Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 318

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 318 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 318); 318 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 26. August 1977 Bekanntmachung vom 6. August 1959 des Beschlusses über die Empfehlung für die Ausarbeitung der inneren Betriebsordnung der LPG (GBl. I Nr. 49 S. 657). LPG, in denen nach dem 31. Dezember 1978 noch nicht die Voraussetzungen für die Anwendung der Musterstatuten der LPG Pflanzenproduktion bzw. LPG Tierproduktion gegeben sind, arbeiten solange nach ihren registrierten Statuten, bis sie in der gesellschaftlichen Entwicklung die dafür erforderlichen Schritte vollzogen haben. Für LPG Typ I und II sowie deren Mitglieder gelten in diesen Fällen die für sie vorgesehenen ökonomischen Maßnahmen und anderen entsprechenden Regelungen weiter. Berlin, den 28. Juli 1977 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: W. K r o 1 i k o w s k i Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über die Bewerbung um eine Lehrstelle vom 5. August 1977 Auf der Grundlage der Verordnung vom 15. April 1970 über die Berufsberatung (GBl. II Nr. 43 S. 311) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für volkseigene Betriebe und Kombinate, staatliche Einrichtungen, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, andere sozialistische Genossenschaften, Handwerksbetriebe, Betriebe und Einrichtungen gesellschaftlicher Organisationen sowie andere Betriebe und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt), die Schulabgänger in die Berufsausbildung aufnehmen, für allgemeinbildende polytechnische Oberschulen und Sonderschulen einschließlich Hilfsschulen (nachfolgend Oberschulen genannt) sowie für staatliche und wirtschaftsleitende Organe. (2) Diese Anordnung gilt für die Bewerbung um eine Lehrstelle für eine Berufsausbildung mit oder ohne Abitur. I. Vorbereitung der Schulabgänger auf die Bewerbung um eine Lehrstelle §2 Übersichten über Ausbildungsmöglichkeiten Die Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (nachfolgend Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung genannt) erarbeiten auf der Grundlage der langfristigen Planung der Berufe und Lehrstellen Übersichten, mit denen die Schüler und ihre Erziehungsberechtigten für mehrere Jahre im voraus auf Ausbildungsmöglichkeiten in Facharbeiterberufen und anderen Berufen sowie auf einstellende Betriebe und Einrichtungen orientiert werden. Die Übersichten sind den Oberschulen sowie den Berufsberatungszentren und -kabinetten des Territoriums zur Information der Schüler ab 6. Klasse und ihrer Erziehungsberechtigten zur Verfügung zu stellen. §3 Lehrstellenverzeichnis (1) Zur Information der Schüler der 9. Klassen sowie der Schulabgänger, die voraussichtlich ohne Abschluß der 10. Klasse die Oberschule verlassen, sind von der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung in jedem Jahr Lehrstellenverzeichnisse zu veröffentlichen, in denen die Ausbildungsberufe und die Anzahl der Lehrstellen in diesen Berufen sowie die Betriebe des Territoriums ausgewiesen sind, bei denen sich die Schulabgänger um eine Lehrstelle bewerben können. Schulabgänger aus Sonderschulen einschließlich Hilfsschulen (nachfolgend Sonderschulen genannt) und ihre Erziehungsberechtigten sind durch die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung im Zusammenwirken mit den Direktoren gesondert zu informieren. (2) Die Lehrstellenverzeichnisse sind den Oberschulen sowie den Berufsberatungszentren und -kabinetten jährlich bis Ende März vor Beginn des letzten Schuljahres zu übergeben. §4 Ermittlung der Schulabgänger und ihrer Berufswünsche (1) In Vorbereitung auf die Bewerbung um eine Lehrstelle sind die Schulabgänger und ihre Berufswünsche von den Oberschulen zu folgenden Terminen zu ermitteln: bis zum 20. April vor Beginn des letzten Schuljahres von allen Schulabgängern, die mit Abschluß der 10. Klasse die Oberschule verlassen, von Schulabgängern mit physischen oder psychischen Schädigungen, die ohne Abschluß der 10. Klasse aus der Oberschule entlassen werden, und von allen Schulabgängern aus Sonderschulen; bis zum 20. September des letzten Schuljahres von Schul- abgängern der 10. Klasse, die für ein Studium an einer pädagogischen oder medizinischen Fachschule nicht zugelassen wurden und keine Berufsausbildung mit Abitur auf nehmen; - bis zum 20. Januar des letzten Schuljahres von allen übrigen Schulabgängern, die ohne Abschluß der 10. Klasse aus der Oberschule entlassen werden. (2) Die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung analysiert die Berufswünsche und wertet sie mit den Betrieben, den Oberschulen und den Berufsberatungszentren aus. Die Schulabgänger sind bis zu ihrer Bewerbung um eine Lehrstelle durch verstärkte individuelle Beratung und andere gezielte Maßnahmen bei der Berufswahl weiter zu unterstützen. §5 Jugendärztliche Untersuchungen (1) In Vorbereitung auf den polytechnischen Unterricht werden die Schüler der 6. Klassen jugendärztlich untersucht. Im' Ergebnis der Untersuchung sind den Erziehungsberechtigten und dem Klassenleiter dieser Schüler vom untersuchenden Arzt gegebenenfalls erste Hinweise zu geben, die auf wesentliche Einschränkungen der Berufstauglichkeit aufmerksam machen. Schüler mit Dauerschädigungen sind zu erfassen. Diesen Schülern ist besondere Unterstützung bei der Berufswahl zu geben. (2) Die Schüler der 9. Klasse, Schulabgänger, die voraussichtlich ohne Abschluß der 10. Klasse die Oberschule verlassen, sowie Schulabgänger aus Sonderschulen werden in den Monaten September bis November jugendärztlich untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind den Jugendlichen vom untersuchenden Arzt Hinweise zur Berufswahl zu geben, damit sie ihre gesundheitlichen Voraussetzungen bei der Berufswahl besser berücksichtigen können. (3) Schüler, die auf Grund ihrer gesundheitlichen Bedingungen voraussichtlich nicht den von ihnen bisher vorgesehenen Beruf erlernen dürfen, können sich auf Empfehlung des Jugendarztes, des Klassenleiters oder der Erziehungsberechtigten bzw. selbständig zur individuellen Beratung an das Berufsberatungszentrum bzw. die Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung wenden. §6 Untersuchung auf Berufstauglichkeit (1) Die Schulabgänger sind vor ihrer Einstellung in eine Berufsausbildung durch die für den Gesundheitsschutz der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig.

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