Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 127 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 127); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Avisgabetag: 31. März 1978 127 (5) Über die Anträge wird innerhalb einer Frist von 4 Wochen entschieden. Dem Antragsteller ist die Entscheidung schriftlich mitzuteilen. (6) Weitere Festlegungen über die Heimaufnahme werden vom Minister für Gesundheitswesen in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralausschuß der Volkssolidarität getroffen. §14 Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden unterstützen die Bürger, die keine Angehörigen haben, bei der Auflösung ihres Haushaltes und beim Umzug ins Heim. §15 Die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sichern entsprechend den örtlichen Möglichkeiten in dringenden Fällen die vorübergehende Heimaufnahme betreuungs-bzw. pflegebedürftiger Bürger während der kalten Jahreszeit sowie bei Krankheit oder Urlaub von Angehörigen oder Personen, die den Bürger ständig betreuen. " Beschwerde §16 (1) Gegen die Entscheidung über Anträge auf Heimaufnahme kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 4 Wochen bei dem örtlichen Rat einzulegen, der die Entscheidung getroffen hat. (2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist zur Entscheidung zuzuleiten a) dem Rat des Kreises, wenn die Entscheidung von einem Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde, b) dem Rat des Bezirkes, wenn die Entscheidung vom Rat des Kreises getroffen wurde. (3) Die Räte der Kreise bzw. die Räte der Bezirke treffen nach gründlicher Prüfung des Sachverhaltes innerhalb einer Frist von 4 Wochen die endgültige Entscheidung. Bei der Überprüfung der Beschwerde haben der Beschwerdeführer und der örtliche Rat, gegen dessen Entscheidung Beschwerde erhoben wurde, das Recht, gehört zu werden. Dem Beschwerdeführer ist die endgültige Entscheidung umgehend schriftlich mitzuteilen. §17 Heimbewohner und ihre Angehörigen haben das Recht, sich mit Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden an den Heimausschuß oder den Heimleiter zu wenden. Die Bearbeitung dieser Eingaben richtet sich nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften.1 Ordnung und Sicherheit im Heim §18 Der Heimleiter trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen zur Gewährleistung von Ordnung und 1 Z. Z. gilt das Gesetz vom 19. Juni 1975 über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger - Eingabengesetz - (GBL I Nr. 26 S, 461). Sicherheit im Heim. Er trifft hierzu die erforderlichen Maßnahmen. Schlußbestimmungen §19 (1) Diese Verordnung gilt für alle staatlichen Feierabend-und Pflegeheime. (2) Für nichtstaatliche Feierabend- und Pflegeheime findet diese Verordnung entsprechende Anwendung. §20 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §21 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 23. Februar 1956 über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen (GBl. I Nr. 28 S. 240) in der Fassung der Ziff. 7 der Anlage zur Verordnung vom 24. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. II Nr. 54 S. 465), 2. Erste Durchführungsbestimmung vom 24. Februar 1956 zur Verordnung über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen (GBl. I Nr. 28 S. 243), 3. Dritte Durchführungsbestimmung vom 30. Dezember 1965 zur Verordnung über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen (GBl. II 1966 Nr. 8 S. 33), 4. Anordnung vom 24. Februar 1956 über die Rahmenheimordnung für die staatlichen Feierabend- und Pflegeheime (GBl. I Nr. 28 S. 246), 5. Verordnung vom 19. Dezember 1957 zur Änderung der Verordnung über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend-und Pflegeheimen (GBl. I 1958 Nr. 1 S. 3), 6. Dritte Verordnung vom 13. Februar 1965 über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen (GBl. II Nr. 27 S. 195), 7. Verordnung vom 15. März 1968 über die Verbesserung der Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen (GBl. II Nr. 30 S. 178), 8. §§ 2 und 3 der Verordnung vom 10. Februar 1971 über die weitere Verbesserung der Leistungen der Sozialfürsorge (GBl. II Nr. 18 S. 143), 9. Abschnitt II der Zweiten Verordnung vom 10. Mai 1972 über die weitere Verbesserung der Leistungen der Sozialfürsorge (GBl. II Nr. 27 S. 312), 10. Verordnung vom 23. Februar 1956 über staatliche Leistungen der Sozialfürsorge für hilfsbedürftige Bewohner nichtstaatlicher Einrichtungen (GBl. I Nr. 28 S. 248) in der Fassung der Verordnung vom 28. Mai 1958 zur Änderung der Verordnung über staatliche Leistungen der Sozialfürsorge für hilfsbedürftige Bewohner nichtstaatlicher Einrichtungen (GBl. I Nr. 36 S. 447) und in der Fassung der Ziff. 8 der Anlage zur Verordnung vom 24. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. II Nr. 54 S. 465), 11. Erste Durchführungsbestimmung vom 24. Februar 1956 zur Verordnung über staatliche Leistungen der Sozialfür-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der Disziplinarvor-schrift Staatssicherheit als Referatsleiter aus. Im Rahmen der politisch-operativen Aufgabenerfüllung beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die benötig-ten Materialien im ihren Nieder- schlag findenf so daß spätestens ab in allen Diensteinheiten mit der Realisierung dieser Aufgabenstellung begonnen werden kann.

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