Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 322

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 322 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 322); 322 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 26. August 1977 dung und Berufsberatung über die mit dem Schulabgänger vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen zu informieren. (3) Der Leiter des Betriebes ist verantwortlich für die Kontrolle der Einhaltung der Schulpflichtbestimmungen von berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die mit dem Betrieb ein Arbeitsrechtsverhältnis eingegangen sind. (4) Die Auflösung von Arbeitsrechtsverhältnissen mit berufsschulpflichtigen Jugendlichen ist durch den Betrieb der zuständigen Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung mitzuteilen. Über die Auflösung des Arbeitsrechtsverhältnisses mit Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht berufsschulpflichtig vsind, ist das für den Betrieb zuständige Amt für Arbeit zu informieren. Die im Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185) getroffenen Festlegungen zur Auflösung von Arbeitsverträgen mit Jugendlichen bleiben dabei unberührt. (5) Der Abschluß eines neuen Arbeitsrechtsverhältnisses mit berufsschulpflichtigen Jugendlichen, ist der für den Betrieb zuständigen Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung mitzuteilen. Der Abschluß eines neuen Arbeitsrechtsverhältnisses mit Jugendlichen unter 18 Jahren, die night berufsschulpflichtig sind, ist dem für den Betrieb zuständigen Amt für Arbeit mitzuteilen. Die Mitteilung muß gleichzeitig eine Information über die beabsichtigten Qualifizierungsmaßnahmen enthalten. VII. Aufbewahrung der Bestätigungskarten §19 (1) Durch die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung sind die Bestätigungskarten der Schulabgänger, die ein Lehrverhältnis aufgenommen haben oder entsprechend den Schulpflichtbestimmungen berufsschulpflichtig sind, als Kartei zu führen. Die Bestätigungskarten sind entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu vervollständigen und bis zur Auswertung der Ergebnisse der Facharbeiterprüfung bzw. bis zur Beendigung der Berufsschulpflicht .der Jugendlichen aufzubewahren. (2) Durch das Amt für Arbeit sind die Bestätigungskarten der Schulabgänger unter 18 Jahren, die nicht berufsschulpflichtig sind, als Kartei zu führen, entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu vervollständigen und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dieser Jugendlichen aufzubewahren. VIII. Ordnungsstrafbestimmungen §20 (1) Wer vorsätzlich als Leiter eines Betriebes gemäß § 1 Abs. 1 Festlegungen über die Aufnahme von Schulabgängern gemäß § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 3 und § 10 Absätze 5 und 8 nicht einhält, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Vorsitzenden der Kreisplankommission. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). IX. Schlußbestimmungen §21 (1) Diese Anordnung tritt mit Ausnahme der Bestimmungen in den §§ 6 und 8 zur Übergabe der Vordrucke „Ärztliche Hin-, weise zur Berufswahl“ und des § 20 am 1. September JL977 in Kraft. Der § 20 tritt am 1. Oktober 1977 in Kraft. (2) Die in den §§ 6 und 8 festgelegten Bestimmungen zur Übergabe der Vordrucke „Ärztliche Hinweise zur Berufswahl“ treten am 1. September 1978 in Kraft. (3) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 31. August 1966 zur Lenkung der Schulabgänger und Jugendlichen in Lehr- und Arbeitsstellen (GBl. II Nr. 98 S. 622) in der Fassung der Anordnung Nr. 3 vom 15. Juni 1970 (GBl. II Nr. 56 S. 422), § 5 Abs. 2 der Anordnung vom 30. April 1970 über den Abschluß, den Inhalt und die Beendigung von Lehrverträgen (GBl. II Nr. 41 S. 301). Berlin, den 5. August 1977 Der Staatssekretär für Berufsbildung Weidemann Anordnung Nr. 21 über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen vom 1. August 1977 In Ergänzung der Anordnung vom 17. September 1973 über die effektive Gestaltung von Baustelleneinrichtungen (GBl. I Nr. 47 S. 490) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Schwermaschinen- und Anlagenbau und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 (1) Gebäude und bauliche Anlagen der Baustelleneinrichtung gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 4 der Anordnung können an den Investitionsauftraggeber oder andere volkseigene Betriebe, wirtschaftsleitende Organe, staatliche Organe und Einrichtungen verkauft werden. Ein Verkauf von Baustelleneinrichtungen an sozialistische Genossenschaften ist mit Zustimmung des übergeordneten Organs des Verkäufers zulässig. (2) Der Verkauf ist bereits in der Phase der Baudurchführung vertraglich zu vereinbaren. (3) Die Käufer haben vor Vertragsabschluß die zum Kauf der Gebäude und baulichen Anlagen erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Organen einzuholen. §2 (1) Für Gebäude und bauliche Anlagen der Baustelleneinrichtung, die bis zur Abrechnung des Investitionsvorhabens aus Umlaufmitteln des Verkäufers finanziert werden, ist ein Verkaufspreis zu ermitteln und mit dem Käufer zu vereinbaren. Der Preis ist wie folgt zu bilden: 1. Auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Errichtung der Gebäude bzw. der baulichen Anlagen geltenden Preise ist der Neuwert zu bestimmen. Der Neuwert ist nicht als Anteil des Bäupreises der Investition zu ermitteln-. 2. Entsprechend dem Erhaltungsgrad des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage ist ein Abschreibungsbetrag festzulegen. Der Verkaufspreis ist als Differenz zwischen dem Neuwert und dem Abschreibungsbetrag zu ermitteln. (2) Der Verkäufer hat aus dem Verkaufserlös dem Investitionsauftraggeber, für dessen Investitionsvorhaben die Gebäude und baulichen Anlagen der Baustelleneinrichtung errichtet wurden, eine Gutschrift zu erteilen. Die Höhe der Gutschrift ist zwischen Verkäufer und Investitionsauftraggeber zu vereinbaren. Tritt als Käufer gemäß § 1 ein Dritter auf, haben Verkäufer und Investitionsauftraggeber die Höhe der 1 Anordnung (Nr. 1) vom 17. September 1973 (GBl. I Nr. 47 S. 490);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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