Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 68

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 68 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 68); 68 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 6. April 1977 Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung Ausgabe 1977 §1 Versicherungsschutz für die Sachen des Haushaltes (1) Versichert sind: a) sämtliche zum Haushalt des Versicherungsnehmers und der Versicherten gehörenden Sachen einschließlich Bargeld bis zu 1 000 M, Wertpapiere, andere Geldeswerte, Schmucksachen, Edelmetalle, Urkunden (auch Sparkassenbücher) und Sammlungen; b) Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte auf dem Wohn-grundstück; c) Einrichtungsgegenstände, Arbeitsgeräte, Vorräte und Waren, die der Ausübung eines Gewerbes oder Berufes dienen, sofern sie insgesamt keinen höheren Versicherungswert als 2 000 M haben; d) Werkzeuge, Ersatz- und Zubehörteile von nicht gewerbsmäßig genutzten Motor- und Wasserfahrzeugen, soweit sie mit dem Fahrzeug nicht fest verbunden oder in ihm nicht unter Verschluß verwahrt sind; e) die vorgenannten Sachen, die fremdes Eigentum sind und sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Versicherten befinden, gegen Schäden durch Brand, Explosion, Luftfahrzeuge, Leitungswasser, Blitzschlag, Bodensenkung, Erdbeben, Felssturz, Erdrutsch, Hagel, Hochwasser, Schneedruck, Sturm und Überschwemmung, Einbruchdiebstahl und Raub. Gegen Hagel, Hochwasser, Schneedruck, Sturm und Überschwemmung sind die Sachen nur innerhalb von Gebäuden versichert. Die auf einer Reise mitgeführten Sachen sind gegen die zuletzt genannten Gefahren auch außerhalb von Gebäuden versichert. (2) Darüber hinaus sind versichert: a) Fahrräder und deren fest verbundene Bestandteile, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder der Versicherten sind, gegen Schäden durch Diebstahl, wenn die Fahrräder durch ein Schloß gesichert oder nach beendetem Gebrauch in einem verschlossenen Raum untergebracht sind. Handelt es sich um einen gemeinschaftlich genutzten Raum, muß das Fahrrad außerdem durch ein Schloß gesichert sein; b) Kinderwagen einschließlich deren Ausstattung gegen Schäden durch Diebstahl; die Ausstattung jedoch nur, wenn sie zusammen mit dem Kinderwagen gestohlen wird; c) zum Haushalt gehörende Sachen, die sich zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften in dafür bestimmten Räumlichkeiten oder tagsüber im Freien befinden (mit Ausnahme in Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen), gegen Schäden durch Diebstahl; , d) Gartenmöbel und Gartengeräte, die sich im Freien auf dem Wohngrundstück befinden, gegen Schäden durch Diebstahl; e) Badeöfen, Badewannen, Waschbecken, Durchlauferhitzer und ähnliche Einrichtungen und Geräte, Gas- und Etagenheizungen sowie Elektronachtspeicheröfen gegen Schäden durch die im Abs. 1 genannten Ereignisse; soweit es sich dabei um an wasserführende Anlagen angeschlossene Einrichtungen und Geräte handelt, auch gegen Schäden durch Frosteinwirkung. Voraussetzung ist, daß diese Einrichtungen und Geräte Eigentum des Versicherungsnehmers oder der Versicherten sind und sie weder Eigentümer noch Miteigentümer des Gebäudes sind, in dem sich diese Einrichtungen und Geräte befinden ; f) Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, die der Versicherungsnehmer oder die Versicherten auf der Reise mit sich führen oder mit verkehrsüblichen Beförderungsmitteln befördern lassen (einschließlich Lagerung), gegen Schäden durch Unfall der Transportmittel und Diebstahl, ausgenommen Diebstahl beim Zelten und aus einem nicht verschlossenen Kraftfahrzeug. Schmucksachen, Uhren und Pelze sind nur versichert, wenn sie entsprechend ihrer Bestimmung getragen oder ordnungsgemäß unter Verschluß aufbewahrt werden; g) Fernsehbildröhren gegen Schäden durch Implosion nach Ablauf der Garantiezeit. (3) Bei entsprechender zusätzlicher Vereinbarung des Versicherungsschutzes sind versichert: a) Haushaltgegenstände (einschließlich Gartengeräte),' die sich ständig in Lauben, Sommer- und Wochenendhäusern befinden, sowie Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte auf diesen Grundstücken gegen Schäden gemäß Abs. 1; b) Lauben, Sommer- und Wochenendhäuser sowie Garagen, die nicht der Feuer-Pflichtversicherung unterliegen, gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Luftfahrzeuge. (4) Der Versicherungsschutz umfaßt auch den Ersatz von: a) Schäden an Gebäuden sowie an den versicherten Sachen, die bei einem Einbruch oder Einbruchversuch entstehen; b) Schäden an den versicherten Sachen, die als unvermeidliche Folge der versicherten Ereignisse eingetreten sind; c) Kosten zur Aufräumung der Schadenstätte und Abbruchkosten, soweit sie die versicherten Sachen betreffen; d) im ursächlichen Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehenden Umzugskosten. (5) Versicherungsschutz besteht nicht für: a) Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug- und Wohnanhänger, Motor- und Segelboote, Fahrzeuge jeder Art mit Hilfsmotor (außer Paddelboote); b) das Eigentum von Untermietern; c) die außer Gebrauch befindlichen Schmucksachen und Edelmetalle, deren Gesamtwert 3 000 M oder deren Einzelwert 1 000 M übersteigt, sowie Wertpapiere, andere Geldeswerte, Urkunden (ausgenommen Sparkassenbücher) und Sammlungen gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, wenn sich diese Sachen nicht in verschlossenen und gegen die Wegnahme gesicherten Behältnissen befinden. Über Wertpapiere und Sammlungen, deren Wert insgesamt 3 000 M übersteigt, sind Verzeichnisse zu führen und gesondert unter Verschluß aufzubewahren ; d) an den Gegenständen des persönlichen Reisebedarfs entstandene Schäden oder Verluste durch Verlieren, Stehen- und Liegenlassen, Abhandenkommen, Taschendiebstahl, Transportverzögerungen, Mängel der Verpackung, der Beschaffenheit oder des Verschlusses der Gepäckhüllen, Schrammen, Einbeulungen u. dgl. an Koffern und sonstigen Gepäckbehältnissen; e) Bargeld, Geldeswerte, Sammlungen, Fahrkarten, Urkunden und Wertpapiere, die auf einer Reise mitgeführt werden, gegen Schäden durch Diebstahl und Transportmittelunfall ; f) Gebäude gemäß Abs. 3, die sich in Verfall befinden oder zum Abbruch bestimmt sind; g) mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn, Nutzungs-aüsfall, Wassörverluste.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie ein wich- tiger Beitrag zur vorbeugenden Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug geleistet. Dieser Tätigkeit kommt wachsende Bedeutung zu, weil zum Beispiel in den letzten Bahren die Anwendung rechtlicher Bestimmungen außerhalb des Strafverfahrens zur Aufdeckung, Aufklärung und wirksamen Verhinderung feindlicher Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium. In der Linie Untersuchung Staatssicherheit entsprechend, wird mit den vorgelegten Forschungsergebnissen zugleich angestrebt, eine gegenwärtig noch spürbare Lücke zu schließen, die sich bei der Anwendung des sozialistischen Rechts im Rahmen der Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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