Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 339

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 339 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 339); Gesetzblatt Teil I Nr. 30 Ausgabetag: 20. September 1978 339 III. Weitere Qualifizierung der Arbeit mit Kosten- und Preisvorgaben Zu Abschnitt IV B der Anordnung Nr. 1, insbesondere zu § 19: §7 (1) Die Außenhandelsorgane haben bei der Ausarbeitung der Aufgabenstellung für Forschung und Entwicklung (Arbeitsstufe K1 bzw. V l)IV. 4, ausgehend von den langfristigen Absatzkonzeptionen und den Ergebnissen der Marktanalysen und der Außenhandelstätigkeit, Vorschläge für die Auswahl und Wichtung der leistungsbestimmenden Parameter der Exporterzeugnisse zu unterbreiten, soweit diese in den speziellen Kalkulationsrichtlinien nicht festgelegt sind oder Änderungen infolge neuer Anforderungen notwendig werden. Sie haben auch erforderliche Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklungs- bzw. Herstellerbetriebe haben entsprechend der Pflichtenheft-Ordnung zu gewährleisten, daß die Außenhandelsorgane rechtzeitig in die Ausarbeitung der Aufgabenstellung einbezogen werden. Bestehen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der leistungsbestimmenden Parameter der Hauptexporterzeugnisse, so haben die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe eine Entscheidung durch den zuständigen Industrieminister und den Minister für Außenhandel herbeizuführen. Die Außenhandelsorgane haben auch bei der Ausarbeitung der Kosten- und Preisvorgaben für Exporterzeugnisse und deren wichtigste Zulieferungen mitzuwirken. Dies gilt auch dann, wenn der Außenhandel nicht Hauptabnehmer ist. Die Außenhandelsorgane nehmen dabei insbesondere Einfluß auf die Bestimmung der zu erreichenden Gebrauchseigenschaften und der maximal aufzuwendenden Kosten. Die Entwicklungs- bzw. Herstellerbetriebe haben das Zusammenwirken mit den Außenhandelsorganen zu gewährleisten. (2) Ergibt sich aus volkswirtschaftlichen Gründen das Erfordernis, eine vor der Erteilung der staatlichen Aufgaben zum Volkswirtschaftsplan bestätigte präzisierte Kosten- und Preisvorgabe5 zu erhöhen, so entscheidet der zuständige Industrieminister über die Höhe der endgültig bestätigten Kosten-und Preisvorgabe6, wenn die vor der Erteilung der staatlichen Aufgaben präzisierte Vorgabe vom Generaldirektor einer WB oder eines Kombinates bestätigt wurde. (3) Wird von den Betrieben unterlassen, vor der Erteilung der staatlichen Aufgaben zum Volkswirtschaftsplan Antrag auf Bestätigung einer präzisierten Kosten- und Preisvorgabe zu stellen, und wird ein solcher Antrag erstmalig nach Erteilung der staatlichen Planaufgaben gestellt,6 so wirken sich Kostenunterschreitungen gegenüber der nach der ersten Zwischenverteidigung wissenschaftlich-technischer Aufgaben und Ergebnisse (Arbeitsstufe K2/V2) bestätigten Kostenvorgabe auf die Höhe der präzisierten Preisvorgabe aus. Wird von den Betrieben unterlassen, Antrag auf Bestätigung einer präzisierten Kosten- und Preisvorgabe zu stellen, so bildet die nach der ersten Zwischenverteidigung bestätigte Preisvorgabe die Obergrenze für den festzusetzenden Industriepreis. IV. Stimulierung der Formgestaltung Zu Abschnitt V der Anordnung Nr. 1: §8 (1) Die Sicherung und Entwicklung einer den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechenden hohen Qualität der Erzeugnisse ist durch die Prädikatisierung (gestalterische Qualitätsbewertung) wirksam zu unterstützen und zu stimu- 4 Vgl. Anordnung vom 28. Mal 1975 über die Nomenklatur der Ar- beitsstufen und Leistungen von Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik (GBl. I Nr. 23 S. 426). 