Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 408

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 408 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 408); 408 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 14. Dezember 1977 den von einem Unfall Betroffenen ist eine gesonderte Unfallmeldung zu erstatten; b) meldepflichtige Berufskrankheiten sowie entsprechende Verdachtsfälle nach Bekanntwerden unverzüglich der Arbeitshygieneinspektion des zuständigen Rates des Bezirkes bzw. Medizinischen Dienstes zu melden; c) Massenunfälle und -erkrankungen, tödliche Arbeitsunfälle und Arbeitsunfälle mit schweren Körperschäden sofort fernmündlich, fernschriftlich oder telegrafisch dem zuständigen Kreisarzt, dem übergeordneten Organ und der zuständigen Arbeitsschutzinspektion zu melden. Bedeutende Sachschäden, die mit Mängeln im Gesundheitsund Arbeitsschutz Zusammenhängen können, sind in gleicher Weise dem übergeordneten Organ und der zuständigen Arbeitsschutzinspektion zu melden. Über alle aufgeführten Ereignisse ist gleichzeitig die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu informieren. ■ . II. Aufgaben der Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, der Vorsitzenden der örtlichen Räte sowie der Leiter der wirtschaftsleitenden und ihnen gleichgestellten Organe §18 Der Staatssekretär für Arbeit und Löhne ist im Rahmen seiner Zuständigkeit verantwortlich für die Ausarbeitung gesamtstaatlicher Grundsätze der Leitung und Planung des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes sowie für die Vorbereitung entsprechender Entscheidungen des Ministerrates. Das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne hat insbesondere / a) den zuständigen zentralen Staatsorganen Planaufgaben des Gesundheits- und Arbeitsschutzes Vorzuschlagen und bei der Koordinierung entsprechender Aufgaben der zentralen Staatsorgane mitzuwirken; b) in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen sowie mit Zustimmung des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes die Systematik der Grundlagenstandards des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes und der Arbeitsschutzanordnungen einschließlich der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen zu bestimmen sowie die Ausarbeitung und Gestaltung dieser Rechtsvorschriften zu koordinieren; c) Grundsätze für die Gestaltung sicherer und erschwernisfreier Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten sowie für die Aus- und Weiterbildung im Gesundheits- und Arbeitsschutz herauszugeben; d) die Sicherheitsinspektoren der zentralen Staatsorgane und die Ämter für Arbeit und Löhne bei den Räten der Bezirke auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes fachlich anzuleiten und in ihrer Tätigkeit zu unterstützen; e) die internationalen Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes auszuwerten und an der weiteren Entwicklung auf diesem Gebiet im internationalen Maßstab, insbesondere durch Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsländern des RGW, mitzuwirken; f) auf die bedarfsgerechte Bereitstellung und die Qualität der sicherheitstechnischen Mittel, Körperschutzmittel sowie Meß- und Prüfgeräte zur Ermittlung von Gefährdungen bzw. Erschwernissen Einfluß zu nehmen. Es hat die Staatsplan- und Ministeriumsbilanzen für diese Mittel und Geräte zu bestätigen. ' §19 (1) Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Vorsitzenden der örtlichen Räte sowie die Leiter der wirtschaftsleitenden und ihnen gleichgestellten Organe haben, durch Anleitung, Koordinierung und Kontrolle zu sichern, daß der Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz in alle Phasen des Reproduktionsprozesses einbezogen und ständig vervollkommnet wird. Das schließt ein, Voraussetzungen für die Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Erfüllung von Auflagen der Organe gemäß den §§ 293 und 294 des Arbeitsgesetzbuches zu schaffen. (2) Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane, die Vorsitzenden der örtlichen Räte sowie die Leiter der wirtschaftsleitenden und ihnen gleichgestellten Organe haben zur Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Gesundheits- uncEArbeitsschutz Sicherheitsinspektoren einzusetzen bzw. Sicherheitsinspektionen zu bilden. Die Sicherheitsinspektoren bzw. Leiter der Sicherheitsinspektionen sind grundsätzlich den Leitern der genannten Organe direkt zu unterstellen. (3) Die Entwicklung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes, insbesondere der erreichte Stand der Arbeitssicherheit und der arbeitshygienischen Bedingungen, die Ursachen der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsschäden sowie Brände und Havarien, ist regelmäßig zu analysieren und mit den Leitern der direkt unterstellten Organe und Betriebe im Rahmen ihrer Rechenschaftslegungen auszuwerten. Die Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes hat vorrangig über die planmäßige Entwicklung von Wissenschaft und Technik zii erfolgen. § 20 Rechtsvorschriften (1) Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit Rechtsvorschriften des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes zu erlassen bzw. für den Erlaß durch den Leiter des zuständigen zentralen Staatsorgans vorzubereiten. Die Fest-' legungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie - Brandschutz in Rechtsvorschriften sind insbesondere auf die Gewährleistung sicherer und erschwernisfreier Arbeitsbedingungen entsprechend den im § 3 genannten Gestaltungsforderungen zu richten. (2) Verallgemeinerungsfähige Forderungen zur Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes sind in staatlichen Standards festzulegen.2 Ist in Ausnahmefällen die Ausarbeitung neuer bzw. die Überarbeitung geltender Arbeitsschutzanordnungen (ASAO) einschließlich Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen (ABAO) erforderlich, so bedarf dies der Zustimmung des Staatssekretärs für Arbeit und Löhne, des Ministers für Gesundheitswesen und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. (3) The Arbeitsschutzanordriungen sind in Abstimmung mit den Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane, für deren Bereich sie ebenfalls gelten, und mit Zustimmung des Staatssekretärs für Arbeit und Löhne, des Ministers für Gesundheitswesen und der Zentralvorstände der zuständigen Industriegewerkschaften oder Gewerkschaften zu erlassen. Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen sind darüber hinaus mit Zustimmung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu erlassen. (4) Die Leiter der den Betrieben übergeordneten Organe haben den Leiter des zuständigen zentralen Staatsorgans in Kenntnis zu setzen, wenn sie den Erlaß spezieller Rechtsvorschriften für Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten für erforderlich halten. §21 Sonderregelungen (1) Für Abweichungen von Festlegungen des Gesundheitsund Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes in staatlichen Stan- 2 z. Z. gilt die Sechste Du führungsbestimmung vom 26. Juni 1974 zur Standardisierungsveroraiiang - Standardisierung von Forderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes (GBl. 1 Nr. 35 S. 334).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten. Besonders aktiv traten in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit eine Rolle spielen.

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