Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 136

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 136 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 136); 136 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 5. April 1978 III. Anforderungen an den Leitungsprozeß zur Vorbereitung und Durchführung der Bauzustandsermittlung und -dokumentation sowie deren Auswertung 1. Der Rat des Kreises legt entsprechend den territorialen Bedingungen in Abstimmung mit den ihm nachgeordneten staatlichen Organen und in enger Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik die Schwerpunkte für die zeitliche Folge der Erfassung und die Auswertung der Analyse des Bauzustandes fest. Er sichert die Einhaltung der zentral festgelegten Termine für die Bereitstellung von Bauzustandsdaten der Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen in den Gemeinden mit 2 000 und mehr Einwohnern. 2. Die komplexe Kontrolle, Vorbereitung und Durchführung erfolgt nach einem vom Vorsitzenden des Rates des Kreises zu bestätigenden Arbeitsplan, in dem die wichtigsten technischen und organisatorischen Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung der Ermittlung des Bauzustandes mit Terminen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. 3. Der Kreisbaudirektor leitet auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates des Kreises im engen Zusammenwirken mit dem Ratsmitglied für WohnungsWirtschaft, dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises für Land-und Nahrungsgüterwirtschaft und den Vorsitzenden der Räte der Städte und Gemeinden den Prozeß der Vorbereitung und Durchführung der BauzustandSermittlung und -auswertung in den Städten und Gemeinden 4. Die Räte der Städte und Gemeinden sichern in enger Zusammenarbeit mit den Bau- und Wohnungswirtschaftsbetrieben, den Bauaktivs sowie den territorialen Arbeitsgruppen der Kammer der Technik, dem Bund der Architekten der DDR und anderen gesellschaftlichen Organisationen die Vorbereitung und Durchführung der Bauzustandsermittlung und Dokumentation durch Baufachleute und weitere geeignete Fachkräfte. Sie gewährleisten mit Unterstützung des Rates des Kreises die Schulung, Anleitung und Kontrolle der mit der Bauzustandserfassung Beauftragten 5. Die Räte de* Städte und Gemeinden sind mit Unterstützung des Raes des Kreises und der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik für eine qualifizierte politisch-ideologische Aufklärung der Bürger und Hausgemeinschaften über das Ziel der Bauzustandsermittlung verantwortlich. Die Mieter sind vor Beginn der Ermittlung rechtzeitig schriftlich und mündlich zu informieren. 6. Bei der schrittweise zu erarbeitenden Gebäudedokumentation über die Beschaffenheit und den Zustand der Gebäude und deren Ausrüstungen sind weitestgehend die Erfahrungen der örtlichen Organe aus bisherigen Ermittlungen des Bauzustandes und seiner Dokumentation sowie deren Aktualisierung zu nutzen. Von den Vorsitzenden der Räte der Städte und Gemeinden sind dem Vorsitzenden, des Rates des Kreises regelmäßig aktuelle Unterlagen für die weitere Qualifizierung der Leitungstätigkeit und der kurz- und mittelfristigen Planung auf dem Gebiet der Erhaltung der Wohngebäude zur Verfügung zu stellen. 7. Die Ermittlung des Bauzustandes sollte vorzugsweise im Zeitraum zwischen April und September durchgeführt werden. 8. Zur Sicherung qualitativ verwertbarer Ergebnisse der Bauzustandsermittlungen ist der Einsatz von Baufachleuten und weiteren geeigneten Fachkräften im Rahmen zusätzlicher Tätigkeit erforderlich und wird materiell stimuliert. Die differenzierten Vergütungssätze sind in der Anlage 8 enthalten. 9. Bei der Ausarbeitung und Zuordnung von Ermittlungsbereichen i.- arauf zu achten, daß diese mit den Wirkungsbereichen der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Repüblik übereinstimmen, um eine qualifizierte politisch-ideologische Vorbereitung der Bürger zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Bauzustandsermittlung sind für die Ausarbeitung der Wettbewerbsprogramme „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ zu nutzen. Anlage 1 zu vorstehender Richtlinie Anleitungsmaterial zur Ermittlung des Bauzustandes der Wohngebäude A. Grundsätzliches Zielstellung ist eine hohe Qualität der Ermittlung des Bauzustandes. Sie wird weitestgehend von der Sachkenntnis und dem Verantwortungsbewußtsein der Baufachkollegen bestimmt. Der Bauzustand ist für ausgewählte Bauwerksteile, die die weitere Nutzungszeit des Gebäudes vorrangig beeinflussen, zu ermitteln sowie für Bauwerksteilgruppen und das Gebäude zusammenzufassen. Die Ergebnisse der Bauzustandsermittlungen dienen der ständigen Qualifizierung der kurz- und mittelfristigen Planung, vorrangig’ für die Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnungsbausubstanz. B. Hinweise zur Durchführung Rechtzeitige politisch-ideologische Aufklärung der Bürger und Hausgemeinschaften über das Ziel der Bauzustandsermittlung. Übereinstimmung der Ermittlungsbereiche mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik erreichen. Der Einsatz von 2 Fachkollegen je Gebäude qualifiziert das Ergebnis. Durchführung von regelmäßigen Kontrollen, Konsultationen und Erfahrungsaustauschen mit den Ermittlerkollektiven. Zustandsangaben überwiegend zerstörungsfrei ermitteln, z. B. Klopfproben für Putzhaftung, Schwingprobe bei Holzbalkendecken und Dielung (mehrmaliges Aufspringen) u. a. Bei großen Verschleißunterschieden innerhalb eines Bauwerksteils und einer Bauwerksteilgruppe Bedeutung der Verschleiß- bzw. Schadenserscheinung bezüglich der weiteren Nutzung einschätzen und mittels überschlägiger Massen- bzw. Flächenanteilermittlungen des jeweilig schadhaften Teils zur Gesamtmenge der Teile Bauzustandsstufe festlegen. Die vorhandene Wärmedämmung ist unter Beachtung der Anforderungen der TGL 28 706 Blatt 05 einzuschätzen. Einschätzung des Schornsteinzustandes durch Angaben des Bezirksschornsteinfegermeisters ergänzen. Eventuell vorhandene bautechnische Gutachten zum Gebäude, zu Bauwerksteilen oder Bauwerksteilgruppen sind zur Qualifizierung der Zustandsermittlungen heranzuziehen. Die Festlegung des Rekonstruktionsjahres erfolgt nur, wenn alle Bauwerksteile instand gesetzt bzw. modernisiert wurden. Die Angaben zum Denkmalschutz sind der bestätigten Kreisliste für Denkmalpflege zu entnehmen. Zur Bestimmung der Geschoßzahl zählen das Erdgeschoß und die Obergeschosse. Das Dachgeschoß zählt nur dann als Geschoß, wenn es über 50% für Wohnzwecke ausgebaut ist. Lageskizze des zu beurteilenden Gebäudes anfertigen (mit Anschlüssen zu Nachbargebäuden und zur Straße). Gebäudegrundriß schraffieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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