Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 97

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 97 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 97); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 14. April 1977 97 tung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die wirtschaftsleitenden Organe, die Kombinate, die Betriebe und Einrichtungen, die Genossenschaften, die gesellschaftlichen Organisationen und durch die Bürger. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat die Staatsanwaltschaft Rechtsverletzungen aufzüdecken und allen entsprechenden Anhaltspunkten nachzugehen. Sie hat dafür Sorge zu tragen, daß Rechtsverletzungen sofort beseitigt, die Schuldigen festgestellt und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften zur Verantwortung gezogen werden sowie der Schaden wiedergutgemacht wird. §30 (1) Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, zur Prüfung der Gesetzlichkeit von Entscheidungen und Maßnahmen Auskünfte, Stellungnahmen, persönliche Erklärungen und die Vorlage von Akten und Unterlagen zu verlangen. Sie kann zur Aufdeckung, Beseitigung und Ahndung von Rechtsverletzungen auch Untersuchungen an Ort und Stelle führen. Erforderlichenfalls sind von den zuständigen Leitern Personen von ihrer Pflicht zur dienstlichen Verschwiegenheit zu entbinden. (2) Die Staatsanwaltschaft kann bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Rechtsverletzung zwecks Aufklärung des Sachverhalts von dem Leiter des zuständigen Organs oder von einem Kontrollorgan verlangen, eine Untersuchung durchzuführen. §31 (1) Stellt die Staatsanwaltschaft eine Rechtsverletzung fest, so hat sie durch schriftlichen Protest oder Hinweis oder durch andere geeignete Maßnahmen den Leiter des zuständigen Organs zu veranlassen, die Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen, ihrer Wiederholung vorzubeugen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. (2) . Der Protest ist insbesondere anzuwenden, wenn die Rechtsverletzung nach Umfang, Begehungsweise oder Auswirkungen als schwerwiegend anzusehen ist oder wiederholt begangen wurde oder wenn Entscheidungen oder normative Regelungen die sozialistische Gesetzlichkeit verletzten. (3) Bei geringfügigen Rechtsverletzungen mit einfachem Sachverhalt kann die Staatsanwaltschaft, insbesondere bei eigenen Feststellungen an Ort und Stelle, mündliche Forderungen zur Beseitigung der Rechtsverletzung erheben. (4) Die Entscheidungen und Maßnahmen der Leiter gemäß den Absätzen 1 und 3 sowie die Ergebnisse einer gemäß § 30 Abs. 2 durchgeführten Untersuchung sind der Staatsanwaltschaft innerhalb einer von ihr festgesetzten angemessenen Frist schriftlich mitzuteilen. §32 (1) Auf Verlangen der Staatsanwaltschaft ist gegen Personen, die eine Rechtsverletzung begangen haben, vom Leiter des zuständigen Organs ein Disziplinär- oder Ordnungsstrafverfahren durchzuführen. (2) Ist durch die Rechtsverletzung ein materieller Schaden entstanden, so kann die Staatsanwaltschaft die Wiedergutmachung des Schadens verlangen oder in den in Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen selbst die materielle Verantwortlichkeit geltend machen. (3) Die Ergebnisse der Verfahren sind der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. (4) Die Einleitung von Maßnahmen gemäß den Absätzen 1 und 2 ist innerhalb eines Jahres seit Begehen der Rechtsver- letzung möglich, sofern Rechtsvorschriften keine längeren Fristen vorsehen. §33 Die Staatsanwaltschaft kann im Zusammenhang mit der Untersuchung von Rechtsverletzungen die vorläufige Aussetzung des Vollzuges von Entscheidungen staatlicher Organe beantragen, wenn das zur Sicherung der Rechte der Bürger erforderlich ist. Das gilt insbesondere, wenn der Vollzug einer Entscheidung vor Abschluß der Untersuchung für den Bürger mit nicht oder nicht völlig behebbaren nachteiligen Folgen verbunden sein könnte. §34 In sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten kann die Staatsanwaltschaft zum Schutze gesellschaftlicher Interessen und der Rechte der Bürger bei den Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften Anträge stellen. K a p i t e 1 VI i Der Staatsanwalt §35 (1) Staatsanwalt kann nur sein, wer der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an politisch-fachlichem Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt. (2) Zum Staatsanwalt kann jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik berufen werden, dessen Persönlichkeit den an einen Staatsanwalt gestellten Anforderungen entspricht und der eine juristische Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte erworben hat oder auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet ist. §36 (1) Der Staatsanwalt ist in seiner Tätigkeit an die Verfassung, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gebunden. Er hat seine Aufgaben entsprechend den Anweisungen und Weisungen des Generalstaatsanwalts sowie der anderen übergeordneten Staatsanwälte durchzuführen. (2) Der Staatsanwalt ist verpflichtet, in seiner Tätigkeit die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, Gerechtigkeit und Unvoreingenommenheit gegenüber jedermann zu wahren, das sozialistische Recht zu erläutern, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten und das Vertrauensverhältnis zu ihnen zu festigen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ständig an seiner Weiterbildung zu arbeiten. §37 (1) Alle Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt berufen und abberufen. (2) Die Stellvertreter des Generalstaatsanwalts werden auf Vorschlag des Generalstaatsanwalts vom Staatsrat bestätigt. §38 (1) Der Generalstaatsanwalt ist für eine der führenden Rolle der Arbeiterklasse entsprechende Auswahl, Entwicklung und Erziehung der Kader der Staatsanwaltschaft verantwortlich. Er gewährleistet die planmäßige Bildung einer Kaderreserve und die systematische Entwicklung und Vor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, aber auch aus dem Vorgehen kapitalistischer Wirtschaftsunternehmen und der Tätigkeit organisierter Schmugglerbanden gegen mehrere sozialistische Staaten ergeben, hat die Linie insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

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