Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1978, Seite 113

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978, Seite 113 (GBl. DDR Ⅰ 1978, S. 113); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 17. März 1978 113 40. In Verfahren, die vom Staatsanwalt eingeleitet wurden, hat die Besdiwerdekommission alle am Verfahren Beteiligten mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten einzubeziehen. Das Wiederaufnahmeverfahren 41. Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Beschluß einer Kreis- oder Bezirksbeschwerdekommission abgeschlossenen Verfahrens ist durch die gleiche Beschwerdekommission zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden, die der Beschwerdekommission zur Zeit der Entscheidung nicht bekannt waren und die eine andere Entscheidung zu begründen geeignet sind. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist vom Beteiligten oder vom Staatsanwalt innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem er vom Wiederaufnahmegrund Kenntnis erhalten hat, zu stellen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist innerhalb von 10 Jahren nach Eintritt der Rechtskraft zulässig. Das Verfahren rar Aufhebung rechtskräftiger Entscheidungen durch die Bezirksbeschwerdekommissionen 42. Der Vorsitzende des Bezirksvorstandes des FDGB, der Staatsanwalt und der Vorsitzende der Bezirksbeschwerdekommission haben das Recht, bei der Bezirksbeschwerdekommission die Aufhebung rechtskräftiger Entscheidungen der Betriebsgewerkschaftsleitungen oder der Verwaltungen der Sozialversicherung der Kreis- bzw. Stadtvorstände des FDGB zu beantragen, wenn es sich um Entscheidungen über die Anerkennung von Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten handelt, durch die Rechtsvorschriften verletzt werden. Eine Antragstellung ist nur zulässig, wenn die Entscheidungen wegen Eintritt der Rechtskraft nicht mehr mit einem Einspruch angefochten werden können. Die Frist, bis zu deren Ablauf der Aufhebungsantrag gestellt werden kann, beträgt 1 Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung. Die Bezirksbeschwerdekommission kann die rechtskräftige Entscheidung aufheben und anderweitig entscheiden, die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung zurückverweisen oder den Antrag abweisen. Das Verfahren zur Aufhebung rechtskräftiger Beschlüsse durch die Zentrale Beschwerdekommission 43. Der Vorsitzende des Bundesvorstandes des FDGB, der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik und der Vorsitzende der Zentralen Beschwerdekommission haben das Recht, bei der Zentralen Beschwerdekommission die Aufhebung einer rechtskräftigen Entscheidung der Kreis- und Bezirksbeschwerdekommissionen oder ihrer Begründung zu beantragen, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung von Rechtsvorschriften beruht oder die Begründung gröblich unrichtig ist. Der Aufhebungsantrag muß innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft eines Beschlusses der Kreis- oder Bezirksbeschwerdekommission gestellt werden. 44. Die Zentrale Beschwerdekommission überprüft den angefochtenen Beschluß in vollem Umfang, soweit sich der Aufhebungsantrag nicht nur gegen Teile oder gegen die Begründung der Entscheidung richtet. Die Zentrale Beschwerdekommission kann den Beschluß einer Kreis- oder Bezirksbeschwerdekommission ganz oder teilweise bestätigen oder ihn durch einen anderen Beschluß ersetzen. Ist eine weitere Tatsachenermittlung oder Beweiserhebung erforderlich, so kann die Zentrale Beschwerdekommission den Beschluß einer Kreis- oder Bezirksbeschwerdekommission aufheben und den Streitfall zur erneuten Verhandlung und Beschlußfassung an die Kreis- oder Bezirksbeschwerdekommission zurückver-weisen. Bei einer Aufhebung und Zurückverweisung ist die Kreisoder Bezirksbeschwerdekommission an die hierfür maßgebende rechtliche Beurteilung und an die für die weitere Bearbeitung gegebenen Weisungen gebunden. Bestimmungen für die Beschwerdekommissionen der Industriegewerkschaft Wismut 45. Für den Bereich des Industriezweiges Wismut werden Kreisbeschwerdekommissionen für Sozialversicherung der Industriegewerkschaft Wismut mit Sitz in Aue, Gera, Karl-Marx-Stadt und Dresden sowie eine Bezirksbeschwerdekommission für Sozialversicherung der Industriegewerkschaft Wismut mit Sitz in Karl-Marx-Stadt durch den Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Wismut gewählt. 46. Für die Beschwerdekommissionen und den Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Wismut gelten die Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechend. 47. Die Verwaltung der Sozialversicherung der Industriegewerkschaft Wismut sowie deren Mitarbeiter sind in der gleichen Weise in das Verfahren bei den Beschwerdekommissionen einzubeziehen wie die Verwaltungen der Sozialversicherung des FDGB und deren Mitarbeiter. Anleitung, Qualifizierung and Unterstützung der Beschwerdekommissionen 48. Die Vorstände des FDGB sind für die Anleitung sowie für die politische und fachliche Qualifizierung der Beschwerdekommissionen verantwortlich. Sie ziehen aus der jährlichen Berichterstattung der Beschwerdekommissionen die entsprechenden Schlußfolgerungen und organisieren regelmäßige Erfahrungsaustausche der Beschwerdekommissionen. 49. Zur Unterstützung der Beschwerdekommissionen schaffen die Vorstände des FDGB die notwendigen materiellen Voraussetzungen. 50. Die Zentrale Beschwerdekommission legt dem Bundesvorstand des FDGB jährlich eine Analyse über die Tätigkeit der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung vor. Gebühren and Aufwendungen 51. Das Verfahren bei den Beschwerdekommissionen ist gemäß §305 des Arbeitsgesetzbuches gebührenfrei. Auslagen (z. B. Entschädigungen für Zeugen und ärztliche Gutachter) werden den Werktätigen nicht in Rechnung gestellt. Notwendige Aufwendungen werden den Werktätigen aus dem Haushalt der Sozialversicherung erstattet. 52. In Verfahren wegen Streitfällen zwischen Verwaltungen der Sozialversicherung der Kreis- bzw. Stadtvorstände des FDGB und Betrieben (Beteiligte) sind Gebühren nicht zu entrichten. Notwendige Aufwendungen tragen die Beteiligten. Wird dem Antrag der Sozialversicherung ganz oder teilweise stattgegeben, so kann der Betrieb zur Erstattung der Kosten verpflichtet werden, die der Sozialversicherung im Zusammenhang mit dem Nachweis ihrer Forderung entstanden sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1978 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 43 vom 29. Dezember 1978 auf Seite 472. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1978 (GBl. DDR Ⅰ 1978, Nr. 1-43 v. 6.1.-29.12.1978, S. 1-472).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher erfordert, an die Anordnung der Untersuchunoshaft hohe Anforderungen zu stellen.

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