Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 99

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 99 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 99); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 14. April 1977 99 und Genossenschaften vorzunehmen, in denen die günstigsten Bedingungen für die weitere gesellschaftliche Erziehung vorhanden sind. §5 (1) Durch die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sind zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben ehrenamtliche Mitarbeiter einzusetzen. Als ehrenamtliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger zu gewinnen, die über entsprechende Lebenserfahrungen verfügen, das Vertrauen der Werktätigen besitzen und in der Lage sind, zur erfolgreichen Wiedereingliederung beizutragen. (2) Durch die Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke sind entsprechend den Erfordernissen Ärzte, Psychologen, Pädagogen und andere Fachkräfte zur Beratung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung heranzuziehen. (3) Die ehrenamtlichen Mitarbeiter sind zur Sicherung berechtigter Interessen der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger über die ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet. §6 Die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden haben zur Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, der Deutschen Volkspolizei, den Strafvollzugseinrichtungen und Jugendhäusern, den Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften sowie mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik eng zusammenzuarbeiten. §7 (1) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorstände der Genossenschaften haben die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger, die in ihrem Bereich künftig arbeiten werden, zu organisieren. Sie haben zu sichern, daß diese Bürger entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten und ihrer fachlichen Qualifikation in den Arbeitsprozeß eingegliedert werden. (2) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorstände der Genossenschaften haben den erforderlichen Erziehungseinfluß in den Arbeitskollektiven und ein enges Zusammenwirken mit den an der Erziehung Beteiligten im Wohngebiet zu gewährleisten. §8 Die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden haben das Recht, bis zu einem Jahr nach der Entlassung bzw. bis zum Ablauf der gerichtlich angeordneten Maßnahmen zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger in das gesellschaftliche Leben gemäß § 47 Strafgesetzbuch von anderen staatlichen Organen, den Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften Auskünfte über die erreichten Erziehungsergebnisse und über die weitere Entwicklung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger einzuholen. §9 (1) Die Räte der Kreise sind für die Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bei der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben verantwortlich. (2) Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sind für die Anleitung und Kontrolle der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen sowie der Genossenschaften bei der Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger verantwortlich. §10 Die Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke haben regelmäßig die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung einzuschätzen und sind berechtigt, dazu von Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften Berichterstattungen zu verlangen. §11 (1) Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft gewährleistet die Wahrung der Gesetzlichkeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung durch die zuständigen staatlichen Organe, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften. (2) Die vom Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei zur Durchführung dieses Gesetzes zu erlassenden Bestimmungen bedürfen der Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik kann dem Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Vorschläge zur wirkungsvollen Gestaltung der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben unterbreiten. §12 Der Ministerrat sowie der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei erlassen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen. §H3 Dieses Gesetz tritt am 5. Mai 1977 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebenten April neunzehnhundertsiebenundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den siebenten April neunzehnhundertsiebenundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt.

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