Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 178

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 178 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 178); 178 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 25. Mai 1978 zur Regelung der Verteilung der Einkünfte und der Jahresendabrechnung (GBl. Nr. 133.S. 1279), 14. Beschluß vom 18. Dezember 1953 über die Verbesserung der Arbeitsorganisation, die Anwendung des Leistungsprinzips und die Förderung der Aktivisten- und Neuererbewegung (GBl. Nr. 133 S. 1282), 15. Beschluß vom 18. Dezember 1953 über Maßnahmen zur Festigung der individuellen Hauswirtschaft, insbesondere für ehemalige Landarbeiter (GBl. Nr. 133 S. 1294), 16. Beschluß vom 18. Dezember 1953 über die Verbesserung der kulturellen Arbeit in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. Nr. 133 S. 1294), 17. Empfehlung vom 18. Dezember 1953 über die Einführung eines Prämiensystems (GBl. Nr. 133 S. 1301), 18. Empfehlung vom 18. Dezember 1953 einer Muster-Stallordnung der Viehzuchtbrigade (Arbeitsgruppe) für Rindvieh (GBl. Nr. 133 S. 1302), 19. Empfehlung vom 18. Dezember 1953 einer Muster-Stallordnung der Viehzuchtbrigade (Arbeitsgruppe) für Schweine (GBl. Nr. 133 S. 1303), 20. Empfehlüng vom 18. Dezember 1953 zur Weiterentwicklung der Patenschaften der volkseigenen Betriebe über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. Nr. 133 S. 1304), 21. Bekanntmachung vom 4. Februar 1954 des Beschlusses über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Landwirtschaft (GBl. Nr. 20 S. 145; Ber. GBl. Nr. 59 S. 584), 22. Bekanntmachung vom 13. Mai 1954 des Beschlusses zur Unterstützung werktätiger Bauern, die aus Westdeutschland kommen und im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik aufgenommen werden (GBl. Nr. 50 S. 489; Ber. GBl. Nr. 59 S. 584), 23. Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Januar 1962 über die Finanzierung der LPG 1962 (GBl. II Nr. 5 S. 37), 24. Beschluß vom 30. März 1962 über die Entschließung des VII. Deutschen Bauernkongresses (GBl. II Nr. 20 S. 179), 25. Beschluß vom 12. April 1962 über die Beseitigung der staatlichen Subventionen bei der Anschaffung der 1. Milchkuh für den Aufbau der persönlichen Hauswirtschaften (GBl. II Nr. 45 S. 389), 26. Beschluß vom 6. Dezember 1962 zur Steigerung der Bodenfruchtbarkeit (GBl. II Nr. 97 S. 827), 27. Beschluß vom 21. Juni 1972 über die Auswertung des XI. Bauernkongresses der DDR (GBl. II Nr. 40 S. 447). Berlin, den 28. April 1978 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates I. V.: Dr. M ö b i s Staatssekretär Fünfte Durchführungsbestimmung1 1 zur Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 27. April 1978 Gemäß § 13 der Verordnung vom 6. Juni 1957 über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (GBl. I Nr. 42 S. 329) wird folgendes bestimmt: §1 § 2 Abs. 2 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 28. Februar 1975 zur Verordnung über die Bekämpfung von 1 4. DB vom 28. Februar 1975 (GBl. I Nr. 14 S. 283) Gesundheitsschädlingen (GBl. I Nr. 14 S. 283) erhält folgende Fassung: „(2) Bekämpfungsmittel gegen Ratten und Mäuse werden im Referenzlaboratorium für die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Wirbeltiere (Vertebrata)2 3 geprüft.“ §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 27. April 1978 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger 2 Rat des Bezirkes Magdeburg, Bezirks-Hygieneinspektion und -Institut, Referenzlaboratorium für die Bekämpfung gesundheitsschädlicher Wirbeltiere (Vertebrata), 301 Magdeburg, Wallonerberg 2/3 Anordnung über die Würdigung erfinderischer Leistungen durch Bezeichnung einer Erfindung mit dem Namen des Erfinders vom 28. April 1978 §1 (1) Zur Würdigung der Leistung des Erfinders kann eine Erfindung von überragender volkswirtschaftlicher Bedeutung mit dem Namen des Erfinders bezeichnet werden (Namensverleihung), sofern für sie ein Wirtschaftspatent beantragt wurde, die Erfindung patentfähig ist und der Erfinder der Namensverleihung zugestimmt hat. (2) Über die Namensverleibung entscheidet der Minister für Wissenschaft und Technik auf Anregung der Leiter zentraler Staatsorgane. Mit der Anregung sind die Begründung zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Erfindung und die erforderlichen Angaben zur Person des Erfinders sowie die Erklärung seines Einverständnisses mit der Namensverleihung zu übergeben. §2 (1) Mit der Entscheidung über die Namensverleihung wird die Form festgelegt, in der dieser Name zu führen ist. (2) Kollektiverfindungen können auch die Namen mehrerer Personen erhalten. (3) Anstelle eines Namens kann für die Erfindung eine besondere Bezeichnung festgelegt werden. §3 (1) Über die Namensverleihung erhalten die Erfinder eine Urkunde. Die Namensverleihung ist vom Amt für Erfin-dungs- und Patentwesen in das Patentregister einzutragen. Wird eine Patentschrift nach der Namensverleihung ausgegeben, dann wird in der Patentschrift auf die Namensverleihung hingewiesen. (2) Der verliehene Name oder die festgelegte besondere Bezeichnung der Erfindung ist insbesondere bei Publikationen, in technischen Dokumentationen sowie beim Absatz von Erzeugnissen während der Laufdauer des Wirtschaftspatents zu verwenden. Der verliehene Name oder die besondere Bezeichnung können nach Erlöschen des Wirtschaftspatents weiter geführt werden. §4 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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