Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 422

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 422 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 422); 422 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 28. Dezember 1977 durch Testament bestimmten Erben, wenn diese Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sind und soweit nichts anderes bestimmt wird. In allen anderen Fällen sind die Ehrenzeichen und Urkunden an den Rat des Kreises zurückzugeben. (2) Ehrenzeichen und Urkunden ausgezeichneter Bürger anderer Staaten werden nach dem Tode nicht zurückgefordert. §9 (1) Geldzuwendungen zu staatlichen Auszeichnungen werden nur an Einzelpersonen und Kollektive sowie an Betriebe, denen der Ehrentitel „Betrieb der sozialistischen Arbeit“ verliehen wird, und nur dann gewährt, wenn das in den Ordnungen über die Verleihung festgelegt ist. (2) Geldzuwendungen zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen werden als einmalige Prämie gewährt. Andere Formen der Geldzuwendungen, die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses festgelegt wurden, werden in den Ordnungen über die Verleihung staatlicher Auszeichnungen geregelt. (3) Mit der Verleihung staatlicher Auszeichnungen an aktive Sportler ist keine Geldzuwendung verbunden. (4) Die Verleihung staatlicher Auszeichnungen an Bürger und Kollektive anderer Staaten ist, mit Ausnahme der Verleihung von Preisen, nicht mit Prämien verbunden. Ausgenommen davon sind Bürger sozialistischer Staaten, die während ihrer Tätigkeit in Betrieben und Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik ausgezeichnet werden, und Bürger anderer Staaten, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis mit Organen, Betrieben und Einrichtungen der DDR stehen. Sie erhalten die in den Ordnungen über die Verleihung staatlicher Auszeichnungen vorgesehene Prämie. §10 (1) Vorschläge zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen, die nicht in dem Organ, Betrieb bzw. der Einrichtung ausgewählt werden, in dem der Werktätige beschäftigt ist, sind durch den Vorschlagenden mit dem Leiter dieses Organs, Betriebes oder der Einrichtung abzustimmen. (2) Die Leiter der Organe und Betriebe sind dafür verantwortlich, daß Vorschläge zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen entsprechend den geltenden Regelungen mit den dafür zuständigen Leitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und der anderen gesellschaftlichen Organisationen abgestimmt und, ausgehend von den in den Ordnungen über die Verleihung staatlicher Auszeichnungen getroffenen Festlegungen, an das zuständige übergeordnete Organ eingereicht werden. (3) Vors'chläge zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen gemäß Abschnitt I und II der Anlage an Veteranen der Arbeit und andere Bürger, die nicht in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, sind in der Regel durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke zu unterbreiten. (4) Vorschläge zur Verleihung staatlicher Auszeichnungen gemäß Abschnitt I und II der Anlage an freischaffende Künstler sind durch die Vorschlagsberechtigten mit dem Minister für Kultur abzustimmen. §n Die Ordnungen über die Verleihung der bereits gestifteten staatlichen Auszeichnungen erlassen der Staatsrat, der Ministerrat oder der Nationale Verteidigungsrat entsprechend ihrer Zuständigkeit. ’12 (1) Über die Aberkennung staatlicher Auszeichnungen entscheidet derjenige, der die staatliche Auszeichnung .verliehen hat. Über die Aberkennung mehrerer staatlicher Auszeichnungen eines Bürgers entscheidet der Leiter des Staatsorgans, dem die Entscheidung uoer die höchste staatliche Auszeichnung obliegt. (2) Anträge auf Aberkennung staatlicher Auszeichnungen sind von dem für die Verleihung staatlicher Auszeichnungen Vorschlagsberechtigten zu stellen. Die Anträge auf Aberkennung bedürfen in der Regel der Zustimmung des Leiters, der Parteiorganisation der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Gewerkschaftsorganisation des Organs bzw. Betriebes, in welchem der zur Aberkennung staatlicher Auszeichnungen vorgeschlagene Bürger beschäftigt ist oder war. (3) Anträge auf Aberkennung staatlicher Auszeichnungen durch den Vorsitzenden des Staatsrates, den Vorsitzenden des Ministerrates oder den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates sind durch die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Vorsitzenden der Räte der Bezirke oder die zentralen Leitungen der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen bei der Abteilung Kader beim Ministerrat einzureichen. (4) Die Entscheidung über die Aberkennung ist dem Antragsteller und durch diesen dem betroffenen Bürger mitzuteilen. Der Antragsteller zieht die Ehrenzeichen und Urkunden ein. (5) Eine rechtskräftige Verurteilung gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes ist durch das Gericht dem zuständigen Rat des Kreises mitzuteilen. Der Rat des Kreises zieht die Ehrenzeichen und Urkunden ein und stellt sie dem Organ oder Betrieb zu, durch dessen Leiter die staatliche Auszeichnung verliehen wurde. §13 (1) Die Zustimmung zur Annahme von Auszeichnungen anderer Staaten, die durch Staatsoberhäupter verliehen werden, erteilt der Vorsitzende des Staatsrates. (2) Die Zustimmung zur Annahme weiterer Auszeichnungen anderer Staaten *und internationaler Organisationen erteilt, soweit die Absätze 3 und 4 nicht zutreffen, der Vorsitzende des Ministerrates (3) Die Zustimmung zur Annahme bereichsspezifischer staatlicher Auszeichnungen und anderer Auszeichnungen sozialistischer Staaten erteilen die Minister, die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke für ihren Verantwortungsbereich. (4) Die Zustimmung zur Annahme von Auszeichnungen gesellschaftlicher Organisationen anderer Staaten und internationaler gesellschaftlicher Organisationen erteilen die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen für ihren Verantwortungsbereich. §14 (1) Die Höhe der Ordnungsstrafe gemäß § 10 des Gesetzes beträgt 10 M bis 300 M. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises für Inneres. §15 Der Ministerrat regelt das Tragen der Ehrenzeichen zu staatlichen Auszeichnungen. §16 (1) Dieser Beschluß tritt am 1. Januar 1978 in Kraft (2) Mit der Veröffentlichung der gemäß § 11 zu erlassenden Ordnungen über die Verleihung staatlicher Auszeichnungen treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 28. Mai 1954 über die Auszeichnung für Errettung von Menschen aus Lebensgefahr (GBl. Nr. 56 S. 565) 2. Verordnung vom 13. November 1958 über die Stiftung der „Hufeland-Medaille“ (GBl. I Nr. 68 S. 841) 3. Verordnung vom 22. Januar 1959 über die Bestätigung der Ordnungen über die Verleihung von staatlichen Auszeichnungen (GBl. I Nr. 17 S. 181);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 422 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 422) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 422 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 422)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung zu chädigen. Im strafrechtlichen Sinne umfaßt der Terror gemäß, Strafgesetzbuch einerseit die Begehung von Gewaltakten, um Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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