Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 313

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 313 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 313); Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 12. August 1977 313 Zeiten mindestens 6 Stunden beträgt. Das gilt auch für andere Jugendliche, die der Berufsschulpflicht unterliegen. §12 Regelungen für Werktätige (1) In der Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister (nachfolgend Werktätige genannt) ist zu gewährleisten, daß die vorhandenen Unterrichtsräume und -kabinette für den theoretischen Unterricht grundsätzlich an 6 Werktagen jeder Unterrichtswoche ausgelastet werden. (2) Die Dauer der Unterrichtsstunde beträgt für Werktätige 45 Minuten bzw. bei Doppelstunden 90 Minuten. Diese Zeiteinheiten gelten auch für Seminare, Übungen und Konsultationen. (3) Erfolgt die theoretische Aus- und Weiterbildung von vollbeschäftigten bzw. schichtarbeitenden Werktätigen außerhalb ihrer Arbeitszeit unmittelbar vor Beginn oder nach Ende der Arbeitszeit , so soll diese grundsätzlich nicht mehr als 4 Unterrichtsstunden bzw. 2 Doppelstunden umfassen. (4) Nach jeder erteilten Unterrichtsstunde ist eine Pause von mindestens 5 Minuten, nach jeder Doppelstunde von mindestens 10 Minuten vorzusehen. (5) Die berufspraktische Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist vorwiegend im Arbeitsprozeß durchzuführen. Sie hat zeitlich und organisatorisch in Übereinstimmung mit den betrieblichen Arbeitszeitplänen zu erfolgen. (6) Die Durchführung der Ausbildung außerhalb der Arbeitszeit der Werktätigen ist zeitlich so festzulegen, daß die Werktätigen zeitlich günstig die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. (7) Die Planung der Unterrichtsorganisation ist mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung abzustimmen. §13 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. September 1977 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 20. Juni 1963 über die Dauer der Unterrichtsstunden und Pausen für die theoretische Ausbildung in den Einrichtungen der Berufsbildung (GBl. II Nr. 59 S. 416); Direktive des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung vom 31. Mai 1967 zur Vorbereitung und Einführung der durchgängigen 5-Tage-Arbeitswoche und zur Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen bei der Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Berufsausbildung (GBl. II Nr. 48 S. 321; Ber. Nr. 54 S. 360). Berlin, den 20. Juli 1977 Der Staatssekretär für Berufsbildung Weidemann Anordnung Nr. 21 * 1 2 3 über die Bewerbung, die Auswahl und Zulassung zum Fern- und Abendstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. Juli 1977 Zur Änderung der Anordnung vom 1. Juli 1973 über die Bewerbung, die Auswahl und Zulassung zum Fern- und Abendstudium an den Hoch- und Fachschulen (GBl. I Nr. 31 1 Anordnung (Nr. 1) vom 1. Juli 1973 (GBl. I Nr. 31 S. 302) S. 302) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung folgendes angeordnet: §1 Der § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Bestandteile der Bewerbungsunterlagen sind: Aufnahmeantrag Lebenslauf 4 Paßbilder Zeugnisabschriften Begründung des Studienwunsches Gesundheitszeugnis ausführliche Beurteilung der Persönlichkeit des Bewerbers durch den Betrieb in Abstimmung mit den gesellschaftlichen Organisationen Stellungnahme des Leiters des Betriebes zum Studienantrag Bewerberkarte für Hochschulfemstudenten für männliche Bewerber die auf dem Aufnahmeantrag eingetragene Entscheidung des zuständigen Wehrkreiskommandos über die Einberufung zum aktiven Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst, die auf Anforderung des Bewerbers in der Zeit vom 1. August bis 31. August des der Studienaufnahme vorausgehenden Jahres vorgenommen wird für Bürger anderer Staaten die schriftliche Zustimmung der diplomatischen Vertretung des Heimatlandes.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. September 1977 in Kraft. Berlin, den 15. Juli 1977 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Anordnung über die Festsetzung und Erhebung von Gebühren für Leistungen der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juli 1977 V . Auf Grund des § 13 der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I Nr. 96 S. 787) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 28. November 1967 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. II Nr. 119 S. 837) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Für Leistungen der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, der Bergbehörden und der Zentralstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen werden Gebühren gemäß dem als Anlage beigefügten Gebührentarif festgesetzt und erhoben. (2) Gebührenschuldner ist, wer auf Grund von Rechtsvorschriften oder vertraglicher Vereinbarungen verpflichtet ist, die Durchführung einer gebührenpflichtigen Leistung zu veranlassen oder in sonstigen Fällen die Durchführung einer gebührenpflichtigen Leistung beantragt. (3) Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 313 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 313) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 313 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 313)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei die Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und die Weisungen des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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