Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 389

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 389 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 389); 389 OiiH '/wi 2 4 H Hochschuibibiiothek ? sr GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1978 Berlin, den 27. Oktober 1978 I Teil I Nr. 36 Tag Inhalt Seite 29. 8.78 Anordnung über die Auszeichnung energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitender Betrieb 389 27. 9. 78 Anordnung über emährungshygienische Grundsätze in der Gemeinschaftsverpflegung der Betriebe 391 29. 9. 78 Anordnung über den Werkstoffeinsatz von Zinn und Zinnlegierungen Staatliche Einsatzbestimmung 392 3.10. 78 Anordnung über die Anwendung von Normativen für Baustelleneinrichtungen 393 10.10. 78 Anordnung Nr. 2 über das Statut des Zentralinstituts für Jugendforschung 394 20.10.78 Anordnung zur Internationalen Konvention über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden 395 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 396 Anordnung über die Auszeichnung energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitender Betrieb vom 29. August 1978 §1 (1) In Anerkennung vorbildlicher energiewirtschaftlicher Arbeit können volkseigene Kombinate, volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe, volkseigene und staatliche Einrichtungen sowie sozialistische Genossenschaften einschließlich ihrer kooperativen Einrichtungen (nachfolgend Betriebe ge- ' nannt) mit der Urkunde des Ministers für Kohle und Energie „Energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitender Betrieb“ und mit einer materiellen Anerkennung aus dem Fonds für materielle Interessiertheit des Leiters des jeweils zuständigen Staatsorgans bis zur Höhe von 10 000 M ausgezeichnet werden. (2) Die Urkunde des Ministers für Kohle und Energie gemäß Abs. 1 kann auch an Einheiten der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR verliehen werden. (3) Die Einzelheiten regelt die Ordnung über die Auszeichnung energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitender Betrieb (Anlage). §2 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Grundsätze vom 28. Dezember 1976 zur Auszeichnung energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitender Betriebe mit einer Urkunde des Ministers für Kohle und Energie (unveröffentlicht) außer Kraft. Berlin, den 29. August 1978 Der Minister für Kohle und Energie S i e b o 1 d Anlage zu vorstehender Anordnung Ordnung über die Auszeichnung energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitender Betrieb 1. Die Urkunde des Ministers für Kohle und Energie „Energiewirtschaftlich vorbildlich arbeitender Betrieb“ kann verliehen werden für: a) bedeutende Ergebnisse der Intensivierung der betrieblichen Energiewirtschaft (Hauptanwendungsfall der Auszeichnung); b) die Herstellung von Erzeugnissen mit hoher energetischer Qualität, die erheblichen Nutzen beim Anwender bringen; c) die schnelle Überführung von Forschungsergebnissen hohen energiewirtschaftlichen Nutzens in die Praxis. 2. Die Auszeichnung für bedeutende Ergebnisse der Intensivierung der betrieblichen Energiewirtschaft setzt voraus, daß folgende allgemeine Kriterien erfüllt sind und keine schwerwiegende Verletzung der energiewirtschaftlichen Pflichten durch ein Organ der Energieinspektion oder der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion im vorangegangenen Jahr festgestellt wurde und die Erzeugnisse des Betriebes den energiewirtschaftlichen Qualitätsanforderungen entsprechen: Steigerung der volkswirtschaftlichen Effektivität der betrieblichen Energiewirtschaft durch vorbildliche Erfüllung der Aufgaben der Energieverordnung vom 9. September 1976 (GBl. I Nr. 38 S. 441) über einen längeren Zeitraum; Einbeziehung der betrieblichen Energiewirtschaft in die Leitung und Planung einschließlich der Nutzung des Energieplanes als Leitungsinstrument, Sicherung qualifizierter Arbeit des Fachorgans für Energetik;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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