Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 340

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 340 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 340); 340 Gesetzblatt Teil I Nr. 30 Ausgabetag: 29. September 1977 Hobelreste der Holzwolleproduktion Säumlingsähnliche Holzreste, die als Holzrückstand bei der Holzwolleproduktion anfallen. Anlage 3 zu vorstehender Anordnung Erläuterungen zur Erfassung des Anfalls und des Bedarfs an Holzresten I. Holzrestepositionen im Sinne der vorstehenden Anordnung sind: 1. Rundbolzreste nach Holzarten Morphologische Merkmale: Rundholzreste sind dem Rundholz oder Spaltstücken aus Rundholz ähnlich. Dazu gehören folgende Sorten: Astreiser Bei der Endnutzung und maschinellen Entastung von Rohholz anfallende Äste und Wipfel unter 4 cm Stärke (einschließlich Feinreisig und Nadeln). Ablängreste Bei der Ausformung des Rohholzes anfallende Teile des Schaftholzes, die nicht als Rohholzsortimente ausgehalten werden (Spitzen und Stammscheiben). Schälrestrollen Bei der Herstellung von Furnieren anfallende Restrollen. Sie entstehen vor allem in der Furnierindustrie sowie bei der Produktion von Spankörben und Zündhölzern. Stock- und Wurzelholz * Bei der Rohholzbereitstellung auf Endnutzungsflächen in der Bewirtschaftungsgruppe III (normal bewirtschafteter Wald) im Boden verbleibendes Holz der Baumarten Kiefer und Fichte (außer Hanglagen über 10% Neigung). Messung der Rohholzreste Sorte rm (Schütt- bzw. Schichtvolumen) fm m3 (kompakte Holzmasse, ohne Zwischenräume) Astreiser 1,00 0,40 2,50 1,00 Ablängreste 1,00 0,50 2,00 1,00 Schälrestrollen 1,00 0,65 1,54 1,00 Stock- und 1,00 0,50 Wurzelholz 2,00 1,00 2. Schnittholzreste nach Holzarten Morphologische Merkmale: Schnittholzreste sind dem Schnittholz ähnlich. Sie müssen mindestens einen parallel zur Stammachse verlaufenden Sägeschnitt aufweisen. Dazu gehören folgende Sorten: Schwarten Bei der Schnittholzproduktion anfallende Randzone des Sägeholzes mit einer Längsschnittfläche. Säumlinge Bei der Besäumung des Schnittholzes anfallende kantige Holzreste. Schnittholzstückreste Die bei dem Zuschnitt des Schnittholzes anfallenden stük-kigen Reste, einschließlich Ausschußteile. Messerreste Die dem Schnittholz ähnlichen Reste, die bei der Messerfurnierproduktion anfallen. ' Messung der Schnittholzreste Sorte rm fm Schwarten ■v 1,00 0,50 2,00 1,00 Säumlinge 1,00 0,40 2,50 1,00 Hobelreste der Holz- 1,00 0,50 wolleproduktion 2,00 1,00 Schnittholzstückreste 1,00 0,50 2,00 1,00 Messerreste sind wie Schnittholz zu vermessen. Fumierreste ** Morphologische Merkmale: Anschäler und Zuschnittreste von Rohfurnieren. Typisch ist die Dicke der Reste, die [ 3 mm beträgt. Dazu gehören die Reste der Messer- und Schälfurniere, die in den Furnierwerken und in der verarbeitenden Industrie entstehen. Messung der Furnierreste Sorte rm fm Furnierreste gehäckselt 1,00 0,42 2,40 1,00 Furnierreste ungehäckselt . 1,00 0,35 2,86 1,00 4. Holzspäne nach Holzarten Holzspäne sind spanförmige Reste, bei denen der Rindenanteil kleiner als 70 % des Volumens ist. Sie entstehen beim Zerschneiden von Roh- und Schnittholz sowie bei der Oberflächenbearbeitung. Dazu gehören folgende Sorten: Hobel-, Bohr- und Frässpäne Flächiger Span, meist ohne Rindenanteil. Entsteht überwiegend bei der Verarbeitung von Holz. , Sägespäne Überwiegend kubischer Span, entsteht beim Zerschneiden von Roh- und Schnittholz, Rindenanteil unterschiedlich. Mull der Holzwolleproduktion Feinanteil bei der Holzwolleproduktion. Stifte der Zellstoffindustrie Ausgesiebter Feinanteil der Hackschnitzel.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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