Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 389

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 389 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 389); Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 2. Dezember 1977 389 zahlten Betrages kann gegen den Werktätigen nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 84 geltend gemacht werden. §101 Erleidet ein Werktätiger einen Arbeitsunfall bzw. ist ein Werktätiger an einer Berufskrankheit erkrankt, weil der Betrieb seine Pflichten im Gesundheits- und Arbeitsschutz verletzt hat, so sind vom Betrieb die im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall bzw. der Berufskrankheit gewährten Sach-und Geldleistungen der Sozialversicherung zu erstatten. Die Verpflichtung zum Schadenersatz entfällt, wenn der Betrieb die Umstände, die zum Schaden geführt haben, trotz Ausnutzung aller ihm durch die sozialistischen Produktionsverhältnisse gegebenen Möglichkeiten nicht abwenden konnte. § 102 Für die Entscheidung von Streitfällen über Ansprüche der Verwaltung der Sozialversicherung der Kreis- bzw. Stadtvorstände des FDGB gegen Betriebe gemäß den §§ 99 bis 101 sind die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des FDGB zuständig. XVI. Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB §103 Aufgaben und Rechte (1) Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB führt gemäß § 276 des Arbeitsgesetzbuches im Auftrag der Vorstände des FDGB die Aufgaben der Sozialversicherung der Arbeiter Und Angestellten durch. Sie hat das Recht, die Berechnung und Auszahlung der Geldleistungen der Sozialversicherung sowie die ordnungsgemäße Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Unfallumlage in den Betrieben zu kontrollieren. Sie unterstützt die Betriebsgewerkschaftsleitungen bei der Kontrolle der von den Betrieben zu berechnenden und auszuzahlenden Geldleistungen der Sozialversicherung. (2) Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB hat das Recht, die Verwendung der Mittel der Sozialversicherung in den Einrichtungen des Gesundheitswesens zu kontrollieren und die verordneten und gelieferten Sachleistungen zu überprüfen. (3) Über die Gewährung von Körperersatzstücken und größeren Hilfsmitteln entscheidet die Verwaltung der Sozialversicherung des Kreis- bzw. Stadtvorstandes des FDGB. (4) Die beim Freien Deutschen Gewerkschaftsbund bestehende Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB ist juristische Person. XVII. Schlußbestimmungen §104 Erlaß von Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erläßt der Staatssekretär für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit den Leitern der zu- ständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §105 Anpassungsbestimmung Wird in anderen Rechtsvorschriften auf Regelungen verwiesen, die gemäß § 106 Absätze 2 und 3 außer Kraft gesetzt bzw. für Arbeiter und Angestellte nicht mehr anwendbar sind, treten an die Stelle dieser Regelungen die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches gemäß § 12 des dazu erlassenen Einführungsgesetzes vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 228) 'sowie die entsprechenden Bestimmungen dieser Verordnung. §106 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. §§ 3 bis 7, § 13 Abs. 2, § 20 Abs. 3 und § 21 der Verordnung vom 24. Januar 1962 über die Besoldung der Wehrpflichtigen für die Dauer des Dienstes in der Nationalen Volksarmee (Besoldungsverordnung) (GBl. II Nr. 7 S. 49), §§ 1 und 2, §§ 4 bis 6, §§ 8, 9 Abs. 2 und §§11 bis 13 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 24. Mai 1962 zur Verordnung über die Besoldung der Wehrpflichtigen für die Dauer des Dienstes in der Nationalen Volksarmee (Besoldungsverordnung) (GBl. II Nr. 40 S. 355); 2. Verordnung vom 14. November 1974 über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten SVO (GBl. I Nr. 58 S. 531), Erste Durchführungsbestimmung vom 14. November 1974 zur Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (GBl. I Nr. 58 S. 543). (3) Ab 1. Januar 1978 sind für die Arbeiter und Angestellten nicht mehr anzuwenden: 1. Verordnung vom 27. Mai 1976 über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 19 S. 269), Erste Durchführungsbestimmung vom 4. Juni 1976 zur Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 19 S. 271), Zweite Durchführungsbestimmung vom 14. Juli 1976 zur Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 27 S. 369), Dritte Durchführungsbestimmung vom 1. Oktober 1976 zur Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft (GBl. I Nr. 41 S. 488); 2. Anordnung vom 14. Juli 1976 über die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft für Studentinnen, Aspirarv tinneri sowie Mütter im Lehrverhältnis (GBl. I Nr. 27 S. 369). . Berlin, den 17. November 1977 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 389 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 389) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 389 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 389)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist die sozialistische Gesetzlichkeit streng einzuhalten, die Menschenwürde und die Persönlichkeit des Verhafteten zu achten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X