Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 209

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 209 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 209); 209 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 sorgungsbereichen, mit dem Vordruck 1702 wie folgt nachzuweisen: ■ Als Anlage zum Vordruck Als Anlage zum Vordruck 1712 1713 VK = 361 VK = 363 KA= 60 KA= 60 FK = 5 FK = 5 Lsp. 39 45 Bedarf Lsp. 46 52 Bedarfsdeckung. 10.2. Zu Teil I Abschnitt 7 Ziff. 2.3. Abs. 2 (S. 153) und Ziff. 4.2. Abs. 12 (S. 165): Für S- und M-Positionen sowie Vorschläge zu den Normativen des Materialverbrauchs, die in Mark IAP ausgearbeitet werden und die zu den Erzeugnisgruppen gehören, die ab 1979 in die Veränderung von Industriepreisen einbezogen wurden, sind a) in einer zweiten Bilanz (Vordrucke 1711 bis 1715 und 1721) die Kennziffern der Spalten Volkswirtschaftsplan 1979 volkswirtschaftlich begründeter Bedarf Bedarfsdeckung aus Staatsfonds b) auf einem zweiten Vordruck 1823 die Angaben Gesamterzeugung bzw. Warenproduktion (1000 M IAP) im Planjahr Normativvorschlag für das Planjahr zu den gesetzlichen Preisen per 1.1.1978' auszuweisen. Diese Vordrucke sind unter „Volkswirtschaftsplan 1979“ zu kennzeichnen mit „Preisbasis 1.1.1978“. In den Vordrucken 1711 bis 1715 und 1721 ist zur Kennzeichnung der Preisbasis 1.1.1978 die Mengeneinheit „102“ in der Lochspalte 12 14 einzutragen. Die Nomenklatur der Erzeugnispositionen, für die eine zweite MAK-Bilanz auszuarbeiten ist, ist durch die bilanzverantwortlichen Ministerien gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und in Abstimmung mit den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen bis zum 30. Juni 1978 festzulegen. Die Ausarbeitung der Normative des Materialverbrauchs zum Volkswirtschaftsplan 1979 hat nach der Normativnomenklatur gemäß Anlage zur Anordnung vom 27. April 1978 über die Anwendung technischökonomisch begründeter Normative bei der Planung des Materialverbrauchs (Sonderdruck Nr. 994 des Gesetzblattes) sowie unter Berücksichtigung der Hinweise zum'Erarbeiten und EDV-gerechten Ausfüllen der Vordrucke10 zu erfolgen. 10.3. Zu Teil I Abschnitt 7 Ziff. 2.5. Abs. 5 (S. 154): Verzichten die Staatliche Plankommission, das Ministerium für Materialwirtschaft bzw. die bilanzverantwortlichen Ministerien in gegenseitiger Übereinstimmung auf die Einreichung der verbraucherseitigen Planinformation für bestimmte Erzeugnispositionen, so haben sie die betreffenden Fondsträger darüber bis zum 30. 6.1978 zu informieren. 10.4. Zu Teil I Abschnitt 7 Ziffern 2.5. (S. 154) und 4. (S. 162): 10.4.1. Zur Planung von Ausrüstungen und Ausstattungen für den Neubau, die Rekonstruktion und die Instandhaltung ausgewählter gesellschaftlicher Einrichtungen ist wie folgt zu verfahren: a) Die Generalauftragnehmer bzw. Hauptauftragnehmer und deren übergeordnete Organe haben den nachgewiesenen Bedarf in den Bilanzpositionen Großküchenmaschinen 133 58 400 M-Bilanz Großkocheinrichtungen 139 46 000 M-Bilanz, die Betriebe des Heizungsbaus und deren übergeordnete Organe in den Bilanzpositionen Komplexbilanz Heizflächen 000 30 210 M-Bilanz Gußeiserne Gliederkessel 93111110 M-Bilanz sowie die Investitionsauftraggeber und deren übergeordnete Organe in der Bilanzposition Möbel und Polsterwaren 954 80 000 S-Bilanz als Anlage zu den verbraucherseitigen Planinformationen gesondert auszuweisen bzw. bei den Bilanzabstimmungen für die gesellschaftlichen Ein- 10 Herausgegeben vom Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden, im Auftrag des Ministeriums für Materialwirtschaft. Ausgabetag: 27. Juni 1978 richtungen in folgender Gliederung entsprechend zu protokollieren: