Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 252

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 252 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 252); 252 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 10. August 1978 zielte überbetriebliche Rationalisierung freigesetzt bzw, planmäßig zugeführt werden können, das zur Schaffung der materiell-technischen Voraussetzungen für die ökonomische Nutzung einführungsreifer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse erforderlich ist. (3) Die Notwendigkeit einer Investition ist durch den Investitionsauftraggeber zur Bestätigung der Aufgabenstellung für die Vorbereitung nachzuweisen. §3 Ausarbeitung der Aufgabenstellung (1) Durch die Investitionsauftraggeber ist als Grundlage für die Vorbereitung einer Investition eine Aufgabenstellung aus-zuarbeiten. Die Aufgabenstellung muß auf den sparsamsten Einsatz materieller und finanzieller Fonds und auf die Erreichung einer hohen Effektivität gerichtet sein sowie alle Möglichkeiten der territorialen Rationalisierung ausschöpfen. ■ (2) Die Investitionsauftraggeber haben mit der Aufgabenstellung, ausgehend'von kompromißlosen Vergleichen mit dem fortgeschrittenen internationalen Stand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, konkrete Ziele für das zu erreichende wissenschaftlich-technische und ökonomische Niveau der Investition und der Erzeugnisse bzw. Leistungen festzulegen. Dazu sind wissenschaftliche Einrichtungen und Gremien einzubeziehen. Sind andere Betriebe an der Schaffung des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs beteiligt, hat der Investitionsauftraggeber zu gewährleisten, daß bis zur Bestätigung der Aufgabenstellung über noch zu lösende wissenschaftlich-technische Aufgaben Wirtschaftsverträge abgeschlossen werden. (3) Die Investitionsauftraggeber haben die volkswirtschaftlichen Verflechtungen zu vor- und nachgelagerten Produktionsstufen und zu den Bereichen der sozialen und technischen Infrastruktur des Territoriums soweit zu klären, daß erforderliche Maßnahmen einschließlich Folgeinvestitionen abgestimmt mit der auslösenden Investition durch die zuständigen Betriebe geplant, vorbereitet und durchgeführt werden können. Die Ergebnisse der Abstimmung sind zur Bestätigung der Aufgabenstellung vorzulegen. (4) Die Investitionsauftraggeber haben eine Standortbestätigung entsprechend den Rechtsvorschriften vor der Bestätigung --der Aufgabenstellung einzuholen. (5) Die übergeordneten staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben die Investitionsauftraggeber bei der Ausarbeitung der Aufgabenstellung zu unterstützen, insbesondere durch den Einsatz von Projektierungseinrichtungen, Ingenieur- und Rationalisierungsbüros ihres Verantwortungsbereiches. (6) Die Investitionsauftraggeber haben, wenn das zur Ausarbeitung einer qualifizierten Aufgabenstellung notwendig ist, die zuständigen Betriebe und Projektierungseinrichtungen der Investitionsgüterindustrie und des Bauwesens einzubeziehen. Diese Betriebe sind verpflichtet, auf Anforderung des Investitionsauftraggebers an der Ausarbeitung realer technischer und ökonomischer Vorgaben für die Vorbereitung des Vorhabens mitzuwirken. Über die Mitwirkung sind Wirtschaftsverträge abzuschließen. Bei vorgesehenen Importen hat der Investitionsauftraggeber die zuständigen Außenhandelsbetriebe einzubeziehen. Die Außenhandelsbetriebe haben die Investitionsauftraggeber zu beraten. (7) Die Investitionsauftraggeber haben die Aufwendungen für die Ausarbeitung der Aufgabenstellung aus den Kosten oder, soweit es sich um haushaltgeplante Einrichtungen handelt, aus Haushaltmitteln zu finanzieren. §4 Inhalt der Aufgabenstellung (1) Inhalt und Umfang der Aufgabenstellung sind vom Investitionsauftraggeber entsprechend der Spezifik des Investitionsvorhabens und den unterschiedlichen Anforderungen, die sich aus Erneuerungs-, Erweiterungs- oder Neubauinvesti- tionen ergeben, festzulegen und, wenn notwendig, mit den wichtigsten Auftragnehmern abzustimmen. (2) Mit der Aufgabenstellung sind die