Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 343

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 343 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 343); Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 25. September 1978 343 Dritte Verordnung1 über die Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik Personalausweisordnung vom 10. August 1978 Zur Änderung der Verordnung vom 23. September 1963 über die Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik Personalausweisordnung (GBl. II Nr. 88 S. 700) in der Fassung des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11 S. 242), der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363) und der Zweiten Verordnung vom 2. September 1974 über die Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik Personalausweisordnung (GBl. I Nr. 43 S. 399) wird folgendes verordnet: §1 (1) Im § 2 Abs. 3 erhalten die Buchstaben b, c und d folgende Fassung: ,,b) Wehrdienstausweise während der Ableistung des Wehrdienstes oder in Verbindung mit dem Einberufungs-befehl bzw. dem eingetragenen Entlassungsvermerk oder ein' Entlassungsschein der Dienststellen der bewaffneten Organe, c) die vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellten Diplomatenausweise, Konsularausweise und Ausweise, d) Diplomaten-, Dienst- und Reisepässe.“ (2) Im § 2 Abs. 3 wird der Buchst, e gestrichen. §2 (1) Der § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Personalausweise für Bürger der Deutschen Demor kratischen Republik sind mit einer Gültigkeit von 20 Jahren auszustellen. Die Gültigkeit kann verlängert werden.“ (2) Dem §3 wird folgender Abs. 3 hinzugefügt: „(3) Der Personalausweisinhaber hat im Personalausweis durch die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei ein weiteres Paßbild anbringen zu lassen a) wenn er auf dem Paßbild nicht mehr genügend zu erkennen ist, b) zwischen dem 18. und 22. Lebensjahr, c) bei der Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises, soweit nicht in den letzten Jahren ein neues Paßbild gemäß Buchst, a angebracht wurde.“ §3 Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Aufenthaltserlaubnisse erhalten Bürger anderer Staaten und Staatenlose, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben.“ §4 Im §5 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung: „(1) Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ist bei der für die Haupt- oder Nebenwohnung zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei (Meldestelle der Deutschen Volkspolizei oder Volkspolizei-Kreisamt) zu stellen. Binnenschiffer und deren Familienangehörige, die nur auf einem Binnenwasserfahrzeug polizeilich' gemeldet sind, haben ihren Personalausweis in einem an den Wasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik gelegenen Volkspolizei-Kreisamt bzw. beim Präsidium der Volkspolizei Berlin zu Beantragen, i i 2. vo vom 2. September 1974 (GBl. X Nr. 43 S. 399) (2) Der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis ist bei dem für die Haupt- oder Nebenwohnung zuständigen Volkspolizei-Kreisamt zu stellen.“ §5 Der § 6 wird wie folgt geändert: „Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in den Personalausweis der Eltern einzutragen. Bei Vorlage entsprechender Unterlagen können Kinder auch in den Personalausweis anderer Personen eingetragen werden.“ §6 (1) Der § 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Jeder Personalausweisinhaber hat das Recht, unter Vorlage entsprechender Unterlagen akademische Grade von der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei im Personalausweis eintragen zu lassen.“ (2) Der §8 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „(5) Ein Personalausweis ist ungültig, wenn a) seine Gültigkeit abgelaufen ist, b) er unvollständig oder nicht den Tatsachen entsprechend ausgefüllt oder beschädigt ist bzw. das geforderte Paßbild gemäß § 3 Abs. 3 fehlt, c) er auf Grund unwahrer Angaben erlangt wurde, d) Eintragungen, Unterschriften oder Siegel nicht mehr erkennbar sind bzw. Unterschriften oder Siegel des Ausstellers fehlen, e) Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eintragungen unbefugt vorgenommen oder Paßbilder durch Unbefugte angebracht wurden, f) er nicht die geforderte Anzahl Seiten bzw. nicht das gleiche Serienzeichen und die gleiche Ausweisnummer auf den dafür vorgesehenen Seiten enthält, g) Änderungen in der Staatsbürgerschaft eingetreten sind, h) er in Verlust geraten ist, i) der Inhaber verstorben ist. In den Fällen gemäß den Buchstaben a bis g und wenn für erforderliche Eintragungen im Personalausweis kein Raum mehr vorhanden ist, ist der Personalausweis unverzüglich der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei vorzulegen.“ §7 (1) Der § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der Personalausweis ist Angehörigen der Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik auf Verlangen auszuhändigen. Anderen Personen, die zur Feststellung von Personalien rechtlich befugt sind, ist der Personalausweis zur Einsichtnahme vorzuzeigen.“ (2) Der § 9 Abs. 3 wird gestrichen. §8 Der § 10 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Den Verlust des Personalausweises hat der Inhaber unverzüglich bei der nächsten Dienststelle der Deutschen Volkspolizei anzuzeigen. Kommt der als Verlust gemeldete Personalausweis wieder in Besitz des Inhabers, so hat dieser darüber unverzüglich die nächste Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu verständigen.“ §9 (1) Der § 11 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „(4) Personalausweise sind von der Deutschen Volkspolizei einzuziehen, wenn gemäß § 8 Abs. 5 oder aus anderen Gründen ein neuer Personalausweis ausgestellt werden muß.“ (2) Der §11 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „(5) Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei kann a) anordnen, daß Personalausweise aus anderen als in dieser Verordnung genannten Gründen von den Or-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 343 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 343) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 343 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 343)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und dabei zu gewährleisten, daß jeder Schuldige entsprechend den Gesetzen zur Verantwortung gezogen wird und kein Unschuldiger bestraft wird. Daraus erwachsen für die Arbeit Staatssicherheit zugleich höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die Ausrichtung der operativen Kräfte des insbesondere der Hi, auf die Verhinderung - ständiges Arbeitsprinzip bei allen operativen Prozessen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X