Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 325

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 325 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 325); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 14. September 1978 325 (3) Die Öffentlichkeit der Anlagen einschließlich der Regenwasseranlagen endet an der Einleitungsstelle. Einleitungsstellen sind: a) bei Verlegung des Abwasserkanals in der öffentlichen Straße der Revisionsschacht auf dem Grundstück des Bedarfsträgers, die dem Abwasserkanal nächstgelegene Grundstücksgrenze, wenn kein Revisionsschacht vorhanden ist, bei mehreren hintereinander liegenden Grundstücken der Schnittpunkt des Anschlußkanals mit der ersten Grundstücksgrenze, unabhängig davon, ob ein oder mehrere dazwischenliegende Grundstücke an die Abwasseranlagen angeschlossen sind; b) bei Verlegung des Abwasserkanals außerhalb der öffentlichen Straße der Schnittpunkt der Grundstücksleitung mit dem Abwasserkanal, bei mehreren hintereinander liegenden Grundstücken der Schnittpunkt der gemeinsamen Grundstücksleitung mit dem Abwasserkanal; c) bei volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbauten die Außenkante des Gebäudes bei Anschlußkanälen zur Ableitung des Abwassers, die Zusammenführung sämtlicher Falleitungen bzw., wenn diese innerhalb des Gebäudes erfolgt, die Gebäudeaußenkante bei Anschlußkanälen zur Ableitung des1 Regenwassers bei Trennkanalisation, die Außenkante des ersten Gebäudes bei in den Fundamenten bzw. Kellern verlegten Abwasserkanälen; d) blie Einbindungsstelle der Grundstücksleitung in den Abwasserkanal beim Anschluß außerhalb der geschlossenen Bebauung liegender einzelner Grundstücke. (4) Versorgungsträger im Sinne dieser Anordnung sind die VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung oder örtliche Räte. (5) Bedarfsträger sind Rechtsträger oder Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten oder den Anschluß an eine öffentliche Abwasseranlage beantragt haben oder zum Anschluß gemäß § 3 Abs. 4 verpflichtet wurden (endgültiger Bedarfsträger). Bedarfsträger sind auch die Hauptauftraggeber bzw. sonstige Veranlasser komplexer Erschließungen (veranlassende Bedarfsträger). (6) Abwasserkanäle dienen der Ableitung von Abwasser aus den Anschlußkanälen im freien Gefälle (Schmutzwasser-, Regenwasser- oder Misch wasserkanäle). Abwasserdrucklei-tungen dienen der Ableitung von Abwasser unter Druck. (7) Anschlußkanäle dienen der unmittelbaren Ableitung des Abwassers von den Einleitungsstellen zum Abwasserkanal. (8) Grundstücksleitungen sind Leitungen der Bedarfsträger, die das Abwasser den Anschlußkanälen, in den Fällen des Abs. 3 Buchstaben b und d den Abwasserkanälen, zuführen. (9) Revisionsschächte sind in Abwasseranlagen eingebaute Schächte zur Durchführung von Kontrollen und Reinigungsarbeiten. (10) Vorbehandlungsanlagen sind Anlagen zur Abwasserbehandlung, die vom Bedarfsträger vor Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 5 Abs. 2 durchzuführen sind. Grundsätze für den Anschluß von Grundstücken an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie für die zeitweilige Einleitung aus Grundwasserabsenkungen §3 (1) Der Anschluß eines Grundstückes an eine öffentliche Abwasseranlage bzw. die Änderung eines Anschlusses zur Ab- leitung von Abwasser ist durch die Bedarfsträger, bei Eigenheimbauten durch die Räte der Städte bzw. Gemeinden, schriftlich beim Versorgungsträger zu beantragen. (2) Die Entscheidung über den Antrag ist dem Bedarfsträger bzw. bei Eigenheimbauten dem Rat der Stadt oder Gemeinde innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrages schriftlich mitzuteilen. (3) Über den Anschluß von Grundstücken an die öffentlichen Abwasseranlagen entscheidet der Versorgungsträger in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Rat nach der Dringlichkeit und der volkswirtschaftlichen Notwendigkeit. (4) Die zuständige Hygieneinspektion oder die Staatliche Gewässeraufsicht kann Bedarfsträger auch ohne Antrag in Abstimmung mit dem Versorgungsträger und dem örtlichen Rat zum Anschluß ihrer Grundstücke an öffentliche Abwasseranlagen verpflichten. Mit dieser Entscheidung wird ein Abwassereinleitungsvertrag begründet. (5) Zeitweilige Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen sind spätestens 10 Tage vor Beginn beim Versorgungsträger zu beantragen. §4 (1) Industriebetriebe und landwirtschaftliche Produktionsbetriebe sind grundsätzlich zur Errichtung und zum Betrieb von Abwasseranlagen zur Behandlung und Ableitung der im Produktionsprozeß anfallenden Abwässer verpflichtet, soweit eine Behandlung und Ableitung durch öffentliche Abwasseranlagen nicht die volkswirtschaftlich günstigste Lösung ist. Darüber entscheidet die Staatliche Gewässeraufsicht auf der Grundlage der mit den örtlichen Räten und dem Versorgungsträger abgestimmten Wasserbilanzen. Die Entscheidung der Staatlichen Gewässeraufsicht über die Behandlung und Ableitung durch öffentliche Abwasseranlagen ist Voraussetzung für die Antragstellung beim Versorgungsträger auf Anschluß bzw. Erweiterung des Anschlusses. (2) Soweit der Anschluß bzw. die Erweiterung des Anschlusses von Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Produkr-tionsbetrieben durch das im Produktionsprozeß anfallende Abwasser Erweiterungen der Kapazitäten beim Versorgungsträger erforderlich macht, haben die Bedarfsträger den Versorgungsträgern die für die Vorbereitung und Durchführung der Investition erforderlichen materiellen Investitionskennziffern bereitzustellen bzw. sich an einer Gemeinschaftsanlage entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften2 zu beteiligen. §5 Abgrenzung der Verantwortung für Abwasseranlagen (1) Dem Versorgungsträger obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Neuerrichtung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen. (2) Ist für die Einhaltung der im § 10 geregelten Grundsätze die Vorbehandlung der Abwässer erforderlich, obliegt dem Bedarfsträger die Vorbereitung, die Durchführung und der Betrieb der Vorbehandlungsanlagen. Er hat eine Betriebsanweisung auszuarbeiten und die ordnungsgemäße Wartung der Anlagen in einem Kontrollbuch nachzuweisen. (3) Dem Bedarfsträger obliegt die Vorbereitung und Durchführung der Errichtung der Grundstücksleitungen einschließlich Revisionsschacht, Probeentnahmestellen und Rückstausicherung sowie die Vorbereitung und Durchführung von Grundstücksleitungen für einzelne Grundstücke außerhalb der geschlossenen Bebauung. (4) Betrieb und Instandhaltung obliegen dem Rechtsträger bzw. Eigentümer der Anlagen. 2 z. z. gilt die Richtlinie vom 26. September 1972 über gemeinsame Investitionen (GBl. II Nr. 59 S. 642).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und anderer sozialistischer Staaten begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie deren Landesverteidigung Gegenstand der Diversionsverbrechen sind für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik und auf die weitere Förderung des Klassenbewußtseins der operativen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter Staatssicherheit tragen für die Erfüllung der Sicherungsaufgaben eine hohe Verantwortung gegenüber der Partei und der demagogischen Forderung nach demokratischen Methoden beim sozialistischen Aufbau in der bestanden. Ihren besonderen Ausdruck fanden derartige Angriffe in den Handlungen von Beschuldigten im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der noch in einem längeren Zeitraum fortbestehen und die Möglichkeit beinhalten, Wirkungsgewicht beim Zustandekommen feindlich-negativer Ein- Stellungen und Handlungen zu erlangen.

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