Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 257

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 257 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 257); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 10. August 1978 257 §§ 1 und 2 sowie § 4 Abs. 3 der Anordnung vom 31. August ' 1971 über die Begutachtung von Vorbereitungsunterlagen für Maßnahmen der Reproduktion der Grundfonds (GBl. II Nr. 65 S. 565). (3) Für Investitionsvorhaben, mit deren Vorbereitung bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurde, haben die Minister, die Leiter anderer zentraler Staatsorgane, der Oberbürgermeister von Berlin, Hauptstadt der DDR, und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke konkrete Festlegungen zu treffen, wie die weitere Vorbereitung entsprechend den neuen Anforderungen zu erfolgen hat. Berlin, den 13. Juli 1978 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Anlage zu vorstehender Verordnung Orientierung für den Inhalt einer Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung soll bei Berücksichtigung der Spezifik des Investitionsvorhabens insbesondere enthalten: Angaben zur Bedarfsentwicklung, zum vorgesehenen Produktionsprogramm bzw. zu den vorgesehenen Leistungen, darunter Exportumfang, Angaben über die zu schaffenden Kapazitäten durch Erneuerung, Erweiterung oder Neubau nach Art, Größe, Standort und Zeitraum sowie über deren Ausnutzung (Schichtregime), Vorgaben für den Investitionsaufwand, darunter für Bau und Ausrüstungen, Angaben über vorgesehene Importe, Kosten und Preise je Erzeugnis oder Leistungseinheit der künftigen Produktion bzw. Kosten- und Preisvorgaben für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse, Angaben über vorhandene Grundmittel einschließlich Bestandszeichnungen und Vermessungsunterlagen (Lagepläne, Gebäudezeichnungen, Bauzustand, Alter, Auslastung usw.), Vorgaben für die bautechnische, technologische bzw. funktionelle, energetische und arbeitsorganisatorische Lösung sowie das damit zu erreichende technisch-ökonomische Niveau der Verfahren und Erzeugnisse bzw. Leistungen; Forderungen zur Anwendung von Angebots- und Wiederverwendungsprojekten, Vorgaben für die rationelle Errichtung und Nutzung der Baustelleneinrichtung, Nachweis der Ergebnisse des Weltstandsvergleichs über das wissenschaftlich-technische und ökonomische Niveau der Produktion bzw. Leistung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Investition, Zielstellungen für noch zu lösende wissenschaftlich-technische Aufgaben, Zielstellung für die zu erreichende Arbeitsproduktivität, Angaben zur Entwicklung der Arbeitsplätze, der Arbeitskräfte und zur Deckung des Arbeitskräftebedarfes, Angaben über Herkunft, Qualität und zur rationellsten Verwendung der einzusetzenden Grund- und Hilfsmaterialien sowie zur Deckung des Bedarfes an Energieträgern, Forderungen hinsichtlich der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, der Schutzgüte, des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes, des Umweltschutzes und der sozialistischen Landeskultur, der Verkehrssicherheit sowie der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit einschließlich des Schutzes der Objekte, Termin für den Abschluß der Vorbereitung, Zeitraum der Durchführung und Inbetriebnahmetermine unter Zugrundelegung einer konzentrierten Investitionsrealisierung. Verordnung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen vom 13. Juli 1978 I. Geltungsbereich und Grundsätze §1 - Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Investitionen, die auf Grund einer anderen Investition erforderlich werden (Folgeinvestitionen). Sie gilt auch für die Investitionen der Landesverteidigung, soweit in speziellen Rechtsvorschriften nichts arideres festgelegt ist. (2) Folgeinvestitionen sind Investitionen 1. in den ersten vor- und nachgelagerten Produktionsstufen sowie in den Bereichen der sozialen und technischen Infrastruktur des Territoriums für die volle Nutzung der mit der arislösenden Investition neu zu schaffenden Grundmittel; 2. für den Ersatz, die Verlagerung bzw. die Veränderung von Grundmitteln anderer Rechtsträger oder Eigentümer zur Herstellung der Baufreiheit oder zur Sicherung der ord- . nungsgemäßen Inbetriebnahme und Nutzung der auslösenden Investition; 3. zum Schutz vor Einwirkungen auf bestehende Grundmittel anderer Rechtsträger oder Eigentümer durch die Nutzung der auslösenden Investition. (3) Die bei einer ortsveränderlichen Produktion (z. B. Gewinnung von mineralischen Rohstoffen im Tagebau) entstehenden Auswirkungen auf Grundmittel anderer Rechtsträger oder Eigentümer sind wie Folgeinvestitionen gemäß Abs. 2 Ziffern 2 und 3 zu behandeln; ausgenommen sind Bergschäden.1 (4) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit vorhandener Grundmittel, die nur für den Zeitraum der Durchführung der auslösenden Investition bei deren Investitionsauftraggeber selbst bzw. anderen Rechtsträgern oder Eigentümern notwendig werden, sind keine Folgeinvestitionen. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der auslösenden Investition. §2 . Verantwortung für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen (1) Für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen sind die Rechtsträger von Volkseigentum, die sozialistischen Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen verantwortlich, bei denen Folgeinvestitionen erforderlich werden (im folgenden fachlich zuständige Investitionsauftraggeber genannt), sofern in Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist. Die fachlich zuständigen Investitionsauftraggeber haben die Folgeinvestitionen terminlich und in der erforderlichen Kapazität so zu realisieren, daß die notwendige Baufreiheit sowie die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Nutzung der auslösenden Investition gewährleistet sind. (2) Die fachlich zuständigen Investitionsauftraggeber haben für die Folgeinvestitionen die volkswirtschaftlich günstigste Lösung zu erarbeiten. §3 Pflichten des Investitionsauftraggebers der auslösenden Investition sowie der örtlichen Räte (1) Der für die auslösende Investition verantwortliche Investitionsauftraggeber hat die sich aus der Investition erge- i i Z. z. gelten die §§ 18 bis 25 des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 (GBl. I Nr. 5 S. 29).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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