6 Kosten- und Preisvorgaben gemäß § 19 Abs. 1 der Anordnung Nr. 1 6 Kosten- und Preisvorgaben gemäß § 19 Abs. 2 der Anordnung Nr. 1 lieren. Dabei ist nach den nachfolgenden Bestimmungen zu verfahren. (2) Wird Erzeugnissen, die der gestalterischen Qualitäts-'bewertung unterliegen7, durch das Amt für industrielle Formgestaltung das Prädikat „Gestalterische Spitzenleistung“ („SL“) verliehen, so ist als zusätzlicher materieller Anreiz ein Preiszuschlag in den Industriepreis einzubeziehen. Die Anwendung weiterer Preiszuschläge entsprechend den Rechtsvorschriften wird hierdurch nicht ausgeschlossen. (3) Die Höhe des Preiszuschlages ergibt sich aus den Rechtsvorschriften einschließlich der speziellen Kalkulationsrichtlinien. Für Erzeugnisse, deren gestalterische Qualität das fortgeschrittene internationale Niveau bestimmt, können besondere Zuschläge festgelegt werden. Diese Festlegung trifft der Leiter des Amtes für Preise in Abstimmung mit dem Leiter des Amtes für industrielle Formgestaltung, dem Präsidenten des ASMW und bei Konsumgütern mit dem Minister für Handel und Versorgung. (4) Der Preiszuschlag gemäß Abs. 2 ist auf den Betriebspreis vorzunehmen. Bei Produktionsmitteln, insbesondere Transportmitteln, die der Prädikatisierung unterliegen, ist der Preiszuschlag grundsätzlich auch auf den Industrieabgabepreis zu beziehen. (5) Für Erzeugnisse, deren formgestalterisches Niveau nicht mehr dem durchschnittlichen internationalen Stand entspricht, sind grundsätzlich erzeugnisspezifisch differenzierte Abschläge vom Betriebspreis anzuwenden. Die Preisabschläge sind vom Leiter des Amtes für industrielle Formgestaltung in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Leiter des Amtes für Preise festzulegen. (6) Wird das Prädikat „SL“ entzogen, so entfällt vom Zeitpunkt des Entzuges an der hierfür gewährte Preiszuschlag auf den Betriebspreis und bei Produktionsmitteln auch auf den Industrieabgabepreis. Der Leiter des Amtes für industrielle Formgestaltung kann aus volkswirtschaftlich wichtigen Gründen Ausnahmen hiervon festlegen. V. Nutzensbeteiligung des Abnehmers bei Zuliefererzeugnissen §9 (1) Trägt der Abnehmer durch seine Vorschläge zur Durchführung von Intensivierungsmaßnahmen an den von ihm bezogenen Zuliefererzeugnissen, insbesondere zu ihrer kostengünstigeren Herstellung, bei, so hat ihm der Hersteller grundsätzlich einen Anteil von 70% an dem durch diese Vorschläge entstehenden Nutzen zu gewähren. Die Zielstellung der Mitwirkung des Abnehmers und die von ihm zu erbringenden Leistungen, das Verfahren der Nutzensermittlung sowie der Umfang der Nutzensbeteiligung sind vertraglich zu vereinbaren. (2) Bei in der Produktion befindlichen Zuliefererzeugnissen (Erzeugnisse, für die bereits gesetzliche Preise vorliegen) entscheiden die Vertragspartner selbständig über die Höhe und Dauer der Nutzensbeteiligung und die sonstigen vertraglichen Bedingungen. Wird über die Nutzensermittlung nichts anderes vereinbart, so gilt bei in der Produktion befindlichen Erzeugnissen als Nutzen die Differenz zwischen den Selbstkosten, die dem Hersteller für die Produktion des Zuliefererzeugnisses vor bzw. nach der Durchführung der Intensivierungsmaßnahmen entstehen, bezogen auf 1 Jahr der vollen Wirksamkeit. Bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen (Erzeugnisse, für die noch keine gesetzlichen Preise vorlie- 7 Die Erzeugnisse, die der staatlichen gestalterischen Qualitätsbewertung unterliegen, sind in der Anlage 1 zur Anordnung vom 30. September 1976 über die Anmeldepflicht und Prüfpflicht auf dem Gebiet der staatlichen Qualitätskontrolle (Sonderdruck Nr. 803/1 de9 Gesetzblattes) aufgeführt.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 339 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 339) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 339 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 339)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Verhindern des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X