Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 384

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 384 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 384); 384 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 2. Dezember 1977 (2) Sind keine Bestattungskosten entstanden, steht die Bestattungsbeihilfe dem Ehegatten, den Kindern oder den Eltern in dieser Reihenfolge zu. (3) Die Zahlung der Bestattungsbeihilfe an den Anspruchs-berechtigten erfolgt bei Vorlage einer gebührenfreien Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung eines Todesfalles mit dem Vermerk „zum Zwecke der Sozialversicherung“. §61 Überführungskosten Ist ein Werktätiger, Familienangehöriger oder anderer Anspruchsberechtigter auf Sachleistungen in einem Krankenhaus oder in einer Kureinridrtung verstorben, werden die Überführungskosten nach den Richtlinien des Bundesvorstandes des FDGB übernommen, wenn die Fahr- bzw. Transportkosten für die Einweisung in das Krankenhaus oder die Kureinrichtung von der Sozialversicherung getragen werden. XII. Sonstige Bestimmungen für Werktätige, die im Bergbau beschäftigt sind §62 Bergbauliche Betriebe (1) Die Bestimmungen der §§ 64 bis 66 gelten nur für Werktätige, die in bergbaulichen Betrieben beschäftigt bzw. diesen Werktätigen gleichgestellt sind, sowie für denen Familienangehörige. (2) Bergbauliche Betriebe sind alle Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Rohstoffe mit bergbaulichen Technologien gewonnen werden. Dazu gehören auch die Aufschluß-und Instandhaltungsbetriebe des Bergbaus sowie die Aufbereitungsanlagen, Brikettfabriken, Kalifatoriken, Kokereien und Schwelereien, die mit den Bergbaubetrieb! betrieblich Zusammenhängen. Welche Betriebsteile von Großbetrieben oder Kombinaten mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Aufgaben (NE-Hüttenbetriebe, Kraftwerke, Entgasungs- und Vergasungsbetriebe, Kokereien u. a.) als bergbauliche Betriebe gelten, entscheiden die im Abs. 5 genannten Organe. (3) Salinen und die Betriebe des Industriezweiges Steine und Erden, soweit sie nicht überwiegend unter Tage betrieben werden bzw.' nicht Nebenbefriebe eines bergbaulichen Betriebes sind, sind keine bergbaulichen Betrieb (4) In Ausnahmefällen können a) einzelne Betriebsabteilungen nicht bergbaulicher Betriebe, in denen bergmännische Tätigkeit verrichtet wird, den bergbaulichen Betrieben gleichgestellt werden, to) Werktätige, die nicht in bergbaulichen Betrieben beschäftigt sind, aber bergmännische Tätigkeit verrichten, den in bergbaulichen Betrieben beschäftigten Werktätigen gleichgestellt werden. Für den Vorschlag und die Entscheidung gelten die Bestimmungen des Abs. 5. (5) Ob ein Betrieb als bergbaulicher Betrieb anzusehen ist, entscheidet in Zweifelsfällen auf Vorschlag des Zentralvorstandes der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft die Oberste Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik in- Ütoereänstimmüng mit dem Bundesvorstand des FDGB. §63 Gleichgestellte Werktätige Werktätige, die außerhalb v&n bergbaulichen Betrieben überwiegend für den Bergbau tätig sind, sind den in bergbaulichen Betrieben beschäftigten Werktätigen gleichgestellt, wenn die in der Anlage 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. §64 Ergänzungsbestimmungen für die Krankengeldberechnung In bergbaulichen Betrieben beschäftigte Werktätige erhalten, wenn es für sie günstiger, ist, anstelle des Krankengeldes gemäß § 26 Absätze 1 bis 4 ab 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit im Kalenderjahr ein Krankengeld in Höhe von 50% des auf einen Arbeitstag entfallenden beitragspflichtigen Bruttodurchschnittsverdienstes und, Zuschläge in Höhe von 4% dieses Durchschnittsverdienstes für den Ehegatten und jedes Kind. Dieses Krankengeld einschließlich der Zuschläge darf 90% des täglichen Nettodurch-schnittsverdienstes nicht übersteigen. §65 Geburtenbeihilfe für Familienangehörige Weibliche Familienangehörige der in bergbaulichen Betrieben beschäftigten Werktätigen erhalten, wenn sie keinen Anspruch auf Schwangerschafts- und Wochengeld haben, bei der Geburt des ersten und zweiten Kindes eine Beihilfe in Höhe von 65 M. Dieser Betrag erhöht sich bei der Geburt des dritten Kindes auf 90 M, bei der Geburt des vierten und jedes weiteren Kindes auf 100 M. §66 ' ' ' . Höhe der Bestattungsbeihilfe (1) Beim Tod eines in einem bergbaulichen Betrieb beschäftigten Werktätigen wird, das lV2fache. der gemäß § 56 Abs. 1 zu zahlenden Bestattungsbeihilfe gezahlt. Sie beträgt mindestens 240 M, höchstens 600 M. (2) Beim Tod des Ehegatten eines im bergbaulichen Betrieb beschäftigten Werktätigen besteht Anspruch auf Bestattungsbeihilfe in Höhe von 70 % des monatlichen beitragspflichtigen Bruttodurchschnittsverdienstes des Werktätigen. Sie beträgt mindestens , 160 M, höchstens 400 M. ' (3) Zur Ermittlung des monatlichen beitragspflichtigen Bruttodurchschnittsverdienstes der Werktätigen mit Stunden-bzw. Stücklohn ist der tägliche beitragspflichtige Brutto-durchschnittsverdienst mit 22 zu multiplizieren. (4) Tritt der Tod als Folge eines Arbeitsanfalls oder einer Berufskrankheit ein, wird die Bestattungsbeihilfe mindestens in Höhe von 400 M gezahlt. (5) Bestattungsbeihilfe gemäß Abs. 1 erhalten auch Empfänger einer Rente für Bergleute, die frühestens 2 Jahre vor Beginn der Rentenzahlung aus der bergbaulichen Versicherung ausgeschieden sind. XIII. Berechnung des Durchschnittsverdienstes §67 Berechnung nach Arbeitstagen Soweit Geldleistungen für Arbeitstage berechnet und gezahlt werden, ergeben sich diese aus der gesetzlichen 5-Täge-Arbeitswodie bzw. bei Lehrern und Lehrkräften aus der G-Tage-Unterrichtswoche. Gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, gelten bei der Berechnung und Zahlung der Geldleistungen als Arbeitstage. §68 Sonderregelungen für bestimmte Betriebe Die Betriebe können mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung und in Abstimmung mit der zuständigen Verwaltung der Sozialversicherung des Kreis- bzw. Stadtvorstandes des FDGB die Geldleistungen der Sozialversicherung anstatt für Arbeitstage für effektive Arbeitsausfallstunden laut Arbeitszeitplan berechnen und zahlen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 163 Abs. 2 oder § 164 des Arbeitsgesetzbuches vorliegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Dienst Objekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Eignungskriterien, operativen Möglichkeiten Leistungs- und Verhaltenseigenschaften und Bereitschaft zur operaJaven jZusammenarbeit eine Einheit bilden und der konkreten operativen Aufgabenstellung sowie den Regimebedingungen entsprechen müssen.

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