Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 55

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 55 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 55); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 30. März 1977 55 (3) Die Entscheidung über die Verwendung frei werdender Kapazitäten in Kindereinrichtungen der Volksbildung treffen die Räte der Kreise in Abstimmung mit den Räten der Bezirke. (4) Mit der Vervollkommnung der räumlidi-hygienischen Bedingungen in den Krippen des Gesundheits- und Sozialwesens ist anzustreben, je Kind eine Norm von insgesamt 5 m2 Fläche in den Gruppen- und Schlafräumen zu gewährleisten. Zu § 11 Abs. 4 der Verordnung: §15 (1) Wird in Ausnahmefällen in zeitlich begrenztem Umfang die Genehmigung zur Beförderung von Kindern im Vorschulalter erteilt, tragen die Eltern bzw. die Betriebe die volle Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht sowie für die erforderlichen Maßnahmen. Entstehende Kosten werden nicht aus dem Staatshaushalt finanziert. (2) In Ausnahmefällen kann einer Beförderung von Kindern im Kindergartenalter mit dem Schulbus zugestimmt werden, wenn in Gemeinden für einzelne Kinder die Aufnahme in einer Kindereinrichtung außerhalb des Wohngebietes notwendig ist Zu § 12 Abs. 3 der Verordnung: §16 (1) Eine Einweisungskommission ist bei den örtlichen Räten zu bilden, denen staatliche Kindereinrichtungen unterstehen und die Notwendigkeit für eine zentral gelenkte Einweisung vorliegt (2) Der Einweisungskommission sollen entsprechend den örtlichen Bedingungen angehören: Mitglieder der ständigen Kommission für Gesundheitsund Sozialwesen und für Volksbildung, Vertreter von Betrieben, Leiterinnen von Kindereinrichtungen, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen. (3) Die örtlichen Räte übertragen die Verantwortung für die Leitung der Einweisungskommission einem für diese Tätigkeit geeigneten Kommissionsmitglied. (4) Der Einweisungskommission obliegt insbesondere: die Einflußnahme auf die den Erfordernissen entsprechende Nutzung der Kapazitäten der Kindereinrichtungen des Territoriums sowie auf die Einhaltung der pädagogischen und hygienischen Bedingungen bei der Aufnahme der Kinder; die Sicherung der zentralen Einweisung der Kinder in Wohnnähe, unabhängig von der kommunalen oder betrieblichen Rechtsträgerschaft der Kindereinrichtungen; die Gewährleistung der Bearbeitung der Anträge auf Aufnahme der Kinder gemäß den Grundsätzen der Verordnung. (5) Soweit bei den Räten der Städte bzw. Stadtbezirke in den Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen und Volksbildung Einweisungsstellen bestehen, unterstützen diese die Tätigkeit der Einweisungskommission. (6) Die Einweisungsstellen bearbeiten die Aufnahmeanträge, verschaffen sich ständig einen Überblick über die Belegung aller kommunalen und betrieblichen Kindereinrichtungen und bereiten unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Erfordernisse, der örtlichen Bedingungen und der sozialen Belange die zentrale Einweisung der Kinder vor und benachrichtigen die Antragsteller. (7) Zur kontinuierlichen Übernahme der Kinder von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens in Einrichtungen der Volksbildung sowie zur Einweisung von Geschwister- kindern arbeiten die Vertreter der Einweisungsstellen eng zusammen. (8) Die Leiterinnen der Kindereinrichtungen informieren die Einweisungsstelle bzw. die Einweisungskommission über frei werdende Plätze. (9) Die Neuanmeldungen erfolgen grundsätzlich bei den örtlichen Räten des Wohnsitzes der Eltern der Kinder. Zu § 13 der Verordnung: §17 (1) In den Kindereinrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens finden gesunde Kinder Aufnahme. Geschädigte Kinder werden in speziellen Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 aufgenommen. In Zweifelsfällen entscheidet der Kreisarzt. (2) In Kindergärten und Kinderwochenheimen der Volksbildung finden gesunde Kinder Aufnahme, deren Persönlichkeitsentwicklung in der Gruppe gewährleistet werden kann. In Zweifelsfällen entscheidet der Kreisschulrat. (3) Die ärztliche Bescheinigung bei Neuaufnahme bzw. Wiederaufnahme der Kinder nach Krankheit darf nicht älter als eine Woche sein. Sie muß übertragbare Krankheiten ausschließen, die Krippen- bzw. Kindergartenfähigkeit des Kindes bescheinigen und nach Erkrankung des Kindes die Diagnose der überstandenen Krankheit ausweisen.2 Zu § 14 der Verordnung: §18 Bei Inanspruchnahme der Freistellung von der Arbeit gemäß Verordnung vom 27. Mai 1976 über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 19 S. 269) entscheiden die Eltern, ob sie ihr bisher in der Kindereinrichtung befindliches Kind dort belassen. Sie haben weiterhin Anspruch auf den Platz in der Kindereinrichtung. §19 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 9. März 1977 Der Minister Der Minister für Gesundheitswesen für Volksbildung OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger M. Honecker 3 Anordnung vom 13. Januar 1970 zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern (GBl. II Nr. 10 S. 49) Bekanntmachung vom 21. März 1977 Hiermit wird bekanntgemacht, daß die nachstehenden Rechtsvorschriften durch den Ministerrat aufgehoben wurden: die Verordnung vom 6. August 1953 über Aufgaben und Organisation der Krippen und Säuglingsheime als Einrichtungen des Gesundheitswesens (GBl. Nr. 91 S. 922); die Verordnung vom 22. März 1973 über die Einweisung und Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderkrippen und Dauerheime (GBl. I Nr. 20 S. 181). Berlin, den 21. März 1977 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Ausgehend von den dargelegten wesentlichen. Gefährdungsmonen-ten, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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