Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 55

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 55 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 55); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 30. März 1977 55 (3) Die Entscheidung über die Verwendung frei werdender Kapazitäten in Kindereinrichtungen der Volksbildung treffen die Räte der Kreise in Abstimmung mit den Räten der Bezirke. (4) Mit der Vervollkommnung der räumlidi-hygienischen Bedingungen in den Krippen des Gesundheits- und Sozialwesens ist anzustreben, je Kind eine Norm von insgesamt 5 m2 Fläche in den Gruppen- und Schlafräumen zu gewährleisten. Zu § 11 Abs. 4 der Verordnung: §15 (1) Wird in Ausnahmefällen in zeitlich begrenztem Umfang die Genehmigung zur Beförderung von Kindern im Vorschulalter erteilt, tragen die Eltern bzw. die Betriebe die volle Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht sowie für die erforderlichen Maßnahmen. Entstehende Kosten werden nicht aus dem Staatshaushalt finanziert. (2) In Ausnahmefällen kann einer Beförderung von Kindern im Kindergartenalter mit dem Schulbus zugestimmt werden, wenn in Gemeinden für einzelne Kinder die Aufnahme in einer Kindereinrichtung außerhalb des Wohngebietes notwendig ist Zu § 12 Abs. 3 der Verordnung: §16 (1) Eine Einweisungskommission ist bei den örtlichen Räten zu bilden, denen staatliche Kindereinrichtungen unterstehen und die Notwendigkeit für eine zentral gelenkte Einweisung vorliegt (2) Der Einweisungskommission sollen entsprechend den örtlichen Bedingungen angehören: Mitglieder der ständigen Kommission für Gesundheitsund Sozialwesen und für Volksbildung, Vertreter von Betrieben, Leiterinnen von Kindereinrichtungen, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen. (3) Die örtlichen Räte übertragen die Verantwortung für die Leitung der Einweisungskommission einem für diese Tätigkeit geeigneten Kommissionsmitglied. (4) Der Einweisungskommission obliegt insbesondere: die Einflußnahme auf die den Erfordernissen entsprechende Nutzung der Kapazitäten der Kindereinrichtungen des Territoriums sowie auf die Einhaltung der pädagogischen und hygienischen Bedingungen bei der Aufnahme der Kinder; die Sicherung der zentralen Einweisung der Kinder in Wohnnähe, unabhängig von der kommunalen oder betrieblichen Rechtsträgerschaft der Kindereinrichtungen; die Gewährleistung der Bearbeitung der Anträge auf Aufnahme der Kinder gemäß den Grundsätzen der Verordnung. (5) Soweit bei den Räten der Städte bzw. Stadtbezirke in den Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen und Volksbildung Einweisungsstellen bestehen, unterstützen diese die Tätigkeit der Einweisungskommission. (6) Die Einweisungsstellen bearbeiten die Aufnahmeanträge, verschaffen sich ständig einen Überblick über die Belegung aller kommunalen und betrieblichen Kindereinrichtungen und bereiten unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Erfordernisse, der örtlichen Bedingungen und der sozialen Belange die zentrale Einweisung der Kinder vor und benachrichtigen die Antragsteller. (7) Zur kontinuierlichen Übernahme der Kinder von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens in Einrichtungen der Volksbildung sowie zur Einweisung von Geschwister- kindern arbeiten die Vertreter der Einweisungsstellen eng zusammen. (8) Die Leiterinnen der Kindereinrichtungen informieren die Einweisungsstelle bzw. die Einweisungskommission über frei werdende Plätze. (9) Die Neuanmeldungen erfolgen grundsätzlich bei den örtlichen Räten des Wohnsitzes der Eltern der Kinder. Zu § 13 der Verordnung: §17 (1) In den Kindereinrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens finden gesunde Kinder Aufnahme. Geschädigte Kinder werden in speziellen Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 aufgenommen. In Zweifelsfällen entscheidet der Kreisarzt. (2) In Kindergärten und Kinderwochenheimen der Volksbildung finden gesunde Kinder Aufnahme, deren Persönlichkeitsentwicklung in der Gruppe gewährleistet werden kann. In Zweifelsfällen entscheidet der Kreisschulrat. (3) Die ärztliche Bescheinigung bei Neuaufnahme bzw. Wiederaufnahme der Kinder nach Krankheit darf nicht älter als eine Woche sein. Sie muß übertragbare Krankheiten ausschließen, die Krippen- bzw. Kindergartenfähigkeit des Kindes bescheinigen und nach Erkrankung des Kindes die Diagnose der überstandenen Krankheit ausweisen.2 Zu § 14 der Verordnung: §18 Bei Inanspruchnahme der Freistellung von der Arbeit gemäß Verordnung vom 27. Mai 1976 über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 19 S. 269) entscheiden die Eltern, ob sie ihr bisher in der Kindereinrichtung befindliches Kind dort belassen. Sie haben weiterhin Anspruch auf den Platz in der Kindereinrichtung. §19 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 9. März 1977 Der Minister Der Minister für Gesundheitswesen für Volksbildung OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger M. Honecker 3 Anordnung vom 13. Januar 1970 zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (GBl. II Nr. 10 S. 49) Bekanntmachung vom 21. März 1977 Hiermit wird bekanntgemacht, daß die nachstehenden Rechtsvorschriften durch den Ministerrat aufgehoben wurden: die Verordnung vom 6. August 1953 über Aufgaben und Organisation der Krippen und Säuglingsheime als Einrichtungen des Gesundheitswesens (GBl. Nr. 91 S. 922); die Verordnung vom 22. März 1973 über die Einweisung und Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderkrippen und Dauerheime (GBl. I Nr. 20 S. 181). Berlin, den 21. März 1977 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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