Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 36

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 36 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 36); 36 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Axisgabetag: 1. März 1977 rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren ein Tätigkeitsverbot gemäß § 53 StGB oder der Entzug der Approbation gemäß §55 StGB vom Gericht ausgesprochen wurde. (2) Bei gerichtlich ausgesprochenem Tätigkeitsverbot (§ 53 StGB) oder Entzug der Approbation (§ 55 StGB) wird die Approbationsurkunde von dem Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, eingezogen, in dessen Territorium der Zahnarzt seine Tätigkeit ausgeübt hat.1 §12 Versagung der Approbation (1) Die Approbation ist zu versagen, wenn die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 Ziff. 1, 2 oder 3 gegeben sind. (2) Über die Versagung entscheidet der Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, bei dem der Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt wurde. (3) Die Approbation kann erneut beantragt werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß die Gründe, die zur Versagung der Approbation geführt haben, nicht mehr bestehen. Erfolgte die Versagung wegen einer psychischen Erkrankung oder Sucht, ist dem Antrag ein fachärztliches Gutachten beizufügen. §13 Einschränkung der Approbation (1) Sind aus schwerwiegenden Gründen die Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Berufsausübung nicht mehr gegeben, kann eine Einschränkung der Approbation befristet oder unbefristet angeordnet werden. In der Entscheidung sind insbesondere die Tätigkeiten anzugeben, auf die sich die Einschränkung bezieht, sowie die zur Wiederherstellung einer uneingeschränkten Berufsausübung erforderlichen Festlegungen zu treffen. (2) Die unbefristet angeordnete Einschränkung der Approbation kann aufgehoben werden, wenn gegen die Ausübung des Berufes in vollem Umfang keine Bedenken mehr bestehen. (3) Bei Einschränkung der Approbation wird eine neue Approbationsurkunde ausgestellt, aus der sich die Einschränkung ergibt. Die alte Approbationsurkunde ist einzuziehen. Diese ist dem Zahnarzt wieder auszuhändigen, wenn die für die Einschränkung der Approbation angeordnete Frist abgelaufen oder eine unbefristet angeordnete Einschränkung der Approbation auf Grund der wieder vorliegenden Voraussetzungen für eine uneingeschränkte Berufsausübung aufgehoben worden ist. l § 44 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 20. März 1975 zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 15 S. 285) §14 Wiedererteilung und Aufhebung des Rühens der Approbation (1) Die Approbation kann auf Antrag wiedererteilt bzw. das Ruhen der Approbation aufgehoben werden, wenn gegen die Ausübung des Berufes als Zahnarzt keine Bedenken mehr bestehen. (2) Die Entscheidungen gemäß Abs. 1 sind auf der Grundlage von fachärztlichen Gutachten zu treffen, wenn die Zurücknahme gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 3 bzw. das Ruhen gemäß § 10 Abs. 3 angeordnet wurde. (3) Nach der Entscheidung über die Wiedererteilung der Approbation bzw. Aufhebung des Rühens der Approbation ist dem Zahnarzt die alte Approbationsurkunde wieder auszuhändigen. (4) Sind die Voraussetzungen für eine Wiedererteilung der Approbation oder für die Aufhebung des Rühens der Approbation nicht in vollem Umfang gegeben, kann zunächst eine Einschränkung der Approbation gemäß § 13 Abs. 1 angeordnet werden. Das gilt auch, wenn bei befristet angeordneter Zurücknahme der Approbation oder bei befristet angeordnetem Ruhen der Approbation die Frist abgelaufen ist und die Voraussetzungen für die Berufsausübung im vollen Umfang noch nicht gegeben sind. §15 Zuständigkeit (1) Für Entscheidungen nach § 8 Absätze 1 und 3, § 10 Absätze 1 bis 3, § 13 Absätze 1 und 2 und § 14 Absätze 1 und 4 sowie für die Einziehung bzw. Wiederaushändigung der Approbationsurkunde nach § 10 Absätze 4 und 5, § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 3 ist der Bezirksarzt des Rates des Bezirkes zuständig, in dessen Territorium der Zahnarzt tätig ist, tätig sein wird oder bei Nichtberufstätigkeit seinen Wohnsitz hat. (2) Vor der Entscheidung über die Zurücknahme, das Ruhen oder die Einschränkung der Approbation sind der zuständige Kreisarzt, der Leiter der Einrichtung, in welcher der Zahnarzt tätig ist, ein Vertreter des Kreisvorstandes der Gewerkschaft Gesundheitswesen und der Betroffene zu. hören. §16 Beschwerde (1) Gegen Entscheidungen gemäß § 10 Absätze 1 bis 3, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 und § 14 Abs. 4 hat der Betroffene das Recht der Beschwerde. Hierüber ist er zu belehren. (2) Die Beschwerde ist schriftlich unter Angabe der Gründe und geeigneter Beweismittel innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Entscheidung bei dem Bezirksarzt einzulegen, der die Entscheidung getroffen hat. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. (3) Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie unverzüglich dem Minister für Gesundheitswesen zur endgültigen Entscheidung zuzuleiten. Hierüber ist der Betroffene zu informieren. Die Entscheidung ist innerhalb von 4 Wochen zu treffen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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