Ziele zur Leistungs-, Effektivitäts- und Qualitätsentwicklung der Produktion bzw. Leistung, die durch das Investitionsvorhaben verwirklicht werden sollen, sowie notwendige Angaben für eine qualifizierte Vorbereitung vorzugeben. Eine - Orientierung für den Inhalt einer Aufgabenstellung ist in der Anlage enthalten. (3) Der Investitionsauftraggeber hat die rationellste Form der Leitung und Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung des Investitionsvorhabens zu erarbeiten. Die Hauptform der Leitung der Vorbereitung und Durchführung von Erneuerungsinvestifionen ist der Einsatz einer Investitionsbauleitung des Investitionsauftraggebers. Generalauftragnehmer sind nur dann einzusetzen, wenn ihre Leistungsfähigkeit, ihre Erfahrungen und herausgebildeten Kooperationsbeziehungen bei der Vorbereitung und Durchführung zu einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen führen. Der vorgesehene Einsatz’ von Generalauftragnehmern und Hauptauftragnehmern öder Generalprqjektanten für die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen ist vorher mit diesen bzw. deren übergeordneten Organen abzustimmen. Zur Senkung des Aufwandes sind differenzierte Festlegungen über den Inhalt und die Anzahl der Vorbereitungs- und Ausführungsunterlagen entsprechend den spezifischen Erfordernissen der Auftraggeber, der Auftragnehmer und der Kontrollorgane zu treffen. '§ 5 Bestätigung der Aufgabenstellung (1) Die Aufgabenstellung darf nur bestätigt werden, wenn das Investitionsvorhaben und die notwendigen Folgeinvestitionen in die übergebepen staatlichen Plankennziffern des Fünf jahrplanes bzw. der Jahresvolkswirtschaftspläne eingeordnet werden können. Aufgabenstellungen für Investitionsvorhaben, die über den Zeitraum eines Fünfjahrplanes hinausgehen, sind auf der Grundlage von Ergebnissen der langfristigen Planung zu bestätigen. (2) Die Aufgabenstellung ist zu bestätigen durch den Ministerrat für gesondert festgelegte Investitionsvorhaben, die Minister, die Leiter anderer zentraler Staatsorgane, den Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, und die Räte der Bezirke für. Investitionsvorhaben, deren Vorbereitung zentral geplant werden soll sowie für Neubauinvestitionen mit einem Gesamtwertumfang von über 10 Mio M in. den produzierenden Bereichen und über 5 Mio M in den nicht-produzierenden Bereichen. Sie können sich für weitere wichtige Vorhaben ihres Verantwortungsbereiches die Bestätigung Vorbehalten, den Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR, und die Räte der Bezirke und Kreise für Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaues, die Leiter der den Investitionsauftraggebern übergeordneten Organe für Investitionsvorhaben, die durch sie festgelegt werden, die Leiter der Investitionsauftraggeber für alle übrigen Investitionsvorhaben. - Die Vorgaben für den Aufwand für Baustelleneinrichtungen sind dabei gesondert zu bestätigen. Die Bestätigung der Aufgabenstellung hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß der Projektierungsbedarf entsprechend den Rechtsvorschriften angemeldet werden kann. (3) Die bestätigte Aufgabenstellung ist die Voraussetzung für die Aufnahme des Investitionsvorhabens in die Pläne der Vorbereitung der Investitionen sowie für den Beginn der Vorbereitung einschließlich der Vorbereitung der Importe durch den zuständigen Außenhandelsbetrieb. (4) Die Bestätigung der Aufgabenstellung ist vom Investitionsauftraggeber neu zu beantragen, wenn bei der Vorbereitung . des Investitionsvorhabens trotz Ausschöpfung aller;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Besatigurtß aller die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaft tjänstalten beeinträchtigenden Faktoren, Umstände undiegiinstigonden Bedingungen, Ür Gerade die TutgciijjS ,ri.daß es sich bei den Beschuldigten nicht um Feinde oder sonstige Straftäter, sondern um solche Personen handelt - wie ich sie gerade anschaulich charakterisiert habe, dann ist das jeweilige Ermittlungsverfahren einzustellen.

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