Erholungskomplexe und Ferienheime des FDGB Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung Krankenhäuser Feierabendheime Jugendherbergen und Jugendhotels Einrichtungen der Arbeiterversorgung. Wird kein Generalauftragnehmer bzw. Hauptauftragnehmer mit der Durchführung der Vorhaben beauftragt, hat die Planung durch die Investitionsauftraggeber zu erfolgen. b) Bei der Realisierung der Bedarfsanforderungen durch Organe des Produktionsmittelhandels (ohne Produktionsmittelhandel des Bauwesens) haben diese den Bedarf und die Bedarfsdeckung entsprechend den Festlegungen im Buchst, a gegliedert nach Versorgungsbereichen den zuständigen bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen zu übergeben.- c) Die bilanzbeauftragten Organe haben den Bedarf für die genannten gesellschaftlichen Einrichtungen in die MAK-Bilanzen entsprechend den volkswirtschaftlichen Deckungsmöglichkeiten einzuordnen. Der Bedarf und die Bedarfsdeckung ist als Anlage zu den im Buchst, a festgelegten S- uiid M-Bilanzeii an die bilanzverantwortlichen Ministerien einzureichen. Durch die bilanzverantwortlichen Minister sind Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen zur Deckung des begründeten Bedarfs der gesellschaftlichen Einrichtungen zu treffen. Als Anlage zu den S- und M-Bilanzen sind der Staatlichen Plankommission durch die bilanzverantwortlichen Minister der Bedarf und die Bedarfsdeckung in der Gliederung nach gesellschaftlichen Einrichtungen gemäß Buchst, a zu übergeben. Durch die Staatliche Plankommission wird gewährleistet, daß mit den S- und M-Bilanzen auch die gesondert ausgewiesene Bereitstellung für die gesellschaftlichen Einrichtungen gemäß Buchst, a bestätigt wird. Die Fondsanteile für ausgewählte gesellschaftliche Einrichtungen sind durch die bilanzverantwortlichen Minister mit den Bilanzdirektiven gegenüber den bilanzbeauftragten WB und Kombinaten sowie Versorgungsbereichen festzulegen. d) Die Minister bzw. Vorsitzenden der Räte der Bezirke haben die Bereitstellung der gesondert bestätigten Fonds, für ausgewählte gesellschaftliche Einrichtungen im Rahmen der ihnen übergebenen Bilanzanteile zu sichern. 10.4.2. Zur Planung der Zulieferungen für die Eigenherstellung von Rationalisierungsmitteln ist wie folgt zu verfahren : a) Der begründete Bedarf an Zulieferungen für die Eigenherstellung von Rationalisierungsmitteln ist durch die volkseigenen Betriebe und Kombinate bei den Lieferern entsprechend dem für die jeweilige Erzeugnisposition geltenden Bestelltermin zu bestellen. Die Realisierung der Aufträge an Zulieferungen zur Eigenherstellupg von Rationalisierungsmitteln ist innerhalb des sozialistischen Wettbewerbs und durch Nutzung sozialistischer Gemeinschaftsarbeit von den Herstellern, und den Betrieben des Produktionsmittelhandels termin- und sortimentsgerecht zu sichern. Soweit Bilanzanteile entsprechend der Planungsordnung übergeben werden, hat das innerhalb der Bilanzanteile zu erfolgen. b) Der Bedarf an Zulieferungen für die Eigenherstellung von Rationalisierungsmitteln und seine Dek-kung sind bei den Bilanzabstimmungen zwischen den WB und Kombinaten (Fondsträgem) mit den bilanzbeauftragten und bilanzierenden Organen zu beraten und durch den bilanzverantwortlichen Generaldirektor zu entscheiden. Verbleibende, nicht in eigener Verantwortung zu lösende Probleme sind von den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen (WB und Kombinaten) dem bilanzverantwortlichen Minister zur Entscheidung vorzulegen. c) Die Organe und Betriebe des Produktionsmittelhandels haben im Rahmen ihrer Fonds (Bezug über den;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

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