Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 369

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 369 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 369); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 24. November 1977 369 §19 Entlassung aus dem Dienst in der Zivilverteidigung (1) Über die Entlassung der Unteroffiziere auf Zeit, Berufsunteroffiziere bzw. Berufsoffiziere aus dem Dienst in der Zivilverteidigung entscheiden grundsätzlich der Minister für Nationale Verteidigung oder die von ihm Beauftragten. Über die Entlassung der Generale aus dem Dienst in der Zivilverteidigung entscheidet der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Entlassung aus dem Dienst in der Zivilverteidigung erfolgt in der Regel wegen Erfüllung der Dienstzeit innerhalb des im § 14 festgelegten Zeitraumes. (3) Die Entlassung aus dem Dienst in der Zivilverteidigung kann auch erfolgen 1. zur Übernahme wichtiger staatlicher bzw. gesellschaftlicher Aufgaben oder 2. wegen fehlender Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere infolge a) struktureller Veränderungen, b) zeitlicher Dienstuntauglichkeit, c) dauernder Dienstuntauglichkeit, d) außergewöhnlich schwieriger persönlicher Verhältnisse, e) mangelhafter Leistungen, f) disziplinarischer Gründe g) Ausschlusses vom Wehrdienst. (4) Angehörige der Zivilverteidigung, deren Dienstzeit in der Zivilverteidigung noch nicht die gesetzlich festgelegte Dauer des Grundwehrdienstes erreicht hat, können nicht aus Gründen des Abs. 3 Ziff. 2 Buchstaben a, e oder f aus dem Wehrdienst entlassen werden, soweit sie bei Beginn des Wehrersatzdienstes noch grundwehrdienstpflichtig waren. (5) Die Entlassung von Offiziersschülern aus dem Dienst in der Zivilverteidigung erfolgt mit einem ihren Leistungen und ihrem sonstigen Verhalten entsprechenden Soldaten- oder Unteroffiziersdienstgrad. (6) Die aus dem Dienst in der Zivilverteidigung Entlassenen haben sich spätestens 4 Tage nach der Entlassung bei ihrem zuständigen Wehrkreiskommando zu melden. III. Abschnitt Schlußbestimmungen §20 (1) Wachtmeister und Offiziere, die nach bisher geltenden Bestimmungen der Dienstlaufbahnordnung ihren Dienst in den Stäben und Schulen der Zivilverteidigung leisten, sind mit dem Inkrafttreten dieser Ordnung Unteroffiziere auf Zeit, Berufsunteroffiziere bzw. Berufsoffiziere. (2) Für diese Dienstverhältnisse sind unter Berücksichtigung der früher eingegangenen Verpflichtungen neue Verpflichtungen nach dieser Dienstlaufbahnordnung einzugehen. §21 Die sich aus den Regelungen des § 5 des Zivilverteidigungsgesetzes ergebenden weiteren Maßnahmen hinsichtlich der Einführung einer Dienstpflicht werden durch diese Anordnung nicht berührt. §22 Sonderregelungen für den yerteidigungszustand sowie Bestimmungen zur Durchführung dieser Anordnung erläßt der Minister für Nationale Verteidigung. §23 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. Berlin, den 1. November 1977 Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Anlage zu § 3 vorstehender Anordnung Diensteid ICH SCHWÖRE: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. ICH SCHWÖRE: An der Seite der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik sowie fest verbunden mit den Armeen und den Organen der Zivilverteidigung der Sowjetunion und der anderen verbündeten sozialistischen Länder jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus auch unter Einsatz meines Lebens gegen alle Feinde zu verteidigen. ICH SCHWÖRE: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Angehöriger der Zivilverteidigung zu sein, den Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle und anderen Weisungen mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die dienstlichen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. ICH SCHWÖRE: Die spezialfachlichen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die Dienstvorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und der Zivilverteidigung zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Diensteid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der AbteilunJ Einige Grundsätze zum operativ-taktischen Verhalten der Angehörigen der Paßkontrolleinheit bei Prüfungshandlungen, Durchsuchungen und Festnahmen sowie zur Beweissicherung, Staatssicherheit Heg.

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