Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 287 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 287); 287 Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 25. August 1978 Fachärztliche und fachzahnärztliche Arbeit bestimmen maßgeblich die Leistungen und das Niveau der Medizin in Wissenschaft und Praxis. Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachzahnarzt gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung. Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und dem Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie in Übereinstimmung mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften Gesundheitswesen und Wissenschaft wird folgendes angeordnet: §1 Recht und Pflicht der Weiterbildung Das Recht und die Pflicht für alle Ärzte und Zahnärzte zur Weiterbildung Zum Facharzt bzw. Fachzahnarzt ist eine wichtige Errungenschaft des sozialistischen Gesundheitswesens. Alle Ärzte und Zahnärzte nehmen nach Erteilung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Approbation die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zum Fachzahnarzt gemäß den Bestimmungen dieser Anordnung auf. §2 Ziel und Inhalt der Weiterbildung (1) Während der Weiterbildung zum Facharzt/Fachzahnarzt erwerben Ärzte und Zahnärzte die Befähigung, ärztliche bzw.' zahnärztliche Tätigkeit in einer Fachrichtung selbständig auszuüben. (2) Ärzte und Zahnärzte erwerben umfassende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Theorie und Praxis entsprechend dem Bildungsprogramm der Fachrichtung. Sie eignen sich ausgewählte Kenntnisse anderer Fachrichtungen an und erweitern ihr allgemeines ärztliches Wissen und Können, um insbesondere in Notfällen und bei der medizinischen Sicherstellung der Landesverteidigung sachkundig zu handeln. Sie vertiefen ihre marxistisch-leninistischen Kenntnisse. (3) Ärzte und Zahnärzte vervollkommnen in der Weiterbildung ihre Fähigkeiten, wissenschaftlich zu denken und zu handeln, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Praxis anzuwenden, sich ständig fortzubilden und internationale Erfahrungen der Medizin zu nutzen. (4) Ärzte und Zahnärzte lassen sich bei der Betreuung ihrer Patienten stets von hoher ethischer Berufsauffassung leiten. Sie üben ihren Beruf gewissenhaft, mit Sorgfalt und Einsatzbereitschaft aus, pflegen die Gemeinschaftsarbeit und bewähren sich im Beruf als sozialistische Persönlichkeiten. Sie erwerben die Fähigkeit zur Entwicklung und Leitung von Kollektiven und zur verantwortungsvollen Nutzung der Fonds des Gesundheits- und Sozialwesens. §3 Fachrichtungen (1) Die Weiterbildung zum Facharzt wird in nachstehend aufgeführten Fachrichtungen durchgeführt: Allgemeinmedizin Anästhesiologie Anatomie Arbeitshygiene Augenheilkunde Biochemie Blutspende- und Transfusionswesen Chirurgie Gerichtliche Medizin Gynäkologie und Geburtshilfe Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Haut- und Geschlechtskrankheiten Hygiene Innere Medizin Kieferchirurgie Kinderchirurgie Kinderheilkunde Mikrobiologie Neurochirurgie Neurologie und Psychiatrie Orthopädie Pathobiochemie und Labordiagnostik Pathologische Anatomie Pathologische Physiologie k Pharmakologie und Toxikologie Physiologie Physiotherapie Psychotherapie Radiologie Sozialhygiene Sportmedizin Urologie. (2) Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt wird in nachfolgend auf geführten Fachrichtungen durchgeführt: Allgemeine Stomatologie Kieferchirurgie Kieferorthopädie Kinderstomatologie. (3) Über die Einführung neuer bzw. die Einstellung bestehender Fachrichtungen entscheidet der Minister für Gesundheitswesen. (4) Der Minister für Gesundheitswesen kann eine Weiterbildung und staatliche Anerkennung als Facharzt/Fachzahnarzt in anderen Fachrichtungen als den in den Absätzen 1 und 2 festgelegten genehmigen. §4 Durchführung der Weiterbildung (1) Die Weiterbildung schließt sich an das Studium der Medizin bzw. Stomatologie an und wird in der beruflichen Tätigkeit unter fachärztlicher/fachzahnärztlicher Anleitung durchgeführt. Sie erfolgt in der Einheit von fachlicher und gesellschaftswissenschaftlicher Bildung und verbindet ärztliche Pflichterfüllung mit aktiver Teilnahme an der gesellschaftlichen Entwicklung. (2) Für die Weiterbildung sind die vom Minister für Gesundheitswesen bestätigten Bildungsprogramme verbindlich. (3) Die Weiterbildung wird in hierfür zugelassenen Kliniken, Instituten und Abteilungen von stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Verantwortung von Weiterbildungsleitem durchgeführt. (4) Ist die Weiterbildung in der Weiterbildungseinrichtung nicht in vollem Umfang möglich, sind die entsprechenden Teile der Weiterbildung in einer anderen Weiterbildungseinrichtung durchzuführen. Der Weiterbildungsleiter schafft hierfür die notwendigen Voraussetzungen. (5) Die Weiterbildungseinrichtungen werden auf Vorschlag der zuständigen Fachkommission in Abstimmung mit dem Ärztlichen Direktor bzw. dem Leiter der Einrichtung vom Bezirksarzt zugelassen. Die Zulassung erfolgt für die gesamte Weiterbildung in der Fachrichtung oder für Teile der Weiterbildung. §5 Weiterbildungsleiter (1) Weiterbildungsleiter sind Leiter von Kliniken, Instituten und Abteilungen von stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens, die als Weiterbildungseinrichtungen in der jeweiligen Fachrichtung zugelassen sind.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 287 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 287) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 287 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 287)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und die Vermeidung weiterer Schäden. Qualifizierter Einsatz der Suche und Auswahl perspektivreicher Hl, Vervollkommnung ihrer Anleitung und In-struierung mit dem Ziel der politisch-operativen Bearbeitung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die Vorbereitung der Seschuldigten-ve rnehmung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Aspekte und Aufgaben bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X