Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 351

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 351 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 351); Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 29. September 1978 351 b) Rückseite: Dreizeilig die Staatsbezeichnung „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK“, darunter die große Wertzahl „5“. Links von der Wertzahl das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik und die Jahreszahl „1978“ und rechts die Währungsbezeichnung „MARK“. Oben der Buchstabe „A“ als Zeichen der Prägestätte. c) Rand: Glatt, mit vertiefter Inschrift „5 MARK * 5 MARK * 5 MARK * 5 MARK §2 Die Sondermünzen bestehen aus einer Neusilberlegierung, haben einen Durchmesser von 29 mm und eine Masse von 9,6 g. §3 Diese Anordnung tritt am 29. September 1978 in Kraft. Berlin, den 23. August 1978 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik I.V.: Taut Vizepräsident Anordnung über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen vom 5. September 1978 Zur rationellsten Vorbereitung, Errichtung und Nutzung von Baustelleneinrichtungen sowie zur Senkung des materiellen und finanziellen Aufwandes wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: I. Geltungsbereich § 1 Diese Anordnung gilt für alle Bereiche der Volkswirtschaft. II. Grundsätze § 2 (1) Die Baustelleneinrichtung ist der zur Durchführung von Investitionsvorhaben benötigte zeitweilige Komplex von Produktionsstätten für Hilfs- und Nebenprozesse, Lagereinrichtungen, Betreuungseinrichtungen für die Werktätigen auf Baustellen, Einrichtungen für die Leitung des Investitionsvorhabens, Straßen, Gleisen sowie Wasser-, Abwasser-, Strom-, Wärme-, Nachrichten- und Druckluftanschlüssen innerhalb des Baugeländes bis zu den einzelnen Objekten. (2) Der Investitionsaufwand für die Baustelleneinrichtung im Sinne dieser Anordnung umfaßt alle für die Durchführung des Investitionsvorhabens erforderlichen Baustelleneinrichtungen. Dazu gehören: Auf- und Abbau, An- und Abtransport, Vorhaltung für die Zeit des Auf- und Abbaus sowie des An- und Abtransportes, einmaliger Aufwand zur Herstellung der Voraussetzungen bzw. zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Nutzung für Objekte gemäß Abs. 3 Ziffern 1 und 2. (3) Als Baustelleneinrichtung sind zu verwenden: 1. Objekte des Investitionsvorhabens, die vorgezogen und zeitweilig für die Baustelleneinrichtung genutzt und danach dem geplanten Verwendungszweck zugeführt werden, 2. Grundmittel der Auftraggeber bzw. anderen Betriebe oder Einrichtungen bzw. Objekte anderer Investitionsvorhaben im Territorium, die für die Realisierung des Investitionsvorhabens genutzt werden, 3. territorial zentralisierte Einrichtungen, die in Schwerpunktgebieten der Investitionstätigkeit errichtet werden und die der Versorgung mehrerer Investitionsvorhaben dienen, 4. Raumzellen, Container, Traglufthallen und transportable Baracken gemäß Abs. 5, die mehrmalig als Baustelleneinrichtung eingesetzt werden, sowie bewegliche Grundmittel der Auftragnehmer. Sie sind einzusetzen, wenn keine Objekte, Grundmittel oder Einrichtungen gemäß den Ziffern 1 bis 3 genutzt werden können. 5. Gebäude, bauliche Anlagen und Ausrüstungen, die ausschließlich für die Realisierung des Investitionsvorhabens verwendet werden und bei denen keine Nachnutzung nach Übergabe des Investitionsvorhabens an den Auftraggeber möglich ist. Die Planung erfolgt als Bestandteil des Investitionsvorhabens innerhalb des Investitionsvolumens. Der Investitionsauftraggeber hat bei der Vorbereitung der Investitionen zu klären, was gemäß den Ziffern 1 bis 3 als Baustelleneiririchtung genutzt werden kann, und die erforderlichen Voraussetzungen für den Einsatz zu schaffen. (4) Die Investitionsauftragnehmer haben die für die Baustelleneinrichtung einzusetzenden Grundmittel in die Planung der Grundfonds einzubeziehen. Die Planung hat im Rahmen der übergebenen staatlichen Plankennziffer Investitionen (materielles Volumen) zu erfolgen. Die Finanzierung erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften1. (5) Raumzellen, Container, Traglufthallen und transportable Baracken, die von den Auftragnehmern zur Nutzung als Gebäude der Baustelleneinrichtung gemäß Abs. 3 Ziff. 4 beschafft und eingesetzt werden, sind als Vorhaltematerial zu planen, zu erfassen und zu finanzieren. Sie gehören entsprechend den Rechtsvorschriften1 2 nicht zu den Grundmitteln. § 3 Bei der Vorbereitung der Baustelleneinrichtungen sind folgende Prinzipien konsequent anzuwenden: Jede Baustelleneinrichtung ist komplex vorzubereiten. Durch Variantenvergleiche ist unter Verwendung katalogisierter Bausteine und unter Beachtung strengster Sparsamkeit die volkswirtschaftlich günstigste Lösung zu ermitteln. Die gemeinsame Nutzung der Baustelleneinrichtungen aller Beteiligten ist zu sichern. Der verstärkte Einsatz von mobilen und leicht umsetzbaren sowie aufwandsparenden Funktionseinheiten ist vorzusehen. Es sind solche Konstruktionen und Technologien für die Herstellung der Investitionsobjekte zu wählen, die eine weitgehende Vorfertigung bzw. Vormontage einschließlich Konservierung im Herstellerbetrieb ermöglichen und eine montagetermingerechte Anlieferung zur Baustelle ermöglichen. 1 Z. Z. gilt die Finanzierungsrichtlinie vom 15. Mai 1975 für die volkseigene Wirtschaft (GBl. I Nr. 23 S. 408). 2 Z. Z. gilt § 12 Aba 3 der Anordnung vom 20. Juni 1975 über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten (Sonderdruck Nr. 800 des Gesetzblattes).;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 351 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 351) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 351 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 351)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der Sicherungsaufgaben unerläß-. . lieh. Zur Gewährleistung einer allseitigen Transport-und Prozeßabsicherung ist eine enge aufgbenbezogene Zusammenarbeit mit anderen -operativen Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das Zusammenwir- ken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und gesellschaftlichen Kräften, um mögliche negative Auswirkungen zu verhindern ziehungswe inz ehränLeen. Die Grundanforderung umfaßt die Durchsetzung der Prinzipien der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit führten oder führen konnten. Gemeinsam mit dem Führungsoffizier sind die Kenntnisse des über Staatssicherheit , seine Arbeitsweise, die zum Einsatz kommenden Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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