Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 393

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 393 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 393); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 27. Oktober 1978 393 für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, 92 Freiberg, Agricola-straße 24, erteilt werden. Der Antrag auf Verwendungsgenehmigung ist in dreifacher Ausfertigung über das übergeordnete Organ an die Erzeugnisgruppe Raum- und Tafelschmuck Metall/Glas, 402 Halle, Kefersteinstr. 5, zur Prüfung und Weiterleitung ah die Stahlberatungsstelle Freiberg zu richten. Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten: Auftraggeber, Hersteller, Fondsträger des Herstellers, Bezeichnung des Erzeugnisses, Produktion für Inland, Export, nach Menge und Wert (Basisjahr und 3 Folgejahre); geforderte Materialart und -meiige (Basisjahr und 3 Folgejahre). §4 Die Kontrolle über die Einhaltung dieser staatlichen Einsatzbestimmung obliegt dem VEB Bergbau- und Hüttenkombinat „Albert Funk“ Freiberg. §5 Diese Anordnung tritt am 1. November 1978 in Kraft. Berlin, den 29. September 1978 Der Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Dr.-Ing. Singhuber , Anordnung über die Anwendung von Normativen für Baustelleneinrichtungen vom 3. Oktober 1978 Auf der Grundlage des § 5 der Anordnung vom 5. September 1978 über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen (GBl. I Nr. 32 S. 351) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §! (1) Bei der Planung und Vorbereitung von Baustelleneinrichtungen für Investitionen der Industrie und Lagerwirtschaft sind die Normative des Aufwandes für den Aufbau, der Bauzeit für den Aufbau und für die Fläche der Baustelleneinrichtung gemäß Anlage anzuwenden. (2) Die Normative gelten für die Objekte der Baustelleneinrichtung1 aller am Investitionsvorhaben Beteiligten. §2 Den Normativen liegt ein kontinuierlicher Zweischichtbetrieb zugrunde. Sie gehen von der Voraussetzung aus, daß mindestens 50% des Investitionsaufwandes und mindestens 25% der Flächen für Baustelleneinrichtungen durch Objekte bzw. Grundmittel gemäß § 2 Abs. 3 Ziffern 1 bis 3 der Anordnung vom 5. September 1978 über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen abgedeckt werden. Anteilige Importlieferungen und -leistungen sind in den Normativen berücksichtigt. §3 (1) Das Normativ des Investitionsaufwandes für die Baustelleneinrichtung gemäß § 2 Abs. 2 der Anordnung vom 5. September 1978 über die effektive Gestaltung von Baustellenein- l Veröffentlicht im Katalogwerk Bauwesen „Katalog investitionsaufwandsnormative (IAN), Teil II, Aufwandsnormative für Baustelleneinrichtungen“, zu beziehen bei der Bauakademie der DDR, Bauinformation. richtungen ist für die Objekte der Baustelleneinrichtung1 durch Multiplikation des Normativs Aufwand für den Aufbau der Baustelleneinrichtung mit einem Koeffizienten, der den Aufwand für den Abbau der Baustelleneinrichtung beinhaltet, zu ermitteln. (2) Der Koeffizient wird mit 1,35 . festgelegt. §4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 3. Oktober 1978 Der Minister für Bauwesen Junker Anlage zu vorstehender Anordnung 1. Begriffe Investitionen der Industrie und Lagerwirtschaft = Investitionen gemäß Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur, Teil VII, Nr. 21 Ausgenommen sind: ' linienförmige Investitionsvorhaben wie Übertragungsleitungen für Elektroenergie, Wärme und Gas, Tagebaue, Investitionsvorhaben, die im Rahmen von Importen durch ausländische Partner komplex realisiert werden. Aufwand für den Aufbau der Baustelleneinrichtung (Aufwand Aufbau BE) = Investitionsaufwand für die Baustelleneinrichtung, bestehend aus Preisen für Aufbau, Antransport, Vorhaltung für die Zeit des Aufbaues sowie des Antransportes, einmaligen Aufwand zur Herstellung der Voraussetzungen für die Nutzung der Objekte gemäß § 2 Abs. 3 Ziffern 1 und 2 der Anordnung vom 5. September 1978 über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen. Bauzeit für den Aufbau der Baustelleneinrichtung (Bauzeit Aufbau BE) = Notwendiger Zeitaufwand vom Beginn des Aufbaues der Baustelleneinrichtung auf der Baustelle bis zum ungehinderten Beginn des Betriebes der Baustelle, in der Regel bis zum Beginn der kontinuierlichen Beton- und Stahlbetonarbeiten bzw. der bauwerkstypischen Arbeiten an Gebäuden und baulichen Anlagen. Die Bauzeit umfaßt den Zeitraum für den Aufbau derjenigen Objekte der Baustelleneinrichtung, die zur Durchführung vorstehender Arbeiten benötigt werden, und erfordert in diesem Zeitraum eine materielle Realisierung des Aufbaues der Baustelleneinrichtung von mindestens 40% für große und mittlere und mindestens 60 % für kleine Vorhaben. ’ Fläche der Baustelleneinrichtung (Fläche BE) = Dem Normativ liegt eine bebaute Fläche1 von 40% zugrunde, die durch Gebäude des Investitionsvorhabens in Anspruch genommen wird, von denen Teile für die Baustelleneinrichtung genutzt werden können. Die von ober- 1 TGL 7798 Teil der Fläche, der durch ein Gebäude in Anspruch genommen ist und keiner anderen Zweckbestimmung als der des Gebäudes dient.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen. Die Entscheidung dazu ist vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der in der Arbeit dar gestellten Ihttersuehfimgeergehnisse weitere Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Einschränkung Geffihvdtmgssehwerpunlc-ten beziehungsweise begifcuJtigendcn Bedingungen und Umstände für mögliche feindliehe Angriffe notwendig.

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