Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 406

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 406 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 406); 406 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 8. November 1978 Erste Durchführungsbestimmung zur Pflanzenschutzverordnung vom 16. Oktober 1978 Auf Grund des § 22 der Pfianzenschutzverordnung vom 10. August 1978 (GBl. I Nr. 28 S. 309) wird zur einheitlichen Leitung, Planung und Organisation des Pflanzenschutzwesens in der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: I. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter des Pflanzenschutzes §1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Leiters des Pflanzenschutzes des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (1) Der Leiter des Pflanzenschutzes des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist verantwortlich für die Durchsetzung aller in Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung eines gezielten Pflanzen- und Vorratsschutzes und der Pflanzenquarantäne. (2) Der Leiter des Pflanzenschutzes des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ist in Durchführung seiner Aufgaben berechtigt, gegenüber den Leitern des Pflanzenschutzes der Räte der Bezirke Maßnahmen zur Durchführung des Pflanzenschutzes anzuweisen und kurzfristig Informationen zum Auftreten und zum Stand der Bekämpfung von Schaderregern, zum Stand des Einsatzes der Pflanzenschutzmittel sowie zum Stand der Einsatzbereitschaft der Pflanzenschutztechnik abzufordern, Kontrollgruppen unter Einbeziehung von Mitarbeitern der staatlichen Einrichtungen des Pflanzenschutzes und der Pflanzenquarantäne und der verantwortlichen Mitarbeiter der Räte der Bezirke zu bilden und entsprechend den aktuellen Erfordernissen des Pflanzen- und Vorratsschutzes und der Pflanzenquarantäne zur Durchführung von Kontrollen einzusetzen, Maßnahmen der Binnenquarantäne festzulegen und dazu erforderliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, bei Anzeichen des Auftretens neuer Schaderreger oder der Entwicklung zu Massenvermehrungen von Schaderregern dem Direktor des Instituts für Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik Aufträge zur Mitwirkung bei der Lösung sich daraus ergebender Aufgaben zu erteilen. §2 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter des Pflanzenschutzes der Räte der Bezirke (1) Die Leiter des Pflanzenschutzes der Räte der Bezirke haben insbesondere folgende Aufgaben: Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben des Pflanzenschutzwesens in den Bezirken, staatliche Leitung, Planung, Koordinierung und Kontrolle des Pflanzen- und Vorratsschutzes und der Binnenquarantäne sowie Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf diesen Gebieten, Sicherung des Informationssystems Pflanzen- und Vorratsschutz und Binnenquarantäne und dessen Auswertung, Koordinierung und Kontrolle der Aufgaben zur Sicherung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, des Brandschutzes sowie des Umweltschutzes und der Einhaltung der Rechtsvorschriften beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Mitteln zur Steuerung biologischer Prozesse, Anleitung und Kontrolle der Direktoren der Pflanzenschutzämter bei den Räten der Bezirke (nachfolgend Pflanzenschutzämter genannt) und der Leiter des Pflanzenschutzes der Räte der Kreise, Einflußnahme auf die erforderliche Aus- und Weiterbildung der auf den Gebieten Pflanzen- und Vorratsschutz und Binnenquarantäne tätigen Kader und Sicherung der Nutzung festgelegter Ausbildungskapazitäten, Förderung der wirkungsvollen Arbeit der Pflanzenschutzkommissionen. (2) Die Leiter des Pflanzenschutzes der Räte der Bezirke sind verpflichtet, die sich aus den Rechtsvorschriften ergebenden Aufgaben und die zu ihrer Durchführung durch die Räte der Bezirke sowie durch den Leiter des Pflanzenschutzes des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft erlassenen Weisungen zur Gewährleistung eines gezielten Pflanzen- und Vorratsschutzes und der Binnenquarantäne durchzusetzen, in enger Zusammenarbeit mit den Abteilungen der Räte der Bezirke und anderen Einrichtungen des Bezirkes alle Voraussetzungen zur gezielten und qualitätsgerechten Durchführung der notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen zu schaffen, den Stellvertretern der Vorsitzenden der Räte der Bezirke für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und dem Leiter des Pflanzenschutzes des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben des Pflanzen- und Vorratsschutzes und der Binnenquarantäne zu geben und diese ständig über die phytosanitäre Lage sowie über den Stand der Abwehrmaßnahmen zu informieren. (3) Die Leiter des Pflanzenschutzes der Räte der Bezirke sind in Durchführung ihrer Aufgaben berechtigt, gegenüber den Leitern des Pflanzenschutzes der Räte der Kreise Maßnahmen zur Durchführung des Pflanzenschutzes anzuweisen und kurzfristig Informationen zum Auftreten und zum Stand der Bekämpfung von Schaderregern, zum Stand des Einsatzes der Pflanzenschutzmittel sowie zum Stand der Einsatzbereitschaft der Pflanzenschutztechnik abzufordern, Kontrollgruppen unter Einbeziehung von Mitarbeitern der staatlichen Einrichtungen des Pflanzenschutzes der Bezirke zu bilden und entsprechend den aktuellen Erfordernissen des Pflanzen- und Vorratsschutzes und der Binnenquarantäne zur Durchführung von Kontrollen einzusetzen, Maßnahmen der Binnenquarantäne festzulegen. §3 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Leiter des Pflanzenschutzes der Räte der Kreise (1) Die Leiter des Pflanzenschutzes der Räte der Kreise haben insbesondere folgende Aufgaben: Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben des Pflanzenschutzwesens in den Kreisen, staatliche Leitung, Planung, Koordinierung und Kontrolle des Pflanzen- und Vorratsschutzes und der Binnenquarantäne sowie Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf diesen Gebieten, Sicherung des Informationssystems Pflanzen- und Vorratsschutz und Binnenquarantäne, Koordinierung und Kontrolle der Aufgaben zur Sicherung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, des Brandschutzes sowie des Umweltschutzes und der Einhaltung der Rechtsvorschriften beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Mitteln zur Steuerung biologischer Prozesse, Anleitung und Kontrolle der Betriebspflanzenschutzagronomen der Produktionsgenossenschaften, Betriebe und Einrichtungen der Pflanzenproduktion (nachfolgend Betriebspflanzenschutzagronomen genannt) und der Leiter;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 406 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 406) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 406 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 406)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, unumgäng- lieh und hat folgende grundsätzliche Zielstellungen zu erfüllen: Vorbeugende Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung bereits zu Beginn des Untersuchungshaf tvollzuges Akzente gesetzt, die sich sowohl positiv -als auch negativ auf das Verhalten des Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt entgegenwirken sowie von Reaktionen im Ergebnis erzieherischer Einwirkung durch die Sicherungs- und Kontrollkräfte, um die zweckmäßigsten Methoden der individuellen Einflußnahme auf den Verhafteten zu erarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X