Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 200

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 200 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 200); 200 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 - Ausgabetag: 27. Juni 1978 entwürfen die Ubersichtsblätter für die Maßnahmen des Staatsplanes Sozialistische Rationalisierung (gemäß Muster) einzureichen. 2.7. Die Maßnahmen der territorialen Rationalisierung (gemäß Ziff. 2.1. Buchst, c) haben zu beinhalten die Verminderung der Anzahl der Arbeitsplätze und die Freisetzung von Arbeitskräften für die Erhöhung der mehrschichtigen Auslastung hochproduktiver Grundfonds und die Inbetriebnahme neuer Kapazitäten unter Beachtung der Arbeitskräftesituation im Territorium, die Unterstützung des Rationalisierungsmittelbaus für mehrere Betriebe im Territorium und die Rationalisierungshilfe zwischen den Betrieben, die Koordinierung von Investitionen mehrerer Betriebe, Kombinate und Einrichtungen im Territorium und die Durchführung gemeinsamer Erschließungsmaßnahmen an einem Standort, die gemeinsame überbetriebliche Nutzung vorhandener Grundfonds in den Produktions-, Produk-tionshilfs-, Reparatur- und Transportabteilungen sowie in den Nebenanlagen der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, die gemeinsame Nutzung und Schaffung von Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Territorium. 2.7.1. Die Räte der Bezirke und Kreise haben bei der Ausarbeitung der Planentwürfe zu den Jahres Volks wirt-schaftsplänen ausgehend von den territorialen Planabstimmungen mit den Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen konkrete auf Betriebe bzw. Zweige oder auf eine Stadt bzw. Gemeinde bezogene Maßnahmen der territorialen Rationalisierung, insbesondere zur Freisetzung von Arbeitskräften, vorzuschlagen, die in den Staatsplan Sozialistische Rationalisierung aufgenommen werden sollen, * gemeinsam mit den Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen territoriale Rationalisierungsmaßnahmen mehrerer Betriebe, Kombinate und Einrichtungen im Territorium für die Entwicklung der Produktion und der Arbeits- und Lebensbedingungen herauszuarbeiten, auf der Grundlage der territorialen Bilanzierung und von Effektivitätsrechnüngen Vorschläge zu erarbeiten und den territorialen Planabstimmungen zugrunde zu legen, in welchen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen Arbeitsplätze eingespart und Arbeitskräfte durch gezielte Rationalisierungsmaßnahmen freigesetzt werden müssen, mit den Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen der von ihnen geleiteten Bereiche die Maßnahmen zur sozialistischen Rationalisierung festzulegen. 2.7.2. Die Planung- der territorialen Rationalisierungsmaßnahmen der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie der Räte der Bezirke und Kreise hat zu erfolgen für Maßnahmen, die in den Staatsplan Sozialistische Rationalisierung aufgenommen werden sollen, auf dem Ubersichtsblatt gemäß dem folgenden Muster. Die Einreichung hat als Bestandteil der Planentwürfe der Betriebe und Kombinate an die übergeordneten Organe und von diesen an die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane sowie von den Räten der Bezirke an die Staatliche Plankommission zu erfolgen; weitere Maßnahmen, die in die Pläne der zentralgeleiteten Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie der Bezirke und Kreise aufgenommen werden sollen durch die Räte der Bezirke und Kreise gemeinsam mit den Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen auf dem Ubersichtsblatt gemäß dem folgenden Muster; Maßnahmen in den örtlichgeleiteten Bereichen, die durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise festzulegen und in die Pläne der Bezirke und Kreise sowie der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen aufzunehmen sind nach den in der Planungsordnung Teil I Abschnitt 14 Ziff. 4.3. Abs. 1 Buchst, d (S. 261) festgelegten Mindestangaben. 2.7.3. Die Ministerien haben die zur Aufnahme in den Staatsplan Sozialistische Rationalisierung vorgeschlagenen territorialen Rationalisierungsmaßnahmen hinsichtlich der zu erreichenden Effektivität, der materiellen, finanziellen und terminlichen Realisierungsmöglichkeiten sowie ihrer bilanzseitigen Sicherung mit den Räten der Bezirke zu koordinieren und als Bestandteil ihres Planentwurfs zum Volkswirtschaftsplan der Staatlichen Plankommission zu übergeben. Dazu ist das Übersichtsblatt gemäß dem folgenden Muster zu verwenden. Notwendige zentrale Entscheidungen über die bilanzseitige und terminliche Sicherung der territorialen Rationalisierungsmaßnahmen, einschließlich der Festlegung der Verantwortung für deren Durchführung, sind in den Komplexberatungen zum Volkswirtschaftsplan herbeizuführen. 2.7.4. Für die mit dem Staatsplan Sozialistische Rationalisierung beschlossenen territorialen Rationalisierungsmaßnahmen sind den Ministerien, wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie den Räten der Bezirke und Kreise staatliche Planauflagen zur Einsparung von Arbeitsplätzen und zur Freisetzung von Arbeitskräften zu übergeben. Für die weiteren territorialen Rationalisierungsmaßnahmen sind von den Räten der Bezirke bzw. Kreise den Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen mit den Bilanzentscheidungen zum Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens Auflagen zur Einsparung von Arbeitsplätzen und zur Freisetzung von Arbeitskräften zu erteilen. Muster (Vordruck 9209) Staatsplan Sozialistische Rationalisierung Ubersichtsblatt Maßnahmen der territorialen Rationalisierung Die Maßnahmen der territorialen Rationalisierung sind nach folgenden Komplexen zu planen: I. Rationelle Nutzung vorhandener Grundfonds der produktiven Bereiche II. Rationalisierungshilfe s III. Koordinierung von Investitionen IV. Arbeits- und Lebensbedingungen Lfd. Bezeichnung und Nr. Zielstellung der Maßnahme, Realisierungszeitraum Nutzeffekt * einmalig laufend/a (z. B Einsparung AK, Prod.-fläche, Selbstkosten u. a.) verantwortlich Beteiligte 1 2 3 4 Aufwendungen gesamt Verantwortliches (dar. Bauanteil) übergeordnetes dav. im Planjahr (1 000 M)* Organ 5 6 Die Spalten 4 und 5 korrespondieren miteinander. Die Aufwendungen können verschiedenartig sein. In der Regel . sind es Investitionen. 2.8. Die Betriebe, Kombinate und Einrichtungen haben die Maßnahmen des Staatsplanes Sozialistische Rationalisierung und die' weiteren Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung im Plan der Forschung und Entwicklung sowie der Einführung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion bzw. Praxis, im Plan der technischen und organisatorischen Maßnahmen und im Investitionsplan zu planen und zu bilanzieren. Die weiteren Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung sind insbesondere zu richten auf die Einführung hochproduktiver Technologien und Verfahren zur Erhöhung des technologischen Niveaus der Produktion, einschließlich der Rationalisierung der Hilfs- und Nebenprozesse, Rekonstruktion ganzer technologischer Abschnitte, Einführung progressiver Fertigungsarten (Reihen-und Fließfertigung), Erhöhung des Anteils der Mehrmaschinenbedienung zur Verbesserung der Produktionsorganisation und zur Sicherung der Kontinuität der Produktion, Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Roh- und Werkstoffen, einschließlich einer rationellen Sekundärrohstoffwirtschaft,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 200 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 200) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 200 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 200)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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