Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 296

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 296 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 296); 296 Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 1. September 1978 Datenanschluß-Rufnummern im Telexnetz der Deutschen Demokratischen Republik, Datenanschluß-Rufnummern und Kennzahlen im öffentlichen Datennetz der Deutschen Demokratischen Republik. § 15 , Buchdienst (1) Datenteilnehmer werden in das Verzeichnis der Teilnehmer im Datennetz der Deutschen Demokratischen Republik, in das Verzeichnis der Telex-Teilnehmer der Deutschen Demokratischen Republik mit Kennzeichen oder in das Fernsprechbuch der Deutschen Post mit Kennzeichen eingetragen. (2) Die Deutsche Post gibt die Verzeichnisse und das Fernsprechbuch der Deutschen Post (nachfolgend Verzeichnisse genannt) heraus. Die Gestaltung der Verzeichnisse obliegt der Deutschen Post. (3) In die Verzeichnisse werden die Datenteilnehmer eingetragen (Ersteintrag). Darüber hinaus können Datenteilnehmer für sich sowie für andere, denen sie die Teilnehmereinrichtungen zur ständigen Benutzung überlassen haben, einen weiteren Eintrag in das betreffende Verzeichnis verlangen (Zweiteintrag). Zweiteinträge sind gebührenpflichtig. (4) Über das Abfassen und Einordnen von Ersteinträgen' entscheidet die Deutsche Post. Die Wünsche der Datenteilnehmer werden dabei weitgehend berücksichtigt. Das Abfassen von Zweiteinträgen kann vom Datenteilnehmer bestimmt werden. Die Deutsche Post kann Einträge ablehnen, die das Auffinden eines Datenteilnehmers im Verzeichnis erschweren. In den Einträgen sind Werbeanzeigen unzulässig. (5) Bei befristetem Teilnehmerverhältnis erfolgt kein Eintrag in die Verzeichnisse. (6) Jedem Datenteilnehmer wird ein Exemplar des für ihn zutreffenden Verzeichnisses gebührenfrei überlassen. Darüber hinaus können zusätzlich Verzeichnisse käuflich erworben werden. (7) Die Datenteilnehmer werden von der Herausgabe neuer Verzeichnisse benachrichtigt. Die gebührenfreien Verzeichnisse sind bei der in der Benachrichtigung angegebenen Dienststelle der Deutschen Post abzuholen. Dabei sind die dem Datenteilnehmer gebührenfrei überlassenen Verzeichnisse der letzten Ausgabe zurückzugeben. § 16 Entstörungsdienst (1) Störungen sind der zuständigen Dienststelle der Deutschen Post unverzüglich zu melden, wenn vom Datenteilnehmer festgestellt ist, daß die Störungen nicht in den teilnehmereigenen Einrichtungen vorliegen. (2) Störungen werden von der Deutschen Post gebührenfrei beseitigt. Wird festgestellt, daß die Ursache einer-vom Datenteilnehmer gemeldeten Störung nicht in den Einrichtungen der Deutschen Post liegt, sind die Leistungen der Deutschen Post für das Ermitteln der Störungsursache gebührenpflichtig. (3) Die Deutsche Post teilt dem Dätenteilnehmer bei der Übergabe der. Datenanschlußleitung die Rufnummer der für die Störungsannahme zuständigen Dienststelle der Deutschen Post mit. Abschnitt V Materielle Verantwortlichkeit § 17 Ersatzpflicht der Deutschen Post (1) .Die Deutsche Post ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie beim Einrichten, Instandhalten, Ändern oder Ab- brechen von Leitungen und Zusatzeinrichtungen unter Verletzung ihr obliegender Rechtspflichten rechtswidrig einen Schaden verursacht. (2) Die Ersatzpflicht entfällt, wenn der Schaden entstanden ist, weil der Datenteilnehmer verdeckt geführte Starkstrom-, Wasserleitungs- oder ähnliche Anlagen nicht angegeben hat. § 18 Ersatzpflicht des Datenteilnehmers (1) Der Datenteilnehmer ist für Schäden verantwortlich, die er durch eine Verletzung der Pflichten aus dem Teilnehmerverhältnis rechtswidrig verursacht hat. (2) Diese Verantwortlichkeit des Datenteilnehmers besteht auch für andere, denen der Datenteilnehmer seine Einrichtungen zur Mitbenutzung überläßt. § 19 Sperren von Datenanschlüssen Ist ein Datenteilnehmer mit dem Entrichten der Gebühren wiederholt oder im erheblichen Umfang im Rückstand oder verletzt er die Teilnehmerpflichten gemäß § 4, ist die Deutsche Post berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung seine Datenanschlußleitungen zu sperren. Das Teilnehmerverhältnis wird dadurch nicht beendet. § 20 Beschwerdeverfahren Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen der Deutschen Post nach den §§ 3, 5, 7 und 19 kann gemäß § 55 des Gesetzes vom 3. April 1959 über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I Nr. 27 S. 365) in der Fassung des Gesetzes vom 24. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. I Nr. 3 S. 49) Beschwerde eingelegt werden. Abschnitt VI Schlußbestimmungen § 21 Sonderregelungen Der Minister für Post- und Femmeldewesen kann aus gesamtstaatlichen und Sicherheitsgründen im Einvernehmen mit den Ministerien der bewaffneten Organe Sonderregelungen zu dieser Anordnung erlassen. § 22 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 18. Dezember 1967 zur Datenübertragung im Fernmeldenetz der Deutschen Post Datenübertragungsordnung (GBl. II Nr. 122 S. 870) außer Kraft. Berlin, den 13. Juli 1978 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Schulze;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, ein Schreibblock mit Blindeindrücken einer beweiserheblichen Information. Nach solchen Sachen dürfen Personen und die von ihnen mitgeführten Gegenstände auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Sicherheit aller an der Lösung eines; gern nsa men operativen Auftrages mitwirkenden von der Zuverlässigkeit und Sicherheit jedes einzelnen abhäng.

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