Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 114

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 114 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 114); 114 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 17. März 1978 Anordnung zum Schutz der Bürger vor Gesundheitsschäden durch Einwirkung elektromagnetischer Felder vom 23. Februar 1978 Zum Schutz der Gesundheit der Bürger vor Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder im Hochfrequenz- und Mikrowellenbereich wird zur Durchsetzung des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBl. I Nr. 12 S. 67) auf der Grundlage des § 5 der Verordnung vom 11. Dezember 1975 über die Staatliche Hygieneinspektion (GBl. I 1976 Nr. 2 S. 17) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für staatliche Organe und Betriebe, die solche Anlagen projektieren, errichten, betreiben und rekonstruieren, die im Hochfrequenz- und Mikrowellenbereich von 60 kHz bis 300 GHz arbeiten (nachfolgend Anlagen genannt). eine Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz des Rates des Bezirkes, die Zustimmung des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, die Zustimmung des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. (3) Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen zur Verminderung der Belastung verbunden werden. (4) Die Festlegungen der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Bereiche der bewaffneten Organe. §5 Die Errichtung von Wohn- und Gesellschaftsbauten, Sport-und Erholungsanlagen sowie Industrieanlagen und landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztierhaltungen an Standorten, an denen die Grenzwerte überschritten werden, ist nicht zulässig. §6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. §2 ■ (1) Der Betreiber einer Anlage ist dafür verantwortlich, daß die Feldstärke bzw. Leistungsdichte außerhalb des Betriebsgeländes, auf dem sich die Anlage befindet, folgende Grenzwerte nicht überschreitet : Frequenzbereich Feldstärke bzw. Leistungsdichte 60 kHz- 3 MHz 3 MHz- 30 MHz 30 MHz 300 MHz 300 MHz 300 GHz 10 V/m 4 V/m 2 V/m 1 fiVf/cm2 (mittlere Leistungsdichte) (2) Innerhalb des Betriebsgeländes gelten die Grenzwerte nach TGL 32 602. §3 (1) Bei der Vorbereitung von Standortgenehmigungsverfahren sind Angaben über die zu erwartende Feldstärke bzw. Leistungsdichte sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte durch den Auftraggeber öder den Projektanten beizubringen. (2) Der Betreiber der Anlage hat die Einhaltung der Grenzwerte gegenüber den zuständigen staatlichen Organen kon-trollfähig nachzuweisen. Messungen müssen nach den Grundsätzen der TGL 32 602/01 erfolgen. §4 (1) Ist beim Betrieb einer bestehenden oder neu zu errichtenden bzw. zu rekonstruierenden Anlage eine zeitweise Überschreitung der Grenzwerte aus technischen oder volkswirtschaftlichen Gründen erforderlich, bedarf dies der vorherigen Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Gesundheitswesen. (2) Die Ausnahmegenehmigung ist durch den Betreiber bzw. den Projektanten der Anlage zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen: eine Begründung für die Überschreitung, eine kartographische Darstellung des betreffenden Gebietes, ein Maßnahmeplan, der die Einhaltung der Grenzwerte zum Ziel hat, eine Stellungnahme der zuständigen Bezirks-Hygieneinspektion, Berlin, den 23. Februar 1978 Der Minister für Gesundheitswesen I.V.: Tschersich Staatssekretär Anordnung über den Werkstoffeinsatz von Feinzink-Druckgußlegierungen Staatliche Einsatzbesti mmung vom 27. Februar 1978 Auf Grund der Anordnung vom 3. Dezember 1976 über das Informationssystem für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz und den Erlaß staatlicher Einsatzbestimmungen für Rohstoffe und Materialien (GBl. I Nr. 50 S. 565) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Der Einsatz von Drudegußerzeugnissen ELN 124 70 000 aus Feinzink-Gußlegierungen nach TGL 0 1743 ist grundsätzlich verboten. §2 Anstelle von Feinzink-Druckgußlegierungen sind Plaste, Aluminiumsekundärlegierungen oder Sintereisen einzusetzen. §3 .Wenn in besonderen Fällen der Einsatz einer Zinklegierung technisch und ökonomisch begründet wird, kann eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung einer Feinzink-Druckgußlegierung erteilt werden. Der Bedarfsträger hat den Antrag auf Ausnahmegenehmigung über sein übergeordnetes Organ an den VEB Weißensee-Druckguß Berlin im VEB Metallguß Leipzig, 112 Berlin, Liebermannstraße 87 93, zur Prüfung und Weiterleitung an die Stahlberatungsstelle Freiberg zu richten. Die Stahlberatungsstelle entscheidet über den Antrag. §4 Für den Einsatz von FeinZink-Druckgußerzeugnissen, für den ein staatlicher Prüfbescheid der Stahlberatungsstelle;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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