Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 133

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 133 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 133); 133 iu GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1978 Berlin, den 5. April 1978 Teil I Nr. 11 Tag Inhalt Seite 2. 3. 78 Verordnung über die Ermittlung des Bauzustandes der Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen 133 10. 3. 78 Anordnung zur Vorbereitung und Durchführung der Ermittlung des Bauzustandes der Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen * 134 Verordnung über die Ermittlung des Bauzustandes der Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen vom 2. März 1978 Zur Ermittlung des Bauzustandes von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohnungen wird verordnet: §1 (1) Für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen ist in den Städten und Gemeinden mit 2 000 und mehr Einwohnern der Bauzustand zu ermitteln. (2) Ausgenommen sind Wohngebäude, die über 50% gewerblich oder für andere gesellschaftliche Zwecke, sowie solche Wohnhäuser, die von den bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik und Einheiten der sowjetischen Streitkräfte oder von ausländischen Vertretungen genutzt oder verwaltet werden. (3) Die Bauzustandsermittlung ist im Zeitraum vom 1. Januar 1979 bis 30. Juni 1980 durchzuführen. Die Daten sind in der Regel alle 5 Jahre neu zu erarbeiten. §2 Die Ergebnisse der Analyse des Bauzustandes der Wohngebäude sind von den zuständigen Staatsorganen so aufzubereiten, daß mit ihnen die Planung des Wohnungsbestandes als Einheit von Neubau, Modernisierung und Erhaltung der Bausubstanz vervollkommnet und die Erfassungsergebnisse zur Überwindung der territorialen Niveauunterschiede des Bauzustandes und der Ausstattung der Wohnungen genutzt werden können, die Leitung und Planung der Wohnungsbaureparaturen und die Entwicklung des Bauaufkommens bedarfs- und gewerkegerecht entsprechend den differenzierten Anforderungen der Instandhaltung und Instandsetzung qualifiziert werden können, Grundlagen für die exakte volkswirtschaftliche Begründung des Bedarfs zur Entwicklung dauerhafter technischkonstruktiver und technologischer Lösungen für einen schnellen Leistungsanstieg der Reparaturkapazitäten im Wohnbereich geschaffen werden. §3 (1) Der Minister für Bauwesen erläßt die zur Ermittlung des Bauzustandes notwendigen Rechtsvorschriften im Einver- 1 nehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. (2) Die Räte der Bezirke und Kreise legen entsprechend den territorialen Bedingungen in Abstimmung mit den ihnen nachgeordneten Räten und in enger Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik die Schwerpunkte für die zeitliche Folge der Erfassung und die Auswertung der Analyse des Bauzustandes fest. (3) Die Räte der Städte und Gemeinden sind für die Ausarbeitung von Bauzustandsanalysen und den Nachweis des Bauzustandes verantwortlich und haben dabei vorhandene Unterlagen zu nutzen. (4) Die Rechtsträger und Eigentümer gewährleisten den Zutritt zu den zu erfassenden Gebäuden und sind verpflichtet, bei der Ermittlung des Bauzustandes mitzuwirken sowie vorhandene Bauunterlagen bereitzustellen. §4 Die Aufwendungen für die Vorbereitung, Ermittlung und Auswertung der Ergebnisse des Bauzustandes der Wohngebäude sind gesondert zu erfassen und aus den Haushaltsmitteln der Räte der Kreise und Bezirke zu finanzieren. Die Räte der Bezirke planen den erforderlichen Gesamtaufwand und weisen ihn nach Bestätigung durch das Ministerium für Bauwesen mit den Planentwürfen gegenüber dem Ministerium der Finanzen als Grundlage für die Bereitstellung der Mittel aus dem zentralen Haushalt nach. §5 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Beschluß vom 19. August 1965 über die Vorbereitung und Durchführung der Ermittlung des Bauzustandes der Wohngebäude in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 89 S. 651), Ordnung vom 23. August 1965 über die Vorbereitung und Durchführung der Ermittlung des Bauzustandes der Wohngebäude in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 89 S. 652). Berlin, den 2. März 1978 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge hat eine wirksame gegenseitige Unterstützung zwischen diesen und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, die Schwerpunkte des Militärverkehrs, wie die Kommandozentralen, die wichtigsten Magistralen und die Beund Entladebahnhöfe mit den zu übergebenden zuverlässig abzusichern.

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