Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 323

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 323 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 323); Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 26. August 1977 323 Gutschrift vor dem Vertragsabschluß mit dem Käufer zu vereinbaren. (3) Die Gutschrift, die der Investitionsauftraggeber gemäß Abs. 2 erhält, ist entsprechend den Rechtsvorschriften dem Investitionsfonds zuzuführen bzw. bei staatlichen Organen und Einrichtungen als sonstige Einnahme zu erfassen. (4) Werden mit dem Verkauf der Baustelleneinrichtungen gemäß § 1 Gebäude und bauliche Anlagen verkauft, die im Grundmittelbereich des Verkäufers aktiviert sind, finden die Rechtsvorschriften über den Verkauf gebrauchter Grundmittel2 Anwendung. Transportable Raumzellen für Baustelleneinrichtungen sind vom Verkauf grundsätzlich ausgeschlossen. §3 Der Kauf von Gebäuden und baulichen Anlagen der Baustelleneinrichtung ist vom Käufer als Investition im Rahmen der übergebenen Kennziffer für Investitionen (materielles Volumen Sonstiges) zu planen. Die Verkäufer haben die Erlöse aus dem Verkauf der Baustelleneinrichtung, verringert um die Gutschrift gemäß § 2 Abs. 2, als andere sonstige leistungsunabhängige Erlöse zu planen und abzurechnen. §4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 1. August 1977 Der Minister für Bauwesen J u'nker 2 Z. Z. gelten: - Verordnung vom 28. August 1968 über den Verkauf und Kauf volkseigener unbeweglicher Grundmittel durch Betriebe der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II Nr. 99 S. 797), Zweite Verordnung vom 1. August 1972 über den Verkauf und Kauf volkseigener unbeweglicher Grundmittel durch Betriebe der volkseigenen Wirtschaft (GBl. n Nr. 48 S. 547). Anordnung Nr. 301 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. August 1977 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) mit Wirkung vom 31. August 1977 neue Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. Die Ausgabe erfolgt anläßlich des 375. Geburtstages von Otto von Guericke. (2) Die Gedenkmünzen haben folgendes Aussehen: a) Vorderseite Darstellung des Magdeburger Stadtwappens, seitlich davon der geteilte Stadtname „MAGDE BURG“ und darunter die Magdeburger Halbkugeln. Dazwischen links die Jahreszahl „1602“ und rechts die Jahreszahl „1686“. Unten halbkreisförmig der Name „OTTO VON GUERICKE“. b) Rückseite Staatswappen und Umschrift „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK 1977 10 MARK c) Rand Glatt, mit vertiefter Inschrift „10 MARK * 10 MARK * 10 MARK 1 Anordnung Nr. 29 vom 25. Mai 1977 (GBl. I Nr. 17 S. 181) §2 Die Gedenkmünzen bestehen aus einer Legierung von 500 Teilen Silber und 500 Teilen Kupfer, haben einen Durchmesser von 31 mm und eine Masse von 17,0 g. §3 Diese Anordnung tritt am 31. August 1977 in Kraft. Berlin, den 8. August 1977 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Taut Vizepräsident Anordnung über die Zuführung und Abführung von Preisausgleichen im Zusammenhang mit planmäßigen Industriepreisänderungen an Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft vom 5. August 1977 Zur Regelung der Zuführung und Abführung von Preisausgleichen im Zusammenhang mit planmäßigen Industriepreisänderungen gegenüber Betrieben und Einrichtungen der Landwirtschaft, wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft (nachstehend als Landwirtschaftsbetriebe bezeichnet). Zu den Landwirtschaftsbetrieben zählen die Betriebe und Einrichtungen, die in den Rechtsvorschriften1 als dazugehörend aufgeführt sind. §2 Zuführung und Abführung von Preisausgleichen (1) Beziehen Landwirtschaftsbetriebe Erzeugnisse bzw. Leistungen, deren 'Preise in den in der Anlage aufgeführten Anordnungen geregelt sind, nach den Preisvorschriften zu neuen Preisen, wird die Differenz zwischen dem neuen und dem vor Inkrafttreten der neuen Preise gültigen Preis (bisheriger Preis) auf Antrag von dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, durch die Zuführung eines Preisausgleiches ausgeglichen, wenn die neuen Preise höher sind als die bisherigen. Sind die neuen Preise niedriger als die bisherigen, ist die Differenz an den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, als Preisausgleich abzuführen. (2) Bei Wärmeenergie gilt für VEG, LPG, GPG und deren kooperative Einrichtungen 10 M/Gcal als bisheriger Preis. (3) Die Landwirtschaftsbetriebe berechnen für Lieferungen und Leistungen dem Abnehmer den für ihn nach den Preisvorschriften gültigen Preis. Das gilt auch, wenn in den Landwirtschaftsbetrieben für die verkauften und eingesetzten Erzeugnisse, das verarbeitete Material oder für in Anspruch genommene Leistungen bisherige Preise kostenwirksam geworden sind. Ist der zu berechnende Preis niedriger als der nach den Preisvorschriften in den Landwirtschaftsbetrieben kostenwirksam gewordene Preis, wird die Differenz auf Antrag vom zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, durch die Zuführung eines Preisausgleiches ausgeglichen. Ist der zu berechnende Preis höher als der nach den Preisvorschriften in den Landwirtschaftsbetrieben kostenwirksam gewordene Preis, ist die Differenz als Preisausgleich an den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, abzuführen. l Z. Z. gilt § 2 Abs. 2 Buchst, d der Anordnung Nr. Pr. 250 vom 30. März 1977 über die Zuordnung zu Abnehmerbereichen der Anordnungen, die im Kähmen planmäßiger Industriepreisänderungen in Kraft treten (GBl. I Nr. 14 S. 154).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas sens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten. Organisierung einer effektiven eigenen operativen Vorgangsarbeit zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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