Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 117

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 117 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 117); 117 i GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1978 Berlin, den 28. März 1978 Teil I Nr. 9 Tag Inhalt Seite 24. 2. 78 Anordnung über die Facharbeiterprüfung in der sozialistischen Berufsbildung Facharbeiterprüfungsordnung 117 Anordnung über die Facharbeiterprüfung in der sozialistischen Berufsbildung Facharbeiterprüfungsordnung vom 24. Februar 1978 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Facharbeiterprüfungen in allen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und Genossenschaften (nachfolgend außer im § 3 Betriebe genannt) sowie in deren Einrichtungen der Berufsbildung. §2 Ziel der Facharbeiterprüfung Durch die Facharbeiterprüfung ist festzustellen, inwieweit der Prüfungsteilnehmer die im staatlichen Lehrplan geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben hat, zur schöpferischen Arbeit im Beruf und zum selbständigen Handeln befähigt ist und damit die Voraussetzungen besitzt, mit Beendigung der Ausbildung die an einen Facharbeiter gestellten Leistungsanforderungen zu erreichen. §3 Verantwortung für die Bildung und Anleitung der Prüfungskommissionen 1 (1) Die Leiter von volkseigenen Betrieben mit Einrichtungen der Berufsbildung und die Vorstandsvorsitzenden von Konsumgenossenschaften mit Einrichtungen der Berufsbil- dung sichern im Rahmen ihrer Verantwortung für die Leitung und Planung der Berufsbildung die Facharbeiterprüfungen. (2) Die Leiter der Fachorgane örtliche Versorgungswirtschaft, Handel und Versorgung, Verkehr, Wohnungspolitik, Land- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises und der Kreisbaudirektor sichern in ihrem Verantwortungsbereich die Facharbeiterprüfungen in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, die nicht unter Abs. 1 fallen. Die Leiter der Finanz-und Bankorgane sowie der Verwaltungen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten des FDGB der Bezirke sichern die Facharbeiterprüfungen in ihrem Verantwortungsbereich. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leiter unterbreiten dem Leiter der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises Vorschläge zur Bildung von Prüfungskommissionen. Sie beauftragen nach der Bestätigung der Vorschläge durch den Leiter der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises den Vorsitzenden und die Mitglieder der Prüfungskommissionen mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Facharbeiterprüfungen und sichern deren Anleitung und Kontrolle. Für die Facharbeiterberufe des Gesundheits- und Sozialwesens sind die Vorschläge zur Bildung von Prüfungskommissionen in Abstimmung mit dem Leiter der Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen des Rates des Bezirkes dem Leiter der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises einzureichen. (4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Leiter haben zu gewährleisten, daß bis zum 30. September eines jeden Jahres der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Kreises, in dessen Territorium sich der Sitz des Betriebes bzw. Organs befindet, eine Aufstellung der von ihnen vorgesehenen Prüfungskommissionen mit Namen und Anschriften der vorgesehenen Vorsitzenden und der Anzahl der im Ausbildungsjahr von der Prüfungskommission zu betreuenden Prüfungsteilnehmer übergeben wird. Lehrlinge und Werktätige, die nicht von diesen Prüfungskommissionen geprüft werden können, sind namentlich mit Angabe des Ausbildungsberufes und der Anschrift ihres Betriebes zur Zuweisung an eine Prüfungskommission im Kreisgebiet oder Überweisung an einen anderen Kreis zu melden. Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Titelblatt und Stichwortverzeichnis für das Jahä: 1977;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden in der weiteren Bearbeitung auf jene Komplexe zu konzentrieren, bei deren Aufklärung der Beweisführungsprozeß entscheidend voran gebracht wird. Die Bestimmung des Gegenstandes der Beweisführung ist die Festlegung des Zieles der Bearbeitung des jeweiligen Vorganges, weil damit die Potenzen des konkreten Ermittlungsverfahrens - zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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