Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 22

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 22 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 22); 22 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 6. Januar 1978 (2) Besonderheiten für bestimmte Kultur- und Kunstschaffende (z. B. Versicherungsschutz bei vorübergehender beruflicher Tätigkeit in einem anderen Staat) werden vom Staatssekretär für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane gesondert fest-gelegt ß §120 Anpassungsbestimmung Wird in anderen Rechtsvorschriften auf Regelungen verwiesen, die gemäß § 121 Absätze 2 und 3 außer Kraft gesetzt bzw. für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften, Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte sowie Handwerker, selbständig Tätige und deren ständig mitarbeitende Ehegatten nicht mehr anzuwenden sind, treten an die Stelle dieser Regelungen die entsprechenden Bestimmungen dieser Verordnung. §121 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 16. Januar 1975 über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 8 S. 141), Erste Durchführungsbestimmung vom 16. Januar 1975 zur Verordnung über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 8 S. 154), Zweite Durchführungsbestimmung vom 29. Dezember 1976 zur Verordnung über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I 1977 Nr. 3 S. 13). (3) Ab 1. Januar 1978 sind für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften, Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, Handwerker, selbständig Tätige und deren ständig mitarbeitende Ehegatten nicht mehr anzuwenden: 1. Verordnung vom 27. Mai 1976 über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 19 S. 269), Erste Durchführungsbestimmung vom 4. Juni 1976 zur Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I. Nr. 19 S. 271), Zweite Durchführungsbestimmung vom 14. Juli 1976 zur Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 27 S. 369), Dritte Durchführungsbestimmung vom 1. Oktober 1976 zur Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs 8 z. Z. gelten die Richtlinie vom 1. Juni 1974 zur Sozialpflichtversicherung und freiwilligen Zusatzrentenversicherung der freiberuflich tätigen Kultur-und Kunstschaffenden (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur Nr. 5 S. 40), Richtlinie vom 23. Januar 1976 über die Sozialversicherung und die freiwillige Zusatzrentenversicherung für vorübergehend im Ausland tätige Unterhaltungskünstler bzw. Artisten der Deutschen Demokratischen Republik (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur Nr. 3 S. 32). und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 41 S. 488); 2. Anordnung vom 14. Juli 1976 über die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft für Studentinnen, Aspirantinnen sowie Mütter im Lehrverhältnis (GBl. I Nr. 27 S. 369). (4) Der § 8 der Verordnung vom 22. September 1966 über die Sozialpflichtversicherung der in Betrieben mit staatlicher Beteiligung tätigen persönlich haftenden Gesellschafter (GBl. II Nr. 122 S. 779) erhält folgende Fassung: „§8 Die Leistungen der Sozialversicherung werden den Gesellschaftern von der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik im gleichen Umfang gewährt, wie sie Inhabern von Gewerbebetrieben nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehen.“ (5) Die Ziff. 47 Abs. 1 der Musterbetriebsordnung der LPG Pflanzenproduktion und die Ziff. 47 Abs. 1 der Musterbetriebsordnung der LPG Tierproduktion (Sonderdruck Nr. 937 des Gesetzblattes) erhalten folgende Fassung: - „(1) Genossenschaftsbauern erhalten bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit oder Quarantäne Versicherungsleistungen entsprechend den Rechtsvorschriften.“ Berlin, den 9. Dezember 1977 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Anlage zu § 45 Abs. 1 vorstehender Verordnung Anspruch auf Krankengeld wie Versicherte, die der freiwilligen Zusatzrentenversicherung angehören, haben auch Versicherte, deren Durchschnittseinkünfte die für sie geltende Höchstgrenze für die Beitragspflicht von 600 M monatlich bzw. 7 200 M jährlich übersteigen, wenn sie a) anstelle der freiwilligen Zusatzrentenversicherung einer zusätzlichen Versorgung mit eigener Beitragszahlung angehören, b) Anspruch auf eine Versorgung der Pädagogen gemäß der Verordnung vom 27. Mai 1976 über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen Versorgungsordnung (GBl. I Nr. 18 S. 253) haben, c) aus den bewaffneten Organen bzw. der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik ausgeschieden sind und im Alter oder bei Invalidität Anspruch auf Rente nach den Bestimmungen der jeweiligen Versorgungsordnung haben, d) eine Zusatzrente aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung der Sozialversicherung erhalten, e) eine Altersrente oder Altersversorgung beziehen und der freiwilligen Zusatzrentenversicherung vor Rentenbeginn nicht beitreten konnten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Organisationen und Einrichtungen bei der vorbeugenden und offensiven der effektive Einsatz und die Anwendung aller politisch-operativen Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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