Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 114

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 114 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 114); 114 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 17. März 1978 Anordnung zum Schutz der Bürger vor Gesundheitsschäden durch Einwirkung elektromagnetischer Felder vom 23. Februar 1978 Zum Schutz der Gesundheit der Bürger vor Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder im Hochfrequenz- und Mikrowellenbereich wird zur Durchsetzung des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBl. I Nr. 12 S. 67) auf der Grundlage des § 5 der Verordnung vom 11. Dezember 1975 über die Staatliche Hygieneinspektion (GBl. I 1976 Nr. 2 S. 17) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Diese Anordnung gilt für staatliche Organe und Betriebe, die solche Anlagen projektieren, errichten, betreiben und rekonstruieren, die im Hochfrequenz- und Mikrowellenbereich von 60 kHz bis 300 GHz arbeiten (nachfolgend Anlagen genannt). eine Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz des Rates des Bezirkes, die Zustimmung des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, die Zustimmung des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. (3) Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen zur Verminderung der Belastung verbunden werden. (4) Die Festlegungen der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für die Bereiche der bewaffneten Organe. §5 Die Errichtung von Wohn- und Gesellschaftsbauten, Sport-und Erholungsanlagen sowie Industrieanlagen und landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztierhaltungen an Standorten, an denen die Grenzwerte überschritten werden, ist nicht zulässig. §6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. §2 ■ (1) Der Betreiber einer Anlage ist dafür verantwortlich, daß die Feldstärke bzw. Leistungsdichte außerhalb des Betriebsgeländes, auf dem sich die Anlage befindet, folgende Grenzwerte nicht überschreitet : Frequenzbereich Feldstärke bzw. Leistungsdichte 60 kHz- 3 MHz 3 MHz- 30 MHz 30 MHz 300 MHz 300 MHz 300 GHz 10 V/m 4 V/m 2 V/m 1 fiVf/cm2 (mittlere Leistungsdichte) (2) Innerhalb des Betriebsgeländes gelten die Grenzwerte nach TGL 32 602. §3 (1) Bei der Vorbereitung von Standortgenehmigungsverfahren sind Angaben über die zu erwartende Feldstärke bzw. Leistungsdichte sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte durch den Auftraggeber öder den Projektanten beizubringen. (2) Der Betreiber der Anlage hat die Einhaltung der Grenzwerte gegenüber den zuständigen staatlichen Organen kon-trollfähig nachzuweisen. Messungen müssen nach den Grundsätzen der TGL 32 602/01 erfolgen. §4 (1) Ist beim Betrieb einer bestehenden oder neu zu errichtenden bzw. zu rekonstruierenden Anlage eine zeitweise Überschreitung der Grenzwerte aus technischen oder volkswirtschaftlichen Gründen erforderlich, bedarf dies der vorherigen Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Gesundheitswesen. (2) Die Ausnahmegenehmigung ist durch den Betreiber bzw. den Projektanten der Anlage zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen: eine Begründung für die Überschreitung, eine kartographische Darstellung des betreffenden Gebietes, ein Maßnahmeplan, der die Einhaltung der Grenzwerte zum Ziel hat, eine Stellungnahme der zuständigen Bezirks-Hygieneinspektion, Berlin, den 23. Februar 1978 Der Minister für Gesundheitswesen I.V.: Tschersich Staatssekretär Anordnung über den Werkstoffeinsatz von Feinzink-Druckgußlegierungen Staatliche Einsatzbesti mmung vom 27. Februar 1978 Auf Grund der Anordnung vom 3. Dezember 1976 über das Informationssystem für Werkstoffe und ökonomischen Materialeinsatz und den Erlaß staatlicher Einsatzbestimmungen für Rohstoffe und Materialien (GBl. I Nr. 50 S. 565) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Der Einsatz von Drudegußerzeugnissen ELN 124 70 000 aus Feinzink-Gußlegierungen nach TGL 0 1743 ist grundsätzlich verboten. §2 Anstelle von Feinzink-Druckgußlegierungen sind Plaste, Aluminiumsekundärlegierungen oder Sintereisen einzusetzen. §3 .Wenn in besonderen Fällen der Einsatz einer Zinklegierung technisch und ökonomisch begründet wird, kann eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung einer Feinzink-Druckgußlegierung erteilt werden. Der Bedarfsträger hat den Antrag auf Ausnahmegenehmigung über sein übergeordnetes Organ an den VEB Weißensee-Druckguß Berlin im VEB Metallguß Leipzig, 112 Berlin, Liebermannstraße 87 93, zur Prüfung und Weiterleitung an die Stahlberatungsstelle Freiberg zu richten. Die Stahlberatungsstelle entscheidet über den Antrag. §4 Für den Einsatz von FeinZink-Druckgußerzeugnissen, für den ein staatlicher Prüfbescheid der Stahlberatungsstelle;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen durch eine kontinuierliche und überzeugende politisch-ideologische Erziehungsarbeit zu bestimmen. Wir müssen uns dessen stets bewußt sein, daß gerade die im und nach dem Opera-Atbtorisgebiet fSifi Verantwortlichkeiten und Aufgaben der selbst. Abteilungen iär. Die Leiter der selbst. Abteilungen haben zur Gewährleistung einer zielgerichteten, koordinierten, planmäßigen linienspezifischen Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat sich insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt, was zur Qualifizierung gleichermaßen der operativen als auch der Untersuchungsarbeit beigetragen hat.

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