Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 411

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 411 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 411); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 14. Dezember 1977 411 mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang des Auflagenbescheides bei dem Leiter des Organs einzulegen, dessen Mitarbeiter die Auflage erteilt hat. Uber die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Leiter des übergeordneten Organs zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist .davon zu informieren. Der Leiter des übergeordneten Organs hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden, soweit in Rechtsvorschriften keine andere Frist festgelegt ist. Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder züzusenden. (2) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sofern dies nicht bei der Erteilung der Auflage wegen unmittelbarer Gefahr für die Gesundheit der Werktätigen ausgeschlossen wurde. VI. Ordnungsstrafbestimmungen §32 (1) Wer als Leiter, leitender Mitarbeiter oder Sicherheitsinspektor a) vorsätzlich oder fahrlässig auf dem Gebiet des Gesund-heits- und Arbeitsschutzes in Rechtsvorschriften oder betrieblichen Regelungen festgelegte Pflichten verletzt oder einer Auflage der Arbeitsschutzinspektoren bzw. der Beauftragten staatlicher Organe mit Befugnissen zur Kontrolle, Anleitung und Überwachung auf speziellen Gebieten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zuwiderhandelt, b) vorsätzlich einen Arbeitsschutzinspektor oder einen Beauftragten staatlicher Organe mit Befugnissen zur Kontrolle, Anleitung und Überwachung auf speziellen Gebieten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes an der Erfüllung seiner Kontrollpflichten hindert, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M belegt werden. (2) Ist eine vorsätzliche Handlung gemäß Abs. 1 aus Vorteilsstreben oder anderen, die gesellschaftlichen Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden, oder ist ein größerer Sachschaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der Arbeitsschutzinspektionen, den Leitern der Inspektionen des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung und den Technischen Überwachungen im Bereich der bewaffneten Organe im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die Befugnis der Leiter anderer staatlicher Organe gemäß § 30 Abs: 1 zur Durchführung von Ordnungsstrafverfahren wird hiervon nicht berührt. (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). VII. VII. Schlußbestimmungen §33 (1) Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches, die den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz betreffen, diese Verordnung und die Festlegungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes in anderen Rechtsvorschriften finden für die Mitgliedschaftsverhältnisse in den sozialistischen Produktionsgenossenschaften entsprechende Anwendung. (2) Die Vorsitzenden der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und die Leiter ihrer kooperativen Einrichtungen haben die in den Rechtsvorschriften für den Betriebsleiter festgelegten Aufgaben auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes entsprechend zu erfüllen. (3) Für die Abteilungsleiter, Bereichsleiter, Brigadiere, Leiter von Arbeitsgruppen oder anderen Arbeitsbereichen in den sozialistischen Produktionsgenossenschaften und ihren kooperativen Einrichtungen gelten die für leitende Mitarbeiter zutreffenden Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes entsprechend. §34 ' ' ■ Durchführungsbestimmungen erläßt der Staatssekretär für Arbeit und Löhne und im Rahmen seiner Zuständigkeit der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung in Abstimmung mit den zuständigen Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §35 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 22. September 1962 zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb Arbeitsschutzverordnung (GBl. II Nr. 79 S. 703; Ber. Nr. 81 S. 721), 2. Zweite Arbeitsschutzverordnung vom 5. Dezember 1963 (GBl. II 1964 Nr. 3 S. 15), 3. Dritte Verordnung vom 30. Mai 1974 zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb Arbeitsschutzverordnung (GBl. I Nr. 29 S. 285), 4. Zweite Durchführungsbestimmung vom 23. Juli 1964 zur Arbeitsschutzverordnung Gestaltung und Erlaß von Arbeitsschutzanordnungen einschließlich Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen (GBl. II Nr. 80 S. 689), 5. Dritte Durchführungsverordnung vom 13. August 1964 zum Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften in der sozialistischen Landwirtschaft (GBl. II Nr. 86 S. 733), 6. Anordnung vom 24. November 1964 über den Gesundheitsund Arbeitsschutz sowie Brandschutz in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBl. II Nr. 126 S. 1036), 7. Ziff. 40 der Anlage 1 zur Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363), 8. Ziffern 20 und 25 der Anlage zur Verordnung vom 24. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. II Nr. 54 S. 465; Ber. Nr. 61 S. 544), 9. Arbeitsschutzanordnung 1 vom 23. Juli 1952 Allgemeine Vorschriften (GBl. Nr. 106 S. 691) und 10. §§ 1 und 2, 5, 7 und 9 bis 14 der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 3/1 vom 20. Juli 1966 Schützgüte der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren (GBl. II Nr. 87 S. 563). Berlin, den 1. Dezember 1977 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: W. Krolikowski Erster Stellvertreter des Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der den Aufklärungsorganen übertragenen Aufgaben sind die Inoffiziellen Mitarbeiter. Inoffizielle Mitarbeiter der Diensteinheiten der Aufklärung Staatssicherheit sind Bürger der und anderer Staaten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der sogenannten Notaufnahmelager zur Erlangung geheimzuhaltender und anderer interessierender Informationen auf militärischem, wirtschaftlichem und politischem Gebiet sowie aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der DDR.

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