Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 320

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 320 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 320); 320 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 14. September 1978 (2) Das Ministerium für Verkehrswesen und die örtlichen Räte sind berechtigt, Gebühren teilweise oder ganz zu erlassen, wenn ihre Zahlung mit erheblichen Härten für den Gebührenschuldner verbunden ist. (3) Der Anspruch auf Gebühren unterliegt der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Frist für die Einschränkung oder Aufhebung der öffentlichen Nutzung überschritten wurde. §13 Beschwerdeverfahren (1) Gegen eine Gebührenfestsetzung kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Gebührenfestsetzung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Gebührenrechnung bei dem Staatsorgan einzulegen, das die Gebühr festgesetzt hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Vorsitzenden des örtlichen Rates bzw. im Bereich der Autobahnen dem Leiter der Hauptverwaltung des Straßenwesens im Ministerium für Verkehrswesen zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Über die Beschwerde ist innerhalb weiterer 4 Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden. §14 Pflichten der Bauausführenden Bedient sich der Veranlasser bauausführender Betriebe, Kombinate usw., so obliegen diesen die in dieser Durchführungsbestimmung dem Veranlasser übertragenen Pflichten. Ausgenommen hiervon ist die Pflicht zur Anmeldung gemäß § 5, Abstimmung der Umleitungsstrecken und Durchführung von Umleitungsberatungen gemäß § 9 Abs. 2 Buchst, a. §15 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsbestimmung vom 22. August 1974 zur Straßen Verordnung Sperrordnung (GBl. 1 Nr. 57 S. 527) außer Kraft. (2) Bereits erlassene örtliche Regelungen sind nicht mehr anzuwenden, soweit sie den Vorschriften dieser Durchführungsbestimmung entgegenstehen. Berlin, den 28. Juli 1978 Der Minister für Verkehrswesen Arndt Anordnung über die Ausgabe von Sondermünzen zu 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. August 1978 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) mit Wirkung vom 28. August 1978 Sondermünzen im Nennwert von 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. Die Ausgabe erfolgt anläßlich des gemeinsamen Weltraumfluges von Kosmonauten der UdSSR und der DDR. (2) Die Münzen haben folgendes Aussehen: a) Vorderseite: Stilisierte Darstellung einer Erdkugel mit einer angedeuteten Flugbahn und einem Flugkörper an deren Spitze, umgeben von der Umschrift „GEMEINSAMER WELTRAUMFLUG UDSSR-DDR“. b) Rückseite: Große Wertzahl „10“ und darunter das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben von der Umschrift „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK“, unterhalb der Wertzahl der Buchstabe „A“ als Zeichen der Prägestätte. Links davon die Jahreszahl „1978“ und rechts die Währungsbezeichnung „MARK“. c) Rand: Glatt, mit vertiefter Inschrift „10 MARK * 10 MARK * 10 MARK * 10 MARK §2 Die Sondermünzen bestehen aus einer Neusilberlegierung, haben einen Durchmesser von 31 mm und eine Masse von 12,0 g. §3 Diese Anordnung tritt am 28. August 1978 in Kraft. Berlin, den 23. August 1978 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Taut Vizepräsident Anordnung Nr. 31 über das planmäßige Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von metallischen Sekundärrohstoffen und metallurgisch sowie für die Feuerfest-Industrie verwertbaren Industrierückständen Sekundärrohstoffanordnung (M) vom 11. August 1978 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 28. April 1972 über das planmäßige Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von metallischen Sekundärrohstoffen und metallurgisch sowie für die Feuerfest-Industrie verwertbaren Industrierückständen Sekundärrohstoffanordnung (M) (GBl. II Nr. 29 S. 333) in der Fassung der Anord- 1 Anordnung Nr. 2 vom 21. Dezember 1973 (GBl. I 1974 Nr. 1 S. 3);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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