Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 406

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 406 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 406); 406 Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 14. Dezember 1977 der Arbeitssicherheit und der arbeitshygienischen Bedingungen, die Ursachen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsschäden sowie Bränden und Havarien. Er hat Maßnahmen zur weiteren Vervollkommnung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes und zur Entwicklung einer gesunden Lebensführung festzulegen und durchzusetzen. (2) Die Anzahl, Ursachen und begünstigenden Faktoren der Wegeunfälle sowie der Unfälle bei organisierten gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Tätigkeiten sind mindestens jährlich zu analysieren. Die Ergebnisse sind in die im Abs. 1 genannte Analyse aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten ist darauf Einfluß zu nehmen, daß Unfallgefahren beseitigt werden. (3) Der Betriebsleiter hat- die Ergebnisse der Analyse in seine Rechenschaftslegungen einzubeziehen. (4) Der Betriebsleiter hat festzulegen, welche leitenden Mitarbeiter für ihre Verantwortungsbereiche Analysen anzufertigen haben. Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten §3 I (1) Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten sind so zu gestalten, daß sichere und erschwernisfreie Arbeitsbe- dingungen ohne die Anwendung zusätzlicher Schutzmaßnah- j men gewährleistet werden. . (2) Kann die Forderung gemäß Abs. 1 aus zwingenden Gründen nicht verwirklicht werden, sind technische Mittel zur Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes mit möglichst umfassender und zwangsläufiger Wirkung einzusetzen. (3) Kann der Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen aus zwingenden Gründen durch technische Maßnahmen nicht oder nur unvollkommen erreicht werden, sind weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Körperschutzmittel und spezielle Verhaltensregeln) anzuwenden. §4 (1) Der Betrieb hat die Schutzgüte der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten zu gewährleisten. Schutzgüte liegt vor, wenn die in Rechtsvorschriften und betrieblichen Regelungen festgelegten technischen und technologischen Forderungen zur Gewährleistung sicherer und erschwernisfreier Arbeitsbedingungen erfüllt sind. Die Gewährleistung der Schutzgüte ist Bestandteil aller Phasen des Reproduktionsprozesses. Sie ist insbesondere im Rahmen der Qualitätsentwicklung einschließlich der Qualitätssicherung und -kon-trolle sowie der Instandhaltung und Rekonstruktion, unter Nutzung der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation zu verwirklichen. (2) Werden Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten nicht bestimmungsgemäß eingesetzt, hat der Anwender Schutzgüte zu gewährleisten. §5 (1) Der Betrieb hat über die Erfüllung der in den §§ 3 und 4 genannten Forderungen einen schriftlichen Nachweis über die Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes (GAB-Nachweis) zu führen. Dieser Nachweis ist zu erbringen a) in Arbeitsstufen der Entwicklung von Erzeugnissen und Verfahren sowie der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen; b) für die Beurteilung von Prüfunterlagen durch Aufsichtsund Kontrollorgane auf deren Verlangen; c) vor Übergabe von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Arbeitsstätten und entsprechenden Konstruktions- und Projektierungsunterlagen; d) nach der Rekonstruktion bzw. Grundinstandsetzung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten sowie nach der Ver- änderung von Arbeitsverfahren, die Auswirkungen auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz haben können. Der Betriebsleiter hat festzulegen, welche leitenden Mitarbeiter für die Nachweisführung verantwortlich sind. (2) Der GAB-Nachweis muß insbesondere ausweisen a) die Hauptmerkmale der gesundheitsschutz- und arbeits-schutz- sowie brandschutztechnischen Lösung; b) Abweichungen von Rechtsvorschriften auf Grund von Aüsnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen; c) die noch verbleibenden Gefährdungen und Erschwernisse sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung schädlicher Auswirkungen. §6 In Wirtschaftsverträgen sind die Forderungen zur Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes zu vereinbaren, die nicht oder für die jeweiligen Bedingungen nicht ausreichend in Rechtsvorschriften festgelegt sind. Für Importverträge gelten die hierfür erlassenen Bestimmungen.! §7 Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes haben der Betriebsleiter und die für den GAB-Nachweis verantwortlichen leitenden Mitarbeiter die Erkenntnisse und Erfahrungen der Schutzgütekommissionen zu berücksichtigen. Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Schutzgütekommissionen werden in Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung geregelt. §8 Bei der Bestimmung der Zeitabstände für die Überprüfung der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten gemäß § 205 Abs. 3 des Arbeitsgesetzbuches ist insbesondere vom Zustand und von der Beanspruchung der Technik, den Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, den Bränden und Havarien sowie den Vorgaben für die Nutzung und planmäßig vorbeugende Instandhaltung der Arbeitsmittel und Arbeitsstätten auszugehen. §9 Der Anwender ist verpflichtet, Mängel des Gesundheitsund Arbeitsschutzes sowie. Brandschutzes an neuerworbenen Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten unverzüglich dem Betrieb zu melden, der für die Entwicklung, die Herstellung, den Import bzw. die Instandhaltung verantwortlich ist. Dieser Betrieb hat die Anwender unverzüglich über die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Einschränkung noch vorhandener Gefährdungen zu informieren. Maßnahmen zur arbeitsmedizinischen Betreuung §10 (1) Der Betriebsleiter hat zur Gewährleistung der arbeitsmedizinischen Betreuung der Werktätigen gemäß den §§ 207 bis 210 des Arbeitsgesetzbuches zu sichern, daß a) in regelmäßigen Betriebsbegehungen und durch Analysen gemäß § 2 die Arbeitsbedingungen und der gesundheitsgerechte Einsatz der Werktätigen kontrolliert werden. Dabei ist eng mit dem Leiter der Einrichtung des Betriebsgesundheitswesens, dem Betriebskomitee des Deutschen Roten Kreuzes der DDR bzw. den Gesundheitshelfern und Vertretern der Betriebsgewerkschaftsleitung' zusammenzuarbeiten; b) alle Werktätigen des Betriebes, die nach den Rechtsvorschriften arbeitsmedizinisch zu betreuen sind, zu den vereinbarten’ Terminen an den Untersuchungen in der i z. z. gut die Vierte Durchführungsverordnung vom 16. Mai 1973 zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Sicherung des Exports und des Imports (GBL I Nr. 29 S. 277).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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