Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 256

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 256 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 256); 256 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 10. August 1978 (4) Generalprojektanten können sein: die Projektierungseinrichtungen der in der Nomenklatur der General- und Hauptauftragnehmer aufgeführten Betriebe und Kombinate, die Projektierungseinrichtungen der Bereiche oder Zweige (zentrale Projektierungsbüros, Ingenieurbüros, Rationalisierungsbüros und andere Projektierungseinrichtungen). "V. Begutachtung von Investitionen §14 (1) Die Gutachterstellen haben darauf Einfluß zu nehmen, daß der Vorbereitung und Durchführung der Investitionsvorhaben die volkswirtschaftlich effektivste Variante, die zweckmäßigste bautechnische, technologische bzw. funktionelle und energetische Lösung, geringstmögliche materielle und finanzielle Aufwendungen, ein sparsamer Arbeitskräfteeinsatz sowie kurze Realisierungszeiten zugrunde gelegt und ein hoher Nutzeffekt erreicht werden. Die Gutachterstellen haben die verantwortlichen Leiter bei der Entscheidungsfindung über Investi-ionsvorhaben zu unterstützen und die Investitionsauftraggeber bei der Ausarbeitung der Vorbereitungsunterlagen für vestitionsvorhaben in hoher Qualität sowie bei der Vorbe-itung der Entscheidungsvorschläge zu beraten. Die Verant-ortung der Investitionsauftraggeber für die Vorbereitung der ivestitionen wird durch die Begutachtung nicht eingeschränkt. (2) Gegenstand der Begutachtung sind die Aufgabenstellung nd die Dokumentation zur Grundsatzentscheidung. (3) Eine Pflicht zur Begutachtung besteht für Investitionsvor-aben deren Aufgabenstellung und Grundsatzentscheidung durch den Ministerrat, die Minister, Leiter anderer zentraler Staatsorgane, den Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, und die Räte der Bezirke bestätigt bzw. getroffen werden; mit einem Wertumfang von über 5 Mio M, die aus Mitteln des Staatshaushaltes finanziert werden; wenn das durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plan-:ommission bzw. den Präsidenten der Staatsbank gefordert der durch die Minister, die Leiter anderer zentraler Staatsorgane, den Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, die äte der Bezirke und die Leiter der wirtschaftsleitenden rgane für ihren Verantwortungsbereich festgelegt wurde, ber hinaus kann eine Begutachtung zwischen dem Invensauftraggeber und einer Gutachterstelle vereinbart len. Das Staatliche Büro für die Begutachtung von Investi- iln bei der Staatlichen Plankommission begutachtet die Investitionsvorhaben, deren Vorbereitung zentral geplant ist zw. werden soll. Die Staatliche Plankommission kann im invernehmen mit den zentralen Staatsorganen, dem Magistrat on Berlin, Hauptstadt der DDR, oder den Räten der Bezirke i jstlegen, welche zentralgeplanten Investitionsvorhaben durch ' ie Gutachterstellen dieser Organe zu begutachten sind. IS) Die Investitionsauftraggeber haben die Hinweise und Schläge der Gutachterstellen bei der weiteren Vorbereitung Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Gutachterstellen Staatsorgane haben das Recht, gegen Investitionsentschei-igen der Leiter nachgeordneter Betriebe Einspruch einzu-än, wenn die volkswirtschaftlich effektivste Lösung der .teren Vorbereitung und der Durchführung nicht zugrunde egt wurde. Wird dem Einspruch der Gutachterstelle vom ‘ iter des Betriebes nicht stattgegeben, entscheidet der zu-.ndige Minister, Leiter des zentralen Staatsorgans, der igistrat von fierlin, Hauptstadt der DDR, oder der Rat des izirkes hierüber endgültig. (6) Das Staatliche Büro für die Begutachtung von Investitionen bei der Staatlichen Plankommission ist berechtigt, im Rahmen der Begutachtung zur Herausarbeitung und Erreichung volkswirtschaftlich effektiver Lösungen, zum sparsamsten Einsatz der materiellen und finanziellen Fonds und der Arbeitskräfte sowie zur Einhaltung der Rechtsvorschriften den Investitionsauftraggebern Auflagen zu erteilen. Über erteilte Auflagen ist der zuständige Minister, Leiter eines anderen zentralen Staatsorgans, Oberbürgermeister von Berlin, Hauptstadt der DDR, oder der Vorsitzende des Rates des Bezirkes zu informieren. s~ (7) Die Investitionsauftraggeber haben das Recht, gegen Auflagen gemäß Abs. 6 beim Leiter des Staatlichen Büros für die Begutachtung von Investitionen bei der Staatlichen Plankommission Beschwerde einzulegen. Beschwerden sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Auflage schriftlich einzulegen. Sie haben keine aufschiebende Wirkung. Über die Beschwerde .ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht im vollen Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission zur Entscheidung zuzuleiten. Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission entscheidet innerhalb weiterer 4 Wochen endgültig. Entscheidungen über Beschwerden ergehen schriftlich; sie sind zu begründen und zuzusenden. VI. Schlußbestimmungen §15 (1) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission. Durchführungsbestimmungen für den komplexen Wohnungsbau erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission gemeinsam mit dem Minister für Bauwesen. (2) Spezifische Regelungen der Auftragnehmerbereiche, die Anforderungen an den Inhalt und Umfang der Unterlagen zur Aufgabenstellung und zur Vorbereitung der Investitionen zum Gegenstand haben, sind zur Durchsetzung einheitlicher Maßstäbe*.vor ihrer Herausgabe mit der Staatlichen Plankommission abzustimmen. §16 (1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1978 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anlage 1 „Grundsätze für die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds“ mit Ausnahme des Abschn. IV Ziffern 1. bis 2.5. und 3.2. bis 3.7. sowie Anlage 2 „Grundsätze für die Bildung, Planung, Bestätigung und Kontrolle der Preise für Industrieanlagen einschließlich der ökonomischen Regelungen für Generalund Hauptauftragnehmer“ zum Beschluß vom 16. Dezember 1970 über die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds Auszug (GBl. II 1971 Nr. 1 S. 1); §§ 5 und 6 der Verordnung vom 12. Oktober 1971 über die Generäl- und Hauptauftragnehmerschaft (GBl. II Nr. 71 S. 609); Durchführungsbestimmung vom 30. Juni 1972 zur Verwirklichung der Grundsätze für die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds auf dem Gebiet des komplexen Wohnungsbaues (GBl. II Nr. 44 S. 499); Zweite Durchführungsbestimmung von! 28. März 1973 zu den "Grundsätzen für die Leitung und Planung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds Spezifische Festlegungen zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen (GBl. I Nr. 17 S. 149); § 3 der Anordnung vom" 12. Mai 1967 über die Vorbereitung und Durchführung des Landwirtschaftsbaues Landbauordnung (GBl. II Nr. 55 S. 361); § 3 der Anordnung vom 29. Juni 1967 über die Vorbereitung und Durchführung von Meliorationen Meliorationsordnung (GBl. II Nr. 62 S. 412); - ' ~;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgeschlossen werden, weil unser Ziel darin besteht, die Potenzen des strafprozessualen Prüfungsverfahrens für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen fanden ihren Niederschlag in Orientierungen des Leiters der Hauptabteilung für die Linie Untersuchung zur differenzierteren Aufklärung der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren qualifiziert und effektiv zu bestimmen. Sie können dem Untersuchungsführer lediglich dazu dienen, sich einen Überblick zu verschaffen, der ein gezieltes Studium der Einzelinformation erleichtert.

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