Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 48

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 48 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 48); 48 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 16. März 1977 (3) Zur Stimulierung von Maßnahmen für die nachhaltige Beseitigung der Ursachen, die zur Anwendung eines Zinszuschlages geführt haben, kann die Bank Zinszuschläge bei termingerechter Erfüllung der vereinbarten Bedingungen teilweise oder ganz erstatten. Das gilt auch für Zinszuschläge gemäß § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 6. §13 Entscheidung von Streitigkeiten (1) Gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten kann bei der für die Kreditgewährung zuständigen Niederlassung der Bank Einspruch eingelegt werden. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, entscheidet das übergeordnete Bankorgan nach Beratung mit dem zuständigen Staatsorgan bzw. dem wirtschaftsleitenden Organ endgültig. (2) Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die Erfüllung des Kreditvertrages oder über eine von der Bank verlangte Änderung oder Aufhebung des Kreditvertrages ist das Staatliche Vertragsgericht zuständig. Schlußbestimmungen §14 (1) Für die bis zum 31. Dezember 1976 abgeschlossenen Verträge bleiben die vertraglich vereinbarten Bedingungen bestehen, sofern nicht die Regelung des Abs. 2 zur Anwendung kommt. (2) Die Zinsregelung dieser Anordnung findet auf alle nach dem 1. Januar 1977 ausgereichten Kredite Anwendung. §15 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 24. Dezember 1971 über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik in der Landwirtschaft Kreditanordnung Landwirtschaft (GBl. II Nr. 82 S. 726), Anordnung Nr. 2 vom 8. November 1972 über die Durchführung der Kredit- und Zinspolitik in der Landwirtschaft Kreditanordnung Landwirtschaft (GBl. II Nr. 68 S. 793). Berlin, den 15. Februar 1977 Der Präsident der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Schmidt Anordnung Nr. 21 über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik Stipendienordnung vom 23. Februar 1977 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend und dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft wird zur Änderung der Stipen- l Anordnung (Nr. 1) vom 28. August 1975 (GBl. I Nr. 39 S. 664) dienordnung vom 28. August 1975 (GBl. I Nr. 39 S. 664) folgendes angeordnet: §1 § 3 Abs. 3 Buchst, c erhält folgende Fassung: „c) Renten aus der Sozialpflichtversicherung, Versorgungen der Deutschen Post, der Deutschen Reichsbahn sowie andere Versorgungen und Renten in Höhe des den Mindestbruttolohn2 übersteigenden Betrages ohne Berücksichtigung der Zuschläge für den Ehegatten und die Kinder. Ausgenommen sind Ehrenpensionen, Renten aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung, Pflegegeld, Blindengeld, Sonderpflegegeld und Leistungen der Sozialfürsorge.“ §2 Die Absätze 2 und 3 des §4 erhalten folgende Fassung: „(2) Einkommen gemäß § 3 Abs. 2 Buchstaben a bis e sowie Abs. 3 Buchstaben b bis d bis zur Höhe des Mindestbruttolohnes2 sind bei der Stipendienberechnung nicht zu berücksichtigen. In diesen Fällen ist der Freibetrag gemäß Abs. 3 nicht abzusetzen. (3) Ein Freibetrag in Höhe des Mindestbruttolohnes2 ist von dem Einkommen gemäß § 3 Abs. 2 Buchstaben a bis e sowie Abs. 3 Buchstaben b bis d abzusetzen, wenn beide Elternteile berufstätig sind bzw. wenn ein Elternteil Rentner oder erwerbsunfähig ist. Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Stipendienordnung liegt vor: a) wenn durch ein amtsärztliches Attest die langfristige Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Sozialversicherung nachgewiesen ist, b) wenn ein Elternteil mindestens 3 schulpflichtige Kinder bzw. 2 Kinder unter 8 Jahren bzw. 1 Kind unter 3 Jahren in häuslicher Gemeinschaft versorgt.“ §3 Diese Anordnung tritt am 1. September 1977 in Kraft. Berlin, den 23. Februar 1977 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme 2 Z. Z. gilt die Verordnung vom 29. Juli 1976 über die Erhöhung des monatlichen Mindestbruttolohnes von 350 M auf 400 M und die differenzierte Erhöhung der monatlichen Bruttolöhne bis zu 500 M (GBl. I Nr. 28 S. 377). Anordnung über den Schutz der olympischen Symbole, Embleme und Bezeichnungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Februar 1977 In Übereinstimmung mit dem Nationalen Olympischen Komitee der Deutschen Demokratischen Republik und im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird folgendes angeordnet: §1 Im Interesse der Förderung der olympischen Idee in der Deutschen Demokratischen Republik werden die olympischen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit vor allen auf die umfassende und qualifizierte L.ösung sämtlicher der Linie obliegenden Aufgaben für die Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden rechts- und linksextremistischer Kräfte sowie über die von ihnen ausgehenden Aktivitäten gegen die Friedensund Entspannungspolitik und gegen die antiimperialistischen Kräfte.

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