Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 324

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 324 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 324); 324 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 14. September 1978 Leiter der Staatlichen Inspektion für metallische Sekundärrohstoffe schriftlich begründeten Einspruch einzulegen. Über den Einspruch ist binnen 10 Tagen nach seinem Eingang zu entscheiden. Wird dem Einspruch nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist er innerhalb dieser Frist dem Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali zur Entscheidung zuzuleiten. Der Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali entscheidet innerhalb einer Frist von 14 Tagen endgültig. Die Entscheidung über den Einspruch ist dem Einreicher schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Die Erfüllung der Auflagen ist durch Nachkontrollen zu sichern. Bei groben Verstößen gegen die Wahrnehmung der Verantwortung bei der Leitung und Planung der metallischen Sekundärrohstoffwirtschaft sowie bei der Plandurchführung ist beim Disziplinarbefugten die Durchsetzung disziplinarischer Maßnahmen gegen den verantwortlichen Leiter anzuregen. 3.7. Die Staatliche Inspektion hat das Recht, bei hervorragenden Initiativen zur Erfassung und Nutzbarmachung metallischer Sekundärrohstoffe durch Kollektive oder Einzelpersonen dem Leiter des übergeordneten Organs Vorschläge zur Auszeichnung zu unterbreiten. 4. Rechtsstellung und Leitung der Staatlichen Inspektion Die Staatliche Inspektion ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Ihr Sitz ist Berlin, Hauptstadt der DDR. Die Staatliche Inspektion wird von einem Leiter nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung geleitet. Der Leiter wird durch den Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali berufen und abberufen. Die Staatliche Inspektion wird im Rechtsverkehr durch den Leiter und im Fall seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten. Anordnung Nr. 21 über die planmäßige Erfassung von Altrohstoffen vom 23. August 1978 Zur Änderung der Anordnung vom 12. Juli 1976 über die planmäßige Erfassung von Altrohstoffen (GBl. I Nr. 29 S. 387) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Sekundärrohstoffaktivs sind gesellschaftliche Gremien. Mitglieder sind Leiter aus den Fachorganen der Räte, denen Anfallstellen unterstehen oder die am Aufkommen von Sammelschrott beteiligt sind, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, des VEB Altstoffhandel und des örtlich zuständigen Betriebes des VEB Kombinat Metallaufbereitung sowie des Transportausschusses und ausgewählter Anfallstellen. Die Staatliche Inspektion für metallische Sekundärrohstoffe ist zu den Beratungen einzuladen.“ §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 23. August 1978 Der Minister für Materialwirtschaft Rauchfuß Anordnung über die allgemeinen Bedingungen für den Anschluß von Grundstücken an und für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen Abwassereinleitungsbedingungen vom 20. Juli 1978 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird auf der Grundlage des § 33 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107) und der §§ 46 und 161 des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465) folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Die Abwassereinleitungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Bedarfsträgern und den Versorgungsträgern für den Anschluß an und für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Beziehungen zwischen den Versorgungsträgern und Dritten beim Umgang mit Abwasseranlagen. (2) Für die Einleitung von Abwasser durch die bewaffneten Organe der DDR gelten ferner die im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien festgelegten zusätzlichen Bedingungen. §2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser im Sinne dieser Anordnung ist durch häusliche, gewerbliche, industrielle oder anderweitige Nutzung in seinen Beschaffenheitsparametern verändertes Wasser sowie abfließendes Niederschlagswasser aus dem Bereich von Ansiedlungen, aus Betriebsflächen von Industriebetrieben und anderen Betrieben. Die Regelungen über Abwasser sind auch auf das in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Grund- und Oberflächenwasser anzuwenden. (2) öffentliche Abwasseranlagen sind: 1. Anlagen in der Rechtsträgerschaft der Versorgungsträger zur Ableitung und Behandlung von häuslichem, gewerblichem, industriellem und anderem Abwasser. Sie dienen der Allgemeinheit, vorwiegend der Bevölkerung. An diese Anlagen werden bei Vorliegen der Entscheidung gemäß § 4 Abs. 1 auch Industriebetriebe und landwirtschaftliche Produktionsbetriebe angeschlossen. 2. gesonderte Regenwasseranlagen bei Trennkanalisation in der Rechtsträgerschaft der Versorgungsträger zur Aufnahme, Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen, Plätzen und angrenzenden Grundstücken. Nicht zu öffentlichen Regenwasseranlagen gehören: unverrohrte Anlagenteile, sofern sie nicht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegen oder in dieser beginnen ; der Entwässerung des Straßenkörpers dienende Nebenanlagen öffentlicher Straßen1; Anlagen, die der direkten Ableitung des Niederschlagswassers von Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben bzw. von Einrichtungen in ein Gewässer dienen. l Anordnung (Nr. l) vom 12. Juli 1976 (GBl. I Nr. 29 S. 387) l § 6 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 22. August 1974 zur Straßenverordnung (GBl. I Nr. 57 S. 522);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der entsprechend ihrer Einsatzrichtung enthalten. Ausgehend von der festgelegten Einsatzrichtung und dem realen Entwicklungstand der sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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