Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 65

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 65 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 65); Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 6. April 1977 65 (4) Der Versicherte und seine gesetzlichen Vertreter haben zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitskraft die Anordnungen des behandelnden Arztes'zu befolgen. (5) Die Staatliche Versicherung ist im Versicherungsfall berechtigt, den Gesundheitszustand des Versicherten durch einen Arzt überprüfen zu lassen. §6 Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen (1) Verletzen der Versicherungsnehmer oder der Versicherte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten gemäß § 5, kann die Staatliche Versicherung die Versicherungsleistung teilweise versagen, wenn die Pflichtverletzung für die Erhöhung der Versicherung&leistung ursächlich war oder die Feststellung der Leistungspflicht behinderte. (2) Versicherungsnehmer, Versicherte oder sonstige Anspruchsberechtigte, die den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen, haben keinen Anspruch auf die Versicherüngs-leistung. Bei Selbsttötung des Versicherten zahlt die Staatliche Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall, wenn seit Beginn des Vertrages oder der Erhöhung der Versicherungssumme mindestens 1 Jahr vergangen ist. (3) Die Staatliche Versicherung kann die Leistung ganz versagen, wenn a) der Versicherungsfall als Folge oder im Zusammenhang mit einer vorsätzlichen Straftat des Versicherungsnehmers oder des Versicherten eintritt; b) der Versicherte bei Eintritt des Unfalles als Lenker eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluß stand und den Unfall schuldhaft herbeigeführt hat. §7 Beitragszahlung, Beendigung der Versicherung (1) Der Beitrag ist für die gesamte Versicherungszeit als Einmalbeitrag bei Übergabe des Versicherungsscheines im voraus oder nach Vereinbarung in 5 Jahresraten zu zahlen. (2) Sofern die Beitragszahlung in Jahresraten erfolgt, sind diese an den festgelegten Terminen fällig. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles kann die Staatliche Versicherung noch zu zahlende Jahresraten von der Versicherungsleistung kürzen. Wird eine Jahresrate nicht fristgemäß gezahlt, kann die Staatliche Versicherung den Versicherungsnehmer schriftlich auf-fordem, diese innerhalb eines Monats zu zahlen. Wird der Beitrag nicht innerhalb der Frist gezahlt, erlischt der Vertrag mit Ablauf der Zahlungsfrist. (3) Erlischt der Vertrag wegen Nichtzahlung einer Jahresrate, erstattet die Staatliche Versicherung den zuviel gezahlten Beitrag unter Abzug ihrer Aufwendungen. (4) Der Versicherungsvertrag erlischt mit dem 31. August des im Versicherungsschein angegebenen Ablauf jahres, ohne daß es einer Kündigung bedarf. (5) Verlegt der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz in ein Territorium außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. §8 Gerichtsstand Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers, soweit der Wohnsitz nicht außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik liegt, oder des Sitzes der Kreisdirektion der Staatlichen Versicherung zuständig. Anlage 4 zu vorstehender Anordnung Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung Ausgabe 1977 §1 Umfang des Versicherungsschutzes Die Staatliche Versicherung leistet Versicherungsschutz für die Folgen der während der Wirksamkeit des Vertrages eingetretenen Unfälle und bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Versicherungsleistungen sind zu zahlen bei a) vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit, b) dauerndem Körperschaden durch Unfall, c) Tod durch Unfall, soweit Leistungen hierfür vertraglich vereinbart sind. §2 Versicherungsleistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit (1) Anspruch auf Tagegeld besteht ab den Zeitpunkten, die in den vereinbarten Tarifen festgelegt sind.l (2) Die Dauer der Tagegeldzahlung ist bei vorübergehender ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit durch Unfall (Unfalltagegeld) längstens auf 1 Jahr vom Unfalltage an gerechnet und bei vorübergehender ärztlich' bescheinigter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit (Krankentagegeld) längstens auf 26 Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Bei der Berechnung werden die Leistungszeiten von allen in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfällen zusammengezählt. (3) Die Zahlung des Krankentagegeldes setzt voraus, daß der Versicherte für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Kranken- oder Hausgeld der Sozialversicherung erhält. (4) Besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Unfalltagegeld, wird kein Krankentagegeld geleistet. (5) Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses besteht Anspruch auf Krankentagegeld bis zum Schluß des Monats, in dem der Vertrag erlischt. (6) Für Krankentagegeldleistungen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Sie beginnt mit dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn festgesetzten Zeitpunkt. Tritt ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit ein, besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld für diesen Versicherungsfall; auch dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit über die Wartezeit hinausgeht. Bei Erhöhung des versicherten Krankentagegeldes gilt diese Regelung für den Erhöhungsbetrag. §3 Versicherungsleistungen bei dauerndem Körperschaden durch Unfall (1) Bei einem ärztlich festgestellten unfallbedingten dauernden Körperschaden wird der Teil der vereinbarten Versicherungssumme als Einmalleistung an den Versicherten gezahlt, der dem festgestellten Grad des dauernden Körperschadens entspricht. (2) Solange die Höhe des dauernden Körperschadens nach ärztlichem Gutachten noch nicht endgültig feststellbar ist, kann die Leistung zurückgestellt werden. Spätestens 2 Jahre 1 1 Die Tarife können in den Dienststellen der Staatlichen Versicherung eingesehen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Wiedergutmachung von Schäden am sozialistischer Eigentum, der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft Polozenie predvaritel nom zakljucenii pod strazu der Arbeitsübersetzung des Mdl Zentral-stelle für Informationen und Dokumentation, Dolmetscher und Übersetzer, Berlin,.

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