Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 166 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 9. Mai 1978 (4) Die Räte der Bezirke verwirklichen ihre Aufgaben bei der Arbeit mit dem Staatlichen Museumsfonds mit Unterstützung der Bezirksmuseen und Bezirksrestaurierungswerk-stätten' ' §3 Verantwortung und Aufgaben der Museen (1) Museen im Sinne dieser Verordnung sind, unabhängig von ihrer Unterstellung, die staatlichen Museen, Galerien, Gedenkstätten und Heimatstuben, die staatlichen Sammlungen, die der Forschung, Lehre und Dokumentation dienen, insbesondere die Sammlungen der Akademien, Universitäten, Hochschulen, Fachschulen, Institute und Forschungseinrichtungen, Sammlungen und museale Einrichtungen im Bereich der Minister und der Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, der örtlichen Räte, der wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie Betriebsmuseen und Traditionskabinette. (2) Die Museen sind für die Erfassung, Erhaltung und Pflege, für den Schutz und die Sicherheit, die sorgsame und effektive Erschließung und Nutzung sowie die planmäßige Erweiterung der Bestände des Staatlichen Museumsfonds verantwortlich. Sie gewährleisten die wissenschaftliche Bearbeitung sowie wissenschaftliche und kulturpolitische Nutzung der in ihrem Bereich befindlichen Objekte des Staatlichen Museumsfonds. (3) Die Museen entwickeln bei der Arbeit mit dem Staatlichen Museumsfonds die sozialistische Gemeinschaftsarbeit untereinander und mit anderen wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen. Sie arbeiten besonders mit den Leitungsorganen des staatlichen Archivwesens und den staatlichen Archiven, dem Kulturbund der DDR, den Künstlerverbänden, der Urania, der Kammer der Technik und den wissenschaftlichen Gesellschaften zusammen. Sie gewinnen Bürger zur ehrenamtlichen Mitarbeit. §4 Bestandteile des Staatlichen Museumsfonds (1) Zum Staatlichen Museumsfonds gehören museale Objekte und Sammlungen, die einzeln oder im Zusammenhang die Entwicklung in der Natur oder der menschlichen Gesellschaft dokumentieren und deren Erhaltung und Nutzung im Interesse der sozialistischen Gesellschaft liegt. Hierzu zählen originale Gegenstände a) aus allen Perioden der Geschichte, insbesondere Belege zu den revolutionären Bewegungen und den Höhepunkten des Klassenkampfes, vor allem der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, der sozialistischen Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik, der ökonomischen Entwicklung, zur Kultur- und Lebensweise der Klassen und Schichten, der Geschichte der Wissenschaften und Ideologien, der Militärgeschichte und der sozialistischen Landesverteidigung; b) aus der Technik und Produktion, insbesondere zur Stellung des Menschen im Produktionsprozeß, zur Entwicklung der Produktionsinstrumente und Technologien, Belegstücke der materiellen Produktion; c) aus Kunst und Literatur, insbesondere Werke und Belege der bildenden und angewandten Kunst, Werke und Belege zum literarischen und musikalischen Schaffen, Belege zur darstellenden Kunst, Materialien, Fotos, Filme und Tonträger, die den Schaffensprozeß von Künstlern, die zeitliche Einordnung ihrer Werke oder die Interpretation charakterisieren; d) aus der Natur aus allen Perioden der Erd- und Lebensgeschichte einschließlich ihrer Erforschung, Sachzeugen der anorganischen Entwicklung der Erde und des Kosmos, Sachzeugen der Entwicklung der Biosphäre, der Evolution der Organismen einschließlich der des Menschen und seiner Beziehung zur Umwelt; e) von und über bedeutende Persönlichkeiten. (2) Zum Staatlichen Museumsfonds gehören weiterhin Nachbildungen und Modelle von seltenen, nicht mehr vorhandenen oder im Ursprungszustand nicht zu bewahrenden Objekten, Inventare und Kataloge. Kategorisierung des Staatlichen Museumsfonds §5 (1) Die Museen haben museale Objekte und Sammlungen des Staatlichen Museumsfonds nach ihrer wissenschaftlichen, historischen und kulturellen Bedeutung zu kategorisieren. Die Einstufung der musealen Objekte erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen in 3 Kategorien. (2) Kategorie I umfaßt museale Objekte und Sammlungen, die von außerordentlichem wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Wert und unersetzlich sind und in einmaliger Weise Aufschluß geben über die Entstehung und Entwicklung der Weltkultur, des kulturellen Erbes und speziell der sozialistischen Nationalkultur, Ereignisse, Prozesse oder Persönlichkeiten, die den Gang der Weltgeschichte oder der Nationalgeschichte wesentlich beeinflußt haben, umwälzende ökonomische Prozesse, wissenschaftliche und technische Erfindungen und Entdeckungen, wesentliche Etappen der Entstehung, Entwicklung und Charakterisierung der Natur. (3) Kategorie II umfaßt museale Objekte und Sammlungen, die von großem wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Wert sind und mit hoher Aussagekraft Zeugnis ablegen von der Entwicklung des deutschen Volkes und seinen humanistischen und revolutionären Traditionen sowie seinen politischen, kulturellen und wissenschaftlich-technischen Leistungen sowie Objekte und Sammlungen über den Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, dem Wirken bedeutender Politiker, Wissenschaftler und Künstler in Vergangenheit und Gegenwart sowie Objekte gleichen Ranges zur Geschichte und Kultur anderer Völker und Objekte, die Erscheinungen und Vorgänge in der Natur charakterisieren. (4) Kategorie III umfaßt museale Objekte und Sammlungen, die in charakteristischer Weise die natürliche und gesellschaftliche Entwicklung in einzelnen Territorien belegen und für die Allgemeinbildung, die weltanschauliche, historische, ästhetische und polytechnische Bildung sowie für die wissenschaftliche Forschung von Wert sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der. geschaffen und konsequent verwirklicht wird. Ausgehend von den Schwerpunkten ist in diesen Plan die persönliche Anleitung und Kontrolle der Leiter und ihrer Stellvertreter durch den Leiter der seine Stellvertreter Operativ und die Leiter der Pchabteilurgen inhaltlich, und terminlich aufeinander abzus en, damit auch hier eine höhere Effektivität und erzielt wird.

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