Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 93

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 93 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 93); MochsAulbib.iothek UTK' C A1 ■Ä ' * ’ „! .■&**** nv y i vV M' GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 93 1977 Berlin, den 14. April 1977 Teil I Nr. 10 Tag Inhalt - Seite 7. 4. 77 Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik 93 7. 4. 77 Gesetz über die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben Wiedereingliederungsgesetz 98 7. 4. 77 Gesetz zur Änderung und Ergänzung straf- und strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen (2. Strafrechtsänderungsgesetz) 100 7. 4. 77 Gesetz über den Verkehr mit Giften Giftgesetz 103 7. 4. 77 Gesetz über die Stiftung und Verleihung staatlicher Auszeichnungen - 106 Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. April 1977 Kapitel I Stellung und Aufgaben der Staatsanwaltschaft §1 (1) Die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist ein zentrales Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht. Sie wacht in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. (2) Die Staatsanwaltschaft leitet den Kampf gegen Straftaten. Sie ist verpflichtet, gegen Rechtsverletzer die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, und sichert, daß Personen, die Verbrechen oder Vergehen begangen haben, vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Sie wirkt darauf hin, daß Rechtsverletzungen anderer Art von den zur ständigen Organen oder Leitern entsprechend den Rechtsvorschriften geahndet werden. §, 2 (1) Die Aufsicht der Staatsanwaltschaft über die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit und die einheitliche Anwendung des Rechts dient der Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, mit der grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus geschaffen werden. Die Staatsanwaltschaft hat insbesondere beizutragen, die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung, das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zu schützen; die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen; das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wach- samkeit und Unduldsamkeit gegen jegliche Rechtsverletzungen zu entwickeln sowie Rechtsverletzungen vorzubeugen. (2) Die Staatsanwaltschaft wirkt darauf hin, daß die Leiter der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, der Betriebe und Einrichtungen, die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen ihre Verantwortung für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit wahrnehmen und die damit verbundenen Pflichten konsequent erfüllen. §3 Zur Durchführung ihrer Aufgaben obliegt es der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren zu leiten, die Gesetzlichkeit der Ermittlungen der Untersuchungsorgane sowie des Vollzuges der Untersuchungshaft zu gewährleisten; im Gerichtsverfahren zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit mitzuwirken, insbesondere im Strafverfahren die staatliche Anklage zu erheben und sie vor Gericht zu vertreten; über die Gesetzlichkeit der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, des Strafvollzuges und der Wiedereingliederung zu wachen; über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Bürger zu wachen (Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht). §4 (1) Die Staatsanwaltschaft arbeitet mit den Volksvertretungen, den anderen Staatsorganen, den wirtschaftsleitenden Organen, den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüs-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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