, Neu- und Erhaltungszüchtung volkswirtschaftlich wichtiger Kulturpflanzenarten; die Sortenprüfung und -Zulassung von Kulturpflanzenarten; die schnelle Vermehrung ertragreicher Neuzüchtungen und optimale Rayonierung der Intensivsorten; die bedarfsgerechte Produktion und Versorgung mit Saat-und Pflanzgut auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Fortschritts; die schrittweise Konzentration und Spezialisierung der Saatgut- und Pflanzgutproduktion auf die geeignetsten Standorte bei gleichzeitiger Herausbildung spezialisierter V ermehrungsbe triebe; die planmäßige Erweiterung und effektivste Nutzung der materiell-technischen Basis in der Züchtung, Produktion, Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung von Saat- und Pflanzgut; die Aus- und Weiterbildung und die Förderung der Kader in der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist für die umfassende Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit in der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft verantwortlich. Es sichert die Ausnutzung aller Möglichkeiten der sozialistischen ökonomischen Integration zur Beschleunigung des Züchtungstempos und zur Überleitung der Züchtungsergebnisse in die Pflanzenproduktion und ist für die Erfüllung der der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik übertragenen internationalen Verpflichtungen verantwortlich. (3) Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft entscheidet in außergewöhnlichen Versorgungssituationen über die erforderlichen Maßnahmen zur Saatgut- und Pflanzgutversorgung. Er ist berechtigt, hierzu die staatlichen Reserven an Saat- und Pflanzgut freizugeben. §4 Aufgaben der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik (1) Der Präsident der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik ist für die Leitung, Organisation und Planung der langfristig festgelegten Aufgaben der Züchtungsforschung und Pflanzenzüchtung in den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik verantwortlich. Die Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik arbeiten zur Lösung dieser Aufgaben eng mit der WB Saat-und Pflanzgut und den ihr unterstellten Betrieben und Einrichtungen sowie mit der Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik und den Universitäten und Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik in Züchtergemeinschaften und der Forschungskooperationsgemeinschaft Züchtungsforschung zusammen. (2) Durch die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik ist in enger Zusammenarbeit mit der WB Saat- und Pflanzgut die Wissenschaftskooperation mit Einrichtungen der UdSSR und der anderen Mitgliedsländer des RGW auf dem Gebiet der Züchtungsforschung und Pflanzenzüchtung planmäßig weiter zu entwickeln. §5 Aufgaben der WB Saat- and Pflanzgut (1) Die WB Saat- und Pflanzgut ist das wirtschaftsleitende Organ des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für die Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft und nimmt die ihr übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet der Leitung, Planung, Bilanzierung und Organisation der Saatgut- und Pflanzgutwirtschaft wahr. (2) Die WB Saat- und Pflanzgut führt auf der Grundlage des vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft bestätigten Programms für die Pflanzenzüchtung der Deutschen Demokratischen Republik und der staatlichen Auflagen Wissenschaft und Technik in enger Zusammenarbeit mit der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik die Neuzüchtung wichtiger landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzenarten und die Saatgutforschung durch. Sie gewährleistet die Erhaltungszüchtung bei allen in der Deutschen Demokratischen Republik zur Vermehrung und zum Vertrieb zugelassenen Sorten von Kulturpflanzenarten und die Vorvermehrung aussichtsreicher Neuzüchtungen bei allen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturpflanzenarten. Sie organisiert die bedarfsgerechte Saatgut- und Pflanzgutproduktion auf der Grundlage des Saatguterzeugungsplanes, die Vermittlung und Durchsetzung der Ergebnisse der Saatgutforschung und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der Saatgut- und Pflanzgutproduktion in enger Zusammenarbeit mit den Räten der Bezirke und Kreise. (3) Die WB Saat- und Pflanzgut ist für die artengerechte Einhaltung der Anbaufläche der Vermehrungskulturen, für die Einhaltung der verbindlichen Technologien der Saatgut-und Pflanzgutproduktion sowie für die Erfüllung und gezielte Überbietung des Saatguterzeugungsplanes nach Menge, Anbaustufe und festgelegten Qualitätsparametern in den VEG Pflanzenproduktion der WB Saat- und Pflanzgut direkt verantwortlich. Sie nimmt auf der Grundlage des Planes über Wirtschaftsverträge über die VEB Saat- und Pflanzgut Einfluß auf die Erfüllung der Aufgaben der Saatgut- und Pflanz-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit gesicherten daktyloskopischen Spuren sowie die beschafften Vergleichsfingerabdrücke werden zentral erfaßt, klassifiziert und gespeichert. Die im Staatssicherheit geführte daktyloskopische Sammlung bildet eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der StrafVollzugs-einrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassunos-untersuchunq An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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