Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 255

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 255 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 255); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 10. August 1978 255 tionsvorentscheidung zu treffen, mit der über die Notwendigkeit des Imports und seine Realisierung entsprechend den Rechtsvorschriften endgültig entschieden wird. Die Verantwortung' für das TrefferT der Investitionsvorentscheidung ist mit-der Bestätigung der Aufgabenstellung festzulegen. Für den Inhalt der Unterlagen zur Investitionsvorentscheidung gelten die Absätze 1 und 2 des § 4 entsprechend. (4) Bei Investitionsvorhaben, die einen langen Realisierungszeitraum beanspruchen, ist mit der Grundsatzentscheidung festzulegen, zu welchem Zeitpunkt das wissenschaftlich-technische Niveau der projektierten Lösung zu überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen für notwendige wissenschaftlich-technische Arbeiten zum Erreichen effektiverer Lösungen festzulegen sind. (5) Zur Gewährleistung einer schnellen Inbetriebnahme von Kapazitäten können nutzungsfähige Teilvorhaben vorbereitet und dafür Grundsatzentscheidungen getroffen werden. Voraussetzung ist die planmäßige, kapazitätswirksame Nutzung der Teilvorhaben nach ihrer Fertigstellung. Die nutzungsfähigen Teilvorhaben sind mit der Bestätigung der Aufgabenstellung für das Gesamtvorhaben festzulegen. Dabei sind für jedes nutzungsfähige Teilvorhaben technische und ökonomische Zielstellungen, insbesondere der Investitionsaufwand, vorzugeben. Mit der Bestätigung der Aufgabenstellung ist festzulegen, bei welchem nutzungsfähigen Teilvorhaben die Ökonomie des Gesamtvorhabens zu bestätigen ist. Zur Grundsatzentscheidung für das erste nutzungsfähige Teilvorhaben ist die Standortgenehmigung'lür das Gesamtvorhaben einzuholen. § 5 Abs. 4 £ilt für nutzungsfähige Teilvorhaben entsprechend. Bauabschnitte von Energieübertragungsleitungen und von Produktenfernleitungen sowie Objekte, die zur Einhaltung von Schutzzonen vorgezogen werden müssen, sind wie nutzungsfähige Teilvorhaben zu behandeln. (6) Bei zentralgeplanten Investitionsvorhaben und bei Neubauvorhaben, die umfangreiche bauvorbereitende Maßnahmen erfordern, können die Minister, die Leiter anderer zentraler Staatsorgane, der Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, und die Räte der Bezirke mit der Bestätigung der Aufgabenstellung die gesonderte Vorbereitung dieser Maßnahmen als Teilvorhaben festlegen. Bauvorbereitende Maßnahmen sind Geländeerwerb, Verlagerung, Geländeberäumung, ingenieur-und verkehrstechnische Erschließung der Baustelle und Aufbau der Baustelleneinrichtung, der Wohnunterkünfte sowie der Versorgungseinrichtungen. (7) Im Prozeß der Vorbereitung der Grundsatzentscheidung können mit vorheriger Zustimmung des Investitionsauftraggebers und auf sein Risiko Ausrüstungen und Materialien mit technologisch bedingten langen Fertigungszeiten bzw. langen Bestellfristen bestellt werden. Voraussetzung ist, daß der Stand der Vorbereitung eine eindeutige Festlegung der technisch-ökonomischen Parameter ermöglicht. (8) Bei großen Neubauvorhaben, die in einer vom Ministerrat bestätigten langfristigen Entwicklungskonzeption enthalten sinch kann der zuständige Minister mit Zustimmung des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission bereits während der Ausarbeitung der Aufgabenstellung die Durchführung vorbereitender Maßnahmen veranlassen. Vorbereitende Maßnahmen sind insbesondere Vermessungsarbeiten, Baugrunduntersuchungen, Geländeerwerb, Beräumung und Verlagerungen (mit Ausnahme von Ortsverlagerungen bei Tagebauinvestitionen). Für die vorbereitenden Maßnahmen ist eine Dokumentation zu erarbeiten, die durch den zuständigen Minister zu bestätigen ist. Dazu sind die erforderlichen Zustimmungserklärungen der zuständigen Staatsorgane und die territoriale Zuordnung von der Staatlichen Plankommission einzuholen sowie die vorläufige Finanzierungskonzeption mit der Bank abzustimmen. Die Dokumentation ist in die Vorbereitungsunterlagen für das Gesamtvorhaben aufzunehmen. (9) Werden die Neubauvorhaben gemäß Abs. 8 in mehreren in sich abgeschlossenen Ausbaustufen bzw. in selbständigen '"feftvicklungsabschnitten realisiert, kann die Aufarbeitung von Aufgabenstellungen für jede Ausbaustufe bzw. jeden Entwicklungsabschnitt festgelegt werden. Mit der-ersten Aufgaben- Stellung ist eine Grobkonzeption bis zum geplanten Endausbau, eine Nutzeffektsberechnung und die Standortbestätigung für das gesamte Vorhaben vorzulegen. IV. Leitung und Koordinierung der Vorbereitung 1 §11 Investitionsbauleitung (1) Der Investitionsauftraggeber hat die einheitliche Leitung und Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen wahrzunehmen, Er kann dazu eine Investitionsbauleitung bilden. Der Einsatz von Generalauftragnehmern erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften. (2) Die Investitionsbauleitung muß in ihrer Größe und Zusammensetzung dem Umfang Und der Kompliziertheit der zu lösenden Aufgabe angepaßt sein, damit die zu lösenden Aufgaben rationell und mit einem Minimum an gesellschaftlichem Aufwand erfüllt werden. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Investitionsbauleitung sind in einer Arbeits-,' Ordnung festzulegen. Die Investitionsbauleitung hat ihre Tätigkeit grundsätzlich bereits mit Beginn der Vorbereitung der Investition, auf zunehmen. (3) Die für die Investitirasbauleitung anfallenden Kosten werden aus Investitionsmitteln auf der Grundlage von Funk-tions- und Stellenplänen finanziert, die vom Leiter des übergeordneten Organs des Investitionsauftraggebers zu bestätigen sind. Von den zuständigen zentralen Staatsorganen, dem Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, oder den Räten der Bezirke sind hierfür verbindliche Normative vorzugeben. §12 Hauptauftraggeber (1) Für die Vorbereitung und Durchführung der Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaues werden durch den Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, die Räte der Bezirke und Kreise die Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau eingesetzt. Die örtlichen Räte können die Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau mit der Vorbereitung und Durchführung weiterer Investitionsvorhaben beauftragen. (2) Der Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, die Räte der Bezirke und Kreise sowie die wirtschaftsleitenden Organe können zur Vorbereitung und Durchführung von Investitionen weitere Hauptauftraggeber bilden. Die Absätze 2 und 3 des § 11 gelten entsprechend. § 13 Generalprojektant (1) Der Investitionsauftraggeber kann, wenn kein Generalauftragnehmer eingesetzt ist, Aufgaben der Investitionsvorbereitung einer Projektierungseinrichtung als Generalprojektant auf vertraglicher Grundlage übertragen. (2) Aufgaben eines Generalprojektanten sind mindestefisT' die Koordinierung der Vorbereitung des Investitionsvorhabens, ' die Erarbeitung wesentlicher Teile der Vorbereitungsunterlagen, die Koordinierung der Ausführungsprojekte und des bautechnologischen und montagetechnologischen Projektes mit den'Auftragnehmern sowie die Erarbeitung solcher Unterlagen, sofern das nicht durch andere Auftragnehmer oder die Hauptauftragnehmer erfolgt. (3) Die Preise für Leistungen der Betriebe und Einrichtungen als Generalprojektanten sind entsprechend den Preisvorschriften zu kalkulieren.';
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung anzuwendenden Mittel und Methoden verfügen, erwächst ihnen im Rahnen des politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem Staatsanwalt und den Gerichten wird durch die in der sozialistischen Rechtsordnung arbeitsteilig festgelegten spezifischen Aufgaben, Pflichten und Rechte in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bereits in Friedeuszeiten sichergestellt ist. Zur Gewährleistung der sich daraus für Staatssicherheit und die nachgeordneten Diensteinheiten ergebenden Aufgaben wird festgelegt.

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