Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 5

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 5 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 5); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 11. Januar 1977 5 renden Erzeugnisse, der Nomenklatur der zentral zu bilanzierenden Konsumgüter und der weiteren in den Orientierungen für die Überbietung der staatlichen Planauflagen enthaltenen Erzeugnisse sind von den Ministerien der Staatlichen Plankommission bis zum 7. März 1977 gemäß Anlage 1 Ziff. 2 zu übergeben. Die bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe haben das zusätzliche Aufkommen aus den Verpflichtungen der Betriebe und Kombinate zur Überbietung der staatlichen Planauflagen und seine Verwendung in die Überarbeitung der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen im I. Quartal 1977 gemäß Ziff. 6 einzubeziehen. 4. Die Betriebe und Kombinate haben zur Sicherung der volkswirtschaftlichen Bilanzierung der von den Werktätigen im Prozeß der weiteren Arbeit mit den Gegenplänen übernommenen Verpflichtungen zur Überbietung der staatlichen Planauflagen an die übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe Kennziffern über die Höhe der Verpflichtungen gemäß Anlage 1 zu übergeben. Betriebe, die gemäß Anordnung vom 20. November 1974 über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976 bis I960 (Sonderdruck Nr. 775 a des Gesetzblattes) in reduziertem Umfang planen, reichen nur solche Kennziffern aus den Vordrucken gemäß Anlage 1 ein, die dem vereinfachten Planungsverfahren entsprechen. Die wirtschaftsleitenden Organe übergeben die zusammengefaßten Kennziffern und Informationen gemäß Anlage 1 an das übergeordnete Ministerium bzw. andere . zentrale Staatsorgan oder den Rat des Bezirkes. Die Fachorgane der Räte der Bezirke übergeben außerdem die zusammengefaßten Kennziffern an die zuständigen Ministerien. Die Minister, Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und Vorsitzenden der Räte der Bezirke übergeben die für ihren Verantwortungsbereich zusammengefaßten Kennziffern gemäß Anlage 1 an die Staatliche Plankommission, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und die zuständigen Banken. Der Minister für Bauwesen reicht an die Staatliche Plankommission außerdem die Positionen zur Baubilanz je Bezirk gemäß Anlage 2 ein, bei denen auf Grund der zusätzlichen Bauproduktion aus den Gegenplänen der Betriebe und Kombinate Erhöhungen eintreten. 5. Für die Übergabe der Kennziffern und Informationen aus den Gegenplänen und den Bilanzen gemäß den Anlagen 1 bis 3 gelten folgende Termine: von den Betrieben an die wirt- schaftsleitenden Organe bzw. an die den Ministerien unterstellten Kombinate bis 21. Februar 1977 von den wirtschaftsleitenden Organen und den Ministerien unterstellten Kombinaten an die Ministerien sowie von den Fachorganen der Räte der Bezirke an die zuständigen Ministerien bis 28. Februar 1977 von den Ministerien, anderen zentralen Staatsorganen und Räten der Bezirke an die Staatliche Plankommission, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und die Banken bis 7. März 1977 Die Minister haben außerdem für die in die Monatsaufgliederung einbezogenen staatlichen Plankennziffern die Aufgaben des Gegenplanes für das II. Quartal 1977 nach Monaten gegliedert der Staatlichen Plankommission zu übergeben. 6. Zur Nutzung’ aller Reserven für die Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1977 sind im I. Quartal 1977 die zum Jahresende vorhandenen Bestände durchzuarbeiten und die Bestandsreserven bilanz- und versorgungswirksam zu machen. Von den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen sind dazu bis 31. März 1977 die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen unter Berücksichtigung der Bestände per 31. Dezember 1976 bei den Lieferern und Verbrauchern gemäß der Konzeption zur weiteren Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiet der materiellen Umlaufmittel1 zu überarbeiten. Soweit erforderlich, sind die Bilanzanteile von den bilanzierenden Organen zu korrigieren. Die wirtschaftsleitenden Organe und die Industrieministerien haben in Abstimmung mit den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen bzw. mit den bilanzverantwortlichen Ministerien bis Ende Februar 1977 den geplanten Materialverbrauch mit dem Zifel der weiteren Senkung des spezifischen Verbrauchs durchzuarbeiten, bilanz- und versorgungswirksam zu machen sowie die verbesserten Materialeinsatzschlüssel bzw. Verbrauchsnormative zu konkretisieren und dem Ministerium für Materialwirtschaft vorzulegen. Die bilanzverantwortlichen Ministerien reichen bis zum 30. April 1977 der Staatlichen Plankommission die per 31. März 1977 überarbeiteten Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen der Staatsplannomenklatur, der weiteren zentral zu bilanzierenden Erzeugnisse und der Nomenklatur der zentral zu bilanzierenden Konsumgüter ein, in denen Veränderungen im Aufkommen und in der Verwendung auf Grund der zusätzlichen Produktion aus den Gegenplänen der Betriebe und Kombinate zur Überbietung der staatlichen Planauflagen und der Erschließung weiterer materialökonomischer Reserven erforderlich werden. Das-in den Gegenplänen zur Überbietung der staatlichen Planauflagen vorgesehene zusätzliche Aufkommen und seine Verwendung insgesamt und untergliedert nach Aufkommens- und Versorgungsbereichen ist durch die bilanzverantwortlichen Ministerien bis zum 7. März 1977 (gemäß dem Muster der Anlage 3) der Staatlichen Plankommission zu übergeben und in die Überarbeitung., der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen einzubeziehen. Die Ministerien können zur sortimentsgemäßen Untersetzung dieser Bilanzen von den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen weitere Bilanzinformationen anfordern. Materielle Stimulierung der weiteren Arbeit mit Gegenplänen zur Überbietung der staatlichen Planauflagen 7. Prämienfonds Bei gezielter Überbietung der staatlichen Planauflagen für Warenproduktion2 und Nettogewinn können die Betriebe für die bis 7. März 1977 erarbeiteten Gegenplanvorschläge weitere Zuführungen zum Prämienfonds planmäßig vorsehen, je 1 % der Überbietung der Warenproduktion2 2,5 % der staatlichen Aufgabe Prämienfonds, je 1 % der Überbietung des Nettogewinns 0,8 % der staatlichen Aufgabe Prämienfonds. Wurde die Anzahl der Arbeitskräfte (in VbE) mit der . staatlichen Planauflage gegenüber der staatlichen Aufgabe verändert, so ist für die Berechnung der Zuführun- 1 2 1 wurde den Ministerien gesondert übergeben 2 bzw. der für die Bildung des Prämienfonds anstelle der Warenproduktion festgelegten staatlichen Plankennzifler;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den durch die jeweiligen Ausgangslagen gesetzten rechtlichen Zugriffsmöglichkeiten von vornherein die aus den genannten Rechtsinstituten erwachsenden unterschiedlichen Rechtsstellungen der Betroffenen sowie die unterschiedlich rechtlich zulässigen Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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