Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 430

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 430 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 430); 430 Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 30. Dezember 1977 c) Maßnahmen zur Gewährleistung der rationellen und ordnungsgemäßen Durchführung der Fischfangoperationen einschließlich der Bestimmungen über die Zahl und Größe der Schiffe, das zu verwendende Fanggerät, Beschränkungen des Fanggeräts, Festlegung von Schonzeiten und Schongebieten und andere zum Schutz, zur Erhaltung und zur Vermehrung der Fischbestände und der anderen lebenden Ressourcen notwendige Maßnahmen. „ §6 Diese Verordnung berührt nicht die Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft der Deutschen Demokratischen Republik in internationalen Organisationen oder aus völkerrechtlichen Verträgen der Deutschen Demokratischen Republik mit anderen Staaten ergeben. §7 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden nach den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geahndet. §8 Die in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen werden nach Abschluß der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen unter Berücksichtigung der dort erzielten Ergebnisse überprüft. §9 Diese, Verordnung tritt am 22. Dezember 1977 in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1977 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Erste Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen vom 19. Dezember 1977 Auf Grund des § 52 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 26. Mai 1977 (GBl. I Nr. 20 S. 257) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: " §1 (1) Die nachstehenden, gemäß der Anlage 1 zur StVO vom 30. Januar 1964 in der Neufassung vom 20. Mai 1971 (GBl. II Nr. 51 S. 418) vor dem 1. Januai 1978 aufgestellten Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen sind durch Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen der Anlage 2 zur StVO vom 26. Mai 1977 zu ersetzen bzw., soweit sie nicht mehr erforderlich sind, zu .entfernen: 1. bis zum 15. Januar 1978: Bild 8 Bild 25 Bild 27 - Bild 28 - Bild 30 - Bild 36a Bild 41 Bild 57a b - Bild 59 Bild 60 Bild 60a Übergang für Fußgänger Verkehrsverbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen einschließlich der entsprechend verwendeten Symbole der Bilder 22 bis 24 Linksabbiegen verboten Rechtsabbiegen verboten Halteverbot Vorfahrt der Straßenbahn beachten Kreisverkehr Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei halbseitiger Straßensperrung Ampel für Fußgängerschutzweg Verkehrsteiler (Leuchtpilz) Verkehrsteiler (Leuchtsäule); 2. bis zum 31. Dezember 1978: Bild 19a Bild 19b Bild 29 Bild 37 Bild 40a Bild 44i Bild 45 Bild 48 Bild 48a Bild 48b Verkehrsverbot für Durchgangsverkehr Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art Parkverbot Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße beachten Gegenverkehr beachten Kurzparkplatz Vorsichtszeichen Schnellstraße Anfang Schnellstraße Ende Schnellstraße für PKW und Krafträder; 3. bis zum 31. Dezember 1979: Bild 16 Beschrankter Bahnübergang Bild 18 Unbeschrankter Bahnübergang (mehrglei- sig) Bild 39 Einbahnstraße Bild 44a Parkplatz nur für Taxifahrzeuge Bild 56 Wegweiser im Verlauf der Umleitungs- strecke. (2) Die Einführung der Farbzeichen, Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen entsprechend den Anlagen 1 und 2 zur StVO vom 26. Mai 1977 ist bis zum 31. Dezember 1980 abzuschließen. §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. Berlin, den 19. Dezember 1977 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Zweite Durchführungsbestimmung* 1 1 zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Erlaubnispflichtige Beförderung von Personen auf der Ladefläche von Anhängefahrzeugen und Lastkraftwagen vom 19. Dezember 1977 Auf Grund der §§ 48 Abs. 1 und 50 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 26. Mai 1977 (GBl. I Nr. 20 S. 257) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: §1 Der Erwerb, die Verlängerung und ’der Entzug der Erlaubnis für Fahrzeugführer zur Personenbeförderung auf der Ladefläche von Anhängefahrzeugen und Lastkraftwagen erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften.2 §2 (1) Die Erlaubnis zur Personenbeförderung für das Fahrzeug wird für die Dauer bis zu 3 Monaten erteilt. (2) Das zur Personenbeförderung vorgesehene Fahrzeug muß den dazu erlassenen Rechtsvorschriften entsprechen.3 Es sind Voraussetzungen zu schaffen, daß 1 1. DB vom 19. Dezember 1977 (GBl. I Nr. 38 S. 430) a Z; Z. gilt die Anordnung vom 26. August 1971 über den Betrieb von Kraftfahrzeugen im Personenverkehr (BO-Kraft) (Sonderdruck Nr. 711 des Gesetzblattes). 3 z. z. gelten: - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - vom 30. Januar 1964 (GBl. II Nr. 50 S. 373) in der Fassung der Verordnung vom 20. Mai 1971 zur Änderung der StVZO (GBl. II Nr. 51 S. 416) - Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 361/2 vom 2. Februar 1970 - Straßenfahrzeuge sowie Instandhaltungsanlagen für Kraftfahrzeuge (Sonderdruck Nr. 657 des Gesetzblattes) - TGL 39-252.